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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen  (Gelesen 3858 mal)

AEmaus

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Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« am: 06. Juni 2011, 17:44:00 »

Hallo an alle denen es genauso geht wie mir - oder schon wieder besser :)

Ich stehe gerade vor dem großen Berg der Insolvenz und weiß nicht nicht wirklich was auf mich zu kommt und wie lange der Ablauf bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase geht.
Hier ein paar Eckdaten:
-Selbstständig als e.K. in Mietobjekt
-recht großes Warenlager was aber ein supersspezielles Nischenprodukt ist (45% auch noch aus eigener Produktion) und deswegen nicht mal eben zu Geld zu machen -> Interessiert das dann überhaupt den Insolvenzverwalter??
-Privatwohnung gekündigt und Umzug in eine andere Stadt steht in spätestens 3 Monaten an

Ich habe mich in den letzten Tagen versucht schlau zu lesen, finde aber auf viele meiner Fragen nicht die passende Antwort.
Wer kann helfen?

Die Situation ist so, dass die Mietzahlung des Geschäftsobjektes diesen Monat nicht geleistet werden kann. Darüber hinaus gibt es diverse Rechnungen die offen sind.

Für mich steht nun die Insolvenz an. Werde ich nur nach der Anzahl der Gläubiger in die verschiedenen Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz & Privatinsolvenz) sortiert?

Was passiert mit der Ladeneinrichtung? Muss ich selber den Laden räumen? (wie soll ich das machen alleine als Frau, die nunmal nicht die Kraft von 5 Männern hat und kein Geld jemanden zu bezahlen)

Ab wann muss/darf ich den Laden schließen?

Darf ich nach Eröffnung des Verfahrens studieren und nebenbei arbeiten? Oder verstößt das gegen die Regeln, da ich mich in deren Augen nicht durch einen Vollzeitjob den Schulden stelle?

Muss ich meinen JA 2010 abgeschlossen haben?

Was passiert mit den Geschäftsunterlagen? Muss ich meine Buchhaltung trotzdem 10 Jahre aufbewahren?

Fragen über Fragen..... der ganze Kopf ist davon voll :-/

Über ein paar Antworten von Erfahrenen und Belesenen bin ich euch unwahrscheinlich dankbar!!

Dankbare Grüße aus einem Sommergewitter,
AEmaus

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Maurice Garin

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Re: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« Antwort #1 am: 06. Juni 2011, 19:19:52 »

-recht großes Warenlager was aber ein supersspezielles Nischenprodukt ist (45% auch noch aus eigener Produktion) und deswegen nicht mal eben zu Geld zu machen -> Interessiert das dann überhaupt den Insolvenzverwalter??

Der IV verramscht das schon über irgendeinen Verwerter.

Für mich steht nun die Insolvenz an. Werde ich nur nach der Anzahl der Gläubiger in die verschiedenen Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz & Privatinsolvenz) sortiert?

Solange Sie noch selbständig sind, kommt nur die Regelinsolvenz in Frage.

Zitat
Was passiert mit der Ladeneinrichtung? Muss ich selber den Laden räumen? (wie soll ich das machen alleine als Frau, die nunmal nicht die Kraft von 5 Männern hat und kein Geld jemanden zu bezahlen)

Darum muß sich der Insolvenzverwalter kümmern. Oder der Vermieter, wenn der von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch macht.

Zitat
Ab wann muss/darf ich den Laden schließen?

Dürfen sofort. Falls Sie das nicht machen, entscheidet der Insolvenzverwalter. Und macht den Laden vermutlich dicht.

Zitat
Darf ich nach Eröffnung des Verfahrens studieren und nebenbei arbeiten? Oder verstößt das gegen die Regeln, da ich mich in deren Augen nicht durch einen Vollzeitjob den Schulden stelle?
Im laufenden Verfahren müssen Sie theoretisch gar nicht arbeiten und können auch Vollzeit studieren (wenn Sie sich das leisten können). Erst in der sog. Wohlverhaltensphase müssen Sie arbeiten. Und da kann es mit dem Studium schwierig werden, weil Sie erstmal die Pflicht haben, Vollzeit zu arbeiten. Wenn dabei aber für die Gläubiger auch nix rumkommt, dann wäre auch ein Studium möglich. Ist ein schwieriges Thema, das man so pauschal nicht lösen kann.

