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Autor Thema: Freiwillige Zahlung  (Gelesen 2532 mal)

kati0065

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Freiwillige Zahlung
« am: 07. Dezember 2011, 14:09:57 »

Mein Verfahren endet wenn alles klappt Ende des Jahres, ich habe die ganzen Jahre gearbeitet war nie arbeitslos lag aber trotzdem immer unter der Pfändungsgrenze. Ich zahle auf das Konto des TH eine mtl. freiwillige Zahlung, ich weiss nun aber nicht ob das Geld für die Verteilung der Gläubiger ist, oder viell. um die Verf.kosten zu decken, was natürlich gut wäre, da bräuchte ich im Anschluss nicht mehr so viel zu zahlen. Die Kosten wurden zwar gestundet lt. AG aber wäre trotzdem mal interessant zu wissen für was die freiwillige Zahlung ist.

LG :gruebel:
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horst69

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Re: Freiwillige Zahlung
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2011, 14:46:16 »

Erstmal werden die Verfahrenskosten bedient, falls was über bleibt bekommen die Gläubiger anteilig Ihren Anteil !
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Schuldenheini

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Re: Freiwillige Zahlung
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2011, 17:53:50 »

Falsch..erstmal bedient sich der TH an dem Pott.........der will ja auch Geld für seine "Dienste"....
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Der_Alte

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Re: Freiwillige Zahlung
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2011, 18:03:05 »

Die Vergütung des Treuhänders ist Teil der Verfahrenskosten.
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