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Autor Thema: Freibetrag P-Konto  (Gelesen 2102 mal)

Pleitegehen

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Freibetrag P-Konto
« am: 06. Oktober 2013, 10:25:35 »

Guten Morgen,

aktuell liegen auf meinem P-Konto zwei Pfändungen. An erster Stelle das Finanzamt,an zweiter ein Inkassobüro.
Ein dritter Gläubiger betreibt eine Lohnpfändung. Habe über das Amtsgericht einen Beschluss erwirken lassen das das eingehende Gehalt als pfändungsfreier Betrag zu sehen ist ,weil meine Gehaltseingänge jeden Monat unterschiedlich sind.
Da aber das FA an erster Stelle bei den Kontopfändungen steht erkennt meine Bank den Beschluss des Amtsgerichtes nicht an. Ich denke ich brauche das gleiche nochmal vom FA um den Lohn der monatlich eingeht frei zu bekommen, oder zählt der Beschluss vom AG?
Allerdings ist es derzeit so,das vom FA ein Freibetrag von 2023,00€  bescheinigt wurde, da ja wie bereits geschildert eine Lohnpfändung von einem weiteren Gläubiger  vollzogen wird. Das FA hat auf Antrag die Unterhaltspflichtigen Personen auf 1,5 gekürzt(Ehefrau+Kind)da meine Frau ein eigenes Einkommen von ca 600€ erzielt.
Die Kontopfändung seitens des FA besteht seit Mai 2013 und es wurde bisher noch keine Auskehrung von der Bank an das FA vorgenommen ,obwohl meine Gehaltseingänge immer über den bescheinigten Freibetrag lagen.
Meine Frage wäre jetzt macht es überhaupt Sinn den Antrag beim FA zu stellen?und ich habe die Befürchtung da ja noch keine Auskehrung stattgefunden hat das diese dann Aufgrund durch Vorlage der Lohnabrechnungen und der Kontoauszüge diese dann rückwirkend vom FA veranlasst wird.
Ist so etwas möglich? oder ist die Bank dafür zuständig.

Vielen Dank vorab für die Antworten
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HausH

Re: Freibetrag P-Konto
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2013, 10:35:21 »

moin,

bist du im insolvenzverfahren? Warum hat das FA die unterhaltsberechtigten Personen auf 1,5 reduziert und bei wem?

selbst wenn deine Frau 600€ im Monat verdient, kommt sie nicht an die Grenze vom Grundbedarf, der liegt meines wissens bei etwas über 8000 € im Jahr.(Hatte ich erst mit zu tun wegen meinem erwachsenen Sohn)

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Pleitegehen

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Re: Freibetrag P-Konto
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2013, 10:45:57 »

Moin,

Insolvenverfahren ist in Arbeit aber noch nicht eröffnet.
Die Begründung des FA war halt das meine Frau ein eigenes Einkommen erzielt.
Damit wurde dann der genannte Freibetrag in Höhe von 2023,91€ festgesetzt und an den Drittschuldner, in dem Fall die Sparkasse weitergegeben. Die Lohneingänge sind im Moment nach Abzug der Lohnpfändung also immer höher als der Freibetrag.
Deshalb würde mich jetzt interessieren ob es sinnvoll ist nochmals einen Antrag beim FA zu stellen um das Gehalt was nach Pfändung auf das P Konto eingeht komplett frei zu bekommen.

Gruß
Pleitegehen
Gespeichert
 
 

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