Sofern Sie für das Insolvenzverfahren die Stundung der Verfahrenskosten beantragen, dann müssen Sie auch im eröffneten Verfahren schon Vollzeit arbeiten, bzw. sich drum bemühen. Für das Studium gilt das oben Gesagte.

Zitat
Muss ich meinen JA 2010 abgeschlossen haben?
Als e.K. sind Sie grds. buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Mit der Frist wird es langsam knapp. Problem ist, dass ein Verstoß gegen die Bilanzierungspflicht ggf. als sog. Bankrottstraftat verfolgt werden könnte. Und eine Verurteilung wg. einer solchen Bankrottstraftat schließt ggf. die Restschuldbefreiung insgesamt aus. Also wäre ggf. zu empfehlen, den JA vor einem Insolvenzantrag noch aufzustellen.
Etwas anderes gilt, wenn Sie unter § 241a HGB fallen. Sprich, Umsatz und Gewinn in den Jahren 2008 und 2009 jeweils < 500 T€ (Umsatz) und < 50 T€ (Gewinn). Dann sind Sie nicht buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Und können es sein lassen.

Zitat
Was passiert mit den Geschäftsunterlagen? Muss ich meine Buchhaltung trotzdem 10 Jahre aufbewahren?
Kriegt der IV und muß sich kümmern.

Zitat
Fragen über Fragen..... der ganze Kopf ist davon voll :-/

Die lassen sich hier auch nicht vollständig und zufriedenstellend beantworten. Sie sollten sich da real beraten lassen. Vieleicht gibt es ja auch noch eine andere Lösung als die Insolvenz.


BTW: Ich an Ihrer Stelle wäre mit meiner e-mail-Adresse hier im Forum etwas vorsichtiger. Könnte gut sein, dass Sie demnächst Post von ganz vielen Leuten kriegen, die Ihnen ganz toll helfen wollen...
« Letzte Änderung: 06. Juni 2011, 19:26:38 von Maurice Garin »
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AEmaus

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Re: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« Antwort #2 am: 06. Juni 2011, 19:36:41 »

Danke für die Antworten!
Leider gibt es keinen anderen Weg als die Insolvenz. Alles schon gecheckt :-/
Ich habe morgen einen Beratungstermin, habe aber aus den Beiträgen hier lesen können, dass diese Termine meistens nicht den gewünschten Effekt erzielen.
Zu dem BTW.. ich musste ja eine angeben. kann ich die trotzdem "verstecken"?
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Maurice Garin

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Re: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« Antwort #3 am: 06. Juni 2011, 19:41:46 »

Ich habe morgen einen Beratungstermin, habe aber aus den Beiträgen hier lesen können, dass diese Termine meistens nicht den gewünschten Effekt erzielen.

Das hängt wohl zumeist vom Berater ab. Und - ganz wesentlich - vom Effekt, den Sie sich wünschen. Zaubern kann keiner. Und wer das verspricht, der ist eh mit Vorsicht zu genießen.

Zitat
Zu dem BTW.. ich musste ja eine angeben. kann ich die trotzdem "verstecken"?

Man kann in den Einstellungen angeben dass die mail öffentlich nicht sichtbar ist. Habe ich zumindest gemacht.
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tomwr

Re: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« Antwort #4 am: 06. Juni 2011, 19:52:07 »

Ich würde als Erstes mal eine Bestandsaufnahme machen.
Nur weil eine Mietzahlung nicht geleistet werden kann und offene Rechnungen da sind, muss man nicht zwangsweise gleich Insolvenz beantragen. Die Frage ist warum man in die Situation gekommen ist und ob das Geschäft (eventuell mit einer neuen/anderen Ausrichtung) nicht mittelfristig Ertrag erwirtschaften kann der den Lebensunterhalt sichert und ggf. für Ratenzahlung mit Gläubigern ausreicht. Offenbar handelt es sich ja um eine Nische und Nischen bieten bekanntlich auch gute Chancen da weniger Wettbewerb.

