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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fremdantrag-Zahlung Forderung - Eröffnung Insolvenz ohne Information an Schuldne  (Gelesen 5789 mal)

Sarti07

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Guten Abend,

mir wurde vom FA ein Antrag auf Insolvenz zugestellt - es war sehr schnell eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet die mich zu 99% Handlungsunfähig stellte.

Zustimmungsvorbehalt des Vorläufigen Insolvenzverwalter.
Ich wollte den Betrag zahlen , die Höhe der Forderung ist durch Versäumniszuschläge usw. täglich gestiegen. I

ch hatte mir um sicher zu gehen das die Summe korrekt ist diese Woche eine aktuelle Aufstellung der Gesamtsumme vom FA angefordert und diese wird am Montag von einem Bekannten eingezahlt.

Im Internet war "nur" die Sicherungsmaßnahme der Vorläufigen Insolvenzverwaltung angegeben.

Heute hatte ich mit meiner Bank Tel. wegen einer nicht ausgeführten Überweisung. Die Kundenberaterin sagte mir das es an der Insolvenz liegt vom Finanzamt und das diese Mitteilung die Bank vor 2 Tagen erhalten hatte.

  Kann es sein das ein Verfahren eröffnet wird ohne das ich informiert werde?

Das FA sendet mir noch eine Aufstellung Gesamtsumme -  auch bei Anruf Insolvenzgericht war vor einigen Tagen noch die Auskunft es ist noch nicht eröffnet.

Des weiteren meinte der zuständige Richter würde mir vorher ein Gutachten zugestellt mit einer Frist von 2 Wochen zur Stellungnahme.

Da ich mich zurzeit auswärts befinde weiß ich auch nicht ob die Tage mir ein Gutachten zugestellt wurde.

Ich habe mich auf Aussage des Richters - Finanzamt und die Angabe im Internet verlassen  das noch keine Eröffnung vorliegt.

Ist es möglich das es Eröffnet wurde ohne das ich Informiert wurde bzw. die Angabe zum Verfahren im Internet nicht aktuell sind und erst später die Eröffnung angezeigt wird?

Besteht eine Möglichkeit nach der Eröffnung noch eine Rücknahme zu bewirken bei Zahlung am Montag ?

Welche Chancen bestehen überhaupt eine Eröffnung rückgängig zu bewirken z.B. durch Zahlung oder Einspruch?

Das Gutachten kann meine aktuelle Situation im Bezug auf Zahlungsunfähigkeit nur auf Vermutungen begründen.

Dem Gutachter hatten meine Zahlen und Steuerunterlagen von 2009 und 2010 bisher nicht interessiert.

Das Finanzamt wußte bisher von dem Konto nicht und heute erfahre ich das seit 2 Tagen Konto gesperrt ist wegen Insolvenz vom Finanzamt.

Bei einer möglichen Eröffnung müsste die Sperrung doch vom Insolvenzverwalter ausgehen und nicht vom Finanzamt?

Bin Ratlos und wäre über jede Info dankbar, übers Wochenende erreiche ich keinen und die Ungewissheit belastet mich sehr.

Danke euch im Voraus!

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Insokalle


"Ist es möglich das es Eröffnet wurde ohne das ich Informiert wurde bzw. die Angabe zum Verfahren im Internet nicht aktuell sind und erst später die Eröffnung angezeigt wird? "

Genau genommen dürfte dies ziemlich oft vorkommen, denn der Beschluss wird erst später zugestellt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es bei Ihnen mit der Gutachtenerstellung etc. so schnell gegangen sein könnte. Sie müßten auch die Gelegenheit bekommen haben, einen Restschuldbefreiungsantrag zu stellen.

Trotzdem, wer immer einen Insolvenzantrag beseitigen will, sollte sich schleunigst beeilen. Wer spätestens hier den Ernst der Lage nicht begriffen hat, dem ist auch sonst nicht mehr zu helfen.


"Besteht eine Möglichkeit nach der Eröffnung noch eine Rücknahme zu bewirken "

Nein, nicht durch Zahlung. Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger mögl. § 213 InsO


Die Bank wird von Ihnen eine Verfügung nicht mehr zulassen, das liegt am vorl. Insolvenzverfahren. Die Info über das Verfahren bekommt sie entweder vom VIV oder aus der Veröffentlichung.
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malud

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In Ihrem Fall ist es offensichtlich so, dass der vorläufige Insolvenzverwalter auch zum Gutachter bestellt wurde. Der Gutachter soll feststellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt (bei juristischen Personen: Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung; bei natürlichen Personen: Zahlungsunfähigkeit) und ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Ein solches Gutachten kann nicht von heute auf morgen erstellt werden. Zudem erhalten Sie in der Regel eine Frist zur Stellungnahme zum Insolvenzantrag. Wenn Sie jedoch dennoch meinen, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde, können Sie dies über www.insolvenzbekanntmachungen.de herausfinden. Bis zur Insolvenzeröffnung kann der Insolvenzantrag auch zurückgenommen werden (§ 13 Abs. 2 InsO).

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hans1963

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"Ist es möglich das es Eröffnet wurde ohne das ich Informiert wurde bzw. die Angabe zum Verfahren im Internet nicht aktuell sind und erst später die Eröffnung angezeigt wird? "

Genau genommen dürfte dies ziemlich oft vorkommen, denn der Beschluss wird erst später zugestellt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es bei Ihnen mit der Gutachtenerstellung etc. so schnell gegangen sein könnte. Sie müßten auch die Gelegenheit bekommen haben, einen Restschuldbefreiungsantrag zu stellen.

Trotzdem, wer immer einen Insolvenzantrag beseitigen will, sollte sich schleunigst beeilen. Wer spätestens hier den Ernst der Lage nicht begriffen hat, dem ist auch sonst nicht mehr zu helfen.


"Besteht eine Möglichkeit nach der Eröffnung noch eine Rücknahme zu bewirken "

Nein, nicht durch Zahlung. Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger mögl. § 213 InsO


Die Bank wird von Ihnen eine Verfügung nicht mehr zulassen, das liegt am vorl. Insolvenzverfahren. Die Info über das Verfahren bekommt sie entweder vom VIV oder aus der Veröffentlichung.

Da muß der oder die TE aber ziemlich getrieft haben. Normalerweise erfolgt bei Stellung eines Fremdantrages eine Information durch das Gericht.

Dieses informiert den Schuldner über den Antrag,der Schuldner hat dann die Möglichkeit durch Zahlung der Forderung den Antragsteller zur Rücknahme des Antrages zu bewegen.

Oder der Schuldner stellt einen Eigenantrag mit RSB-Beantragung,diese wird bei einem Fremdantrag nicht gewährt.

In letzter Zeit scheint es auch in Mode gekommen zu sein mit Insolvenzanträgen zu drohen. Das machen Inkassounternehmen besonders gern,die ziehen dann aber meist den Schwanz ein weil sie zunächst erstmal die Kosten zