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Autor Thema: freigegebene Selbstständige Tätigkeit + Festanstellung  (Gelesen 1992 mal)

Na Und 123

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  • Beiträge: 14

Hallo,

bin z.Zt. noch in der eröffneten Insolvenz. Habe eine freigegebene selbstständige Tätigkeit
und kann jetzt, da die Selbstständigkeit aufgrund Saisonarbeit viel Zeit übrig lässt, eine Festanstellung(Teilzeit 20 Std/Woche)
dazu bekommen. Leider kann ich in der InsoOrdnung nichts bezüglich der Pfändung dieser Konstellation finden.
Weiß jemand wie in diesem Fall der Pfändungsbetrag errechnet wird?
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Der_Alte

  • Gast
Re: freigegebene Selbstständige Tätigkeit + Festanstellung
« Antwort #1 am: 12. April 2014, 10:50:25 »

Grundsätzlich werden Einkommen getrennt bei der Pfändung betrachtet. Auf Antrag kann das Gericht einen Zusammenrechnungsbeschluss erlassen, darin wird dann auch geregelt, aus welchem Einkommen die Pfändung erfolgt.
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eidechse

Re: freigegebene Selbstständige Tätigkeit + Festanstellung
« Antwort #2 am: 14. April 2014, 12:43:51 »

Bei einer selbständigen Tätigkeit gibt es aber gar nichts zusammen zu rechnen.

Duch die Aufnahme der Teilzeittätigkeit ändert sich prinzipiell an der Anwendbarkeit von § 295 Abs. 2 InsO im Zusammenhang mit der freigegebenen Tätigkeit nichts. Der Schuldner muss die Insolvenzgläuibger also so stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Sollte von der Teilzeittätigkeit ein Pfandbetrag anfallen, dann sind diese Beträge von evtl. monatlichen Zahlungen des Schuldner jedoch m.E. in Abzug zu bringen.
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