Betreffend Verfahrenskostenstundung muss man erstmal schauen, was das Warenlager wert ist und ob es nicht ausreicht um die Verfahrenskosten zu decken. Dann stellt sich die Frage der Verfahrenskostenstundung erst gar nicht und man kann dann natürlich studieren. Theoretisch. Praktisch muss man ja auch von irgendwas leben und daher zumindest parallel zum Studium auch arbeiten. Miete und Strom muss man zahlen und was zum Essen braucht man halt auch. Und ALG II fällt beim Studieren aus, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Gute Idee aber die Umsetzung ist alles andere als einfach.

Wegen dem Vermieter würde ich mir erstmal auch keine Sorgen machen, der hat ja sicher auch eine Mietkaution die er verwerten kann.


Zitat
Muss ich meinen JA 2010 abgeschlossen haben?

Diese Frage würde ich nicht so einfach mit Nein für Kleinunternehmer beantworten (§241a HGB). Wer macht denn jetzt die Buchhaltung ? Gibt es einen Abschluss 2009 ? Gibt es aktuelle BWAs ? Was macht der Steuerberater ? Man muss dem Gericht natürlich die finanzielle Lage offenbaren und das muss natürlich auch einigermaßen nachvollziehbar sein. Insofern wären aktuelle BWAs bis zum letzten Monat sehr hilfreich und natürlich auch eine Inventur und sich daraus ergebende Lagerwertberichtigung. Anlagevermögen wird ja vermutlich nicht so viel da sein.

Auch die Geschäftsunterlagen der letzten 10 Jahre muss der Schuldner aufbewahren. Hängt natürlich vom Umfang ab. Bei mir hat der IV bei ca. 160 Aktenordnern abgewunken, es sei keine ausreichende Masse für die Einlagerung da und die soll ich daher zu Hause aufbewahren.  :?


Wie hoch sind denn in etwa die Gesamtschulden (getrennt vielleicht nach privat und geschäftlich) und läßt sich das Geschäft nicht in kleinerer Form weiterführen ? Ich hatte halt auch sehr hohe Ausgaben zum Schluss (privat und geschäftlich) und wenn ich sehe was heute nach den Pfändungsrichtlinien so bleibt denke ich mir manchmal "naja - das hättest Du eventuell mit einer Fortführung des Geschäfts auch monatlich erzielen können".

Ein anderer Ansatz wäre auch die Insolvenz und Eröffnung einer neuen Selbständigkeit auf der grünen Wiese im Rahmen der Insolvenz (Freigabe der selbständigen Tätigkeit). So könnte man mit aufgelaufenen Schulden reinen Tisch machen und trotzdem die selbständige Tätigkeit weiterhin ausüben. Mach Sinn wenn die mit sehr viel Knowhow oder persönlicher Leistungserbringung zu tun hat. Natürlich muss man sich auch ggf. Lieferanten warmhalten. Auch nicht einfach.

Sofern man die Insolvenz im laufenden Betrieb anmeldet, wird wahrscheinlich sehr schnell (nach wenigen Tagen) ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der wird den persönlichen Handlungsspielraum sehr schnell einschränken. Allerdings kann er sich nicht in eine neue selbständige Tätigkeit einmischen (Freigabe vorausgesetzt was aber eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte).

Ansonsten, good luck.
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AEmaus

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Re: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« Antwort #5 am: 07. Juni 2011, 10:52:20 »

Hallo tomwr,

danke für die Hilfe.

Ich habe aus der Übernahme des Unternehmens noch einen Kredit von ca 150tsd und einen kk mit 20tsd. also ist die Miete bei den Rückgängen der Umsatzzahlen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Privat sind es Peanuts dagegen. 1500€.
Aber es ist einfach so, dass der Punkt der kompletten Unbeweglichkeit und der Verlust der Liquidität nun nach 2,5 Jahren kämpfen erreicht ist. Also gibt es keinen anderen Weg als die Inso.
Ich werde wohl heute mal mit meinem Steuerberater reden müssen, auch wenn der auch noch Rechnungen offen hat und ich vor lauter Scham am liebsten gar nicht anrufen würde  :rougi:
Bei dem Beratungstermin habe ich festgestellt, dass die nur Privatinsolvenz beraten und nicht Regelinso...  :dntknw:    und wusch war die Beratung futsch :-/

Mittlerweile bin ich ziemlich ruhig. Vor 2 Monaten war das noch anders. Aber nun ist die Entscheidung gefallen und ich weiß, dass zumindest dieser enorme Druck seit über 2 Jahren sich ein wenig lösen wird. Trauer um das Unternehmen und den wunderschönen selbstgebauten Laden.... aber es ist Zeit für Neues!

Ich danke euch und bin heilfroh, dass ich mich hier angemeldet habe!!
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Maurice Garin

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Re: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« Antwort #6 am: 07. Juni 2011, 18:54:53 »

Also gibt es keinen anderen Weg als die Inso.

Wenn die Bank über keine nennenswerten Sicherheiten verfügt(was mich aber wundern würde) und das Geschäft ohne den Kapitaldienst langfristig tragfähig wäre, dann könnte man ggf. über ein Insolvenzplanverfahren nachdenken. Aber so wie Sie das schildern kommt das eh nicht mehr in Betracht.

Zitat
Ich werde wohl heute mal mit meinem Steuerberater reden müssen, auch wenn der auch noch Rechnungen offen hat und ich vor lauter Scham am liebsten gar nicht anrufen würde 


Das muß er halt durch. Wenn er fair ist, läßt er Sie trotzdem nicht vollständig hängen.

Zitat
Bei dem Beratungstermin habe ich festgestellt, dass die nur Privatinsolvenz beraten und nicht Regelinso...  :dntknw:    und wusch war die Beratung futsch :-/


War wohl eine öffentliche Schuldnerberatung. Da war das zu erwarten.

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AEmaus

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Re: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« Antwort #7 am: 08. Juni 2011, 10:30:01 »

Der Kredit wurde bei Unternehmensübernahme von der BG bebürgt. Ich weiß jetzt aber nicht, wie sich das bei der Inso verhält. Nächste Woche habe ich einen Beratungstermin bei der HWK. Ich hoffe und denke, dass die mir ein wenig bei den Ablauffragen weiterhelfen.
Bis dahin werde ich mal eine klare Auflistung der Gläubiger und ein paar andere Hausaufgaben machen und mich so gut wie es geht weiter vorbereiten.
Eine Frage steht für mich gerade aber noch im Raum und vielleicht kann mir die ja jemand beantworten:
Ich bin ja jetzt kurz vor meinem Umzug (privat) und müsste natürlich langsam mal anfangen zu packen. "Darf" ich das? Wie ist das mit dem IV? Ich meine, die Hälfte meines Hausstandes ist dann wahrscheinlich schon in Kartons wenn er kommt um zu gucken ob es was zu holen gibt. Mal ganz davon ab, dass es da nichts gibt :-(
Und ausgepackt/eingelagert werden die Sachen 500km weiter!

Ich wünsche allen einen schönen und unwetterfreien Tag!
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tomwr

Re: Frau in Not :-)...Fragen über Fragen
« Antwort #8 am: 08. Juni 2011, 19:42:41 »

Also da sehe ich kein Problem. In den meisten Privatinsolvenzverfahren lernt man den IV gar nicht mehr persönlich kennen, auch dürfte er dann von Hausbesuchen absehen. Sofern ein Gutachter bestellt wird (was bei Regelinsolvenzverfahren wohl nicht so selten ist), wird dieser sicherlich auch einen Blick in Deine Wohnung werfen um feststellen, in welchen finanziellen Verhältnissen der Schuldner lebt. Notfalls kann er da ja auch in Kartons reingucken, wenns ihn interessiert.

In meinem Verfahren kam lediglich ein Mitarbeiter mit einer Digitalkamera, hat 3 oder 4 Fotos gemacht, sich ein paar Notizen und ist wieder verschwunden. Der Gutachter hat das recht interessant formuliert.  :cheesy:

"Der Schuldner lebt in einfachen, zumindest nicht luxuriösen Verhältnissen."

Das wars. Will halt wissen ob Du ggf. auf großen Fuss (große Wohnung, teure Einrichtung) lebst oder gelebt hast. Ja und wenn er einen echten Rembrandt findet, wird er das sicher vermerken. Ach und Keller hat er noch angeschaut weil ich da ein paar Warenvorräte untergebracht habe. Mein Geschäft hatte ich damals schon geräumt. Das meiste weggeschmissen, lediglich einige Bürosachen wie PCs, Alarmanlage, Bürostühle und einen Schreibtisch. Verwerten konnte er übrigens nichts, das ganze Zeug steht heute (fast 2 Jahre danach) immer noch im Keller.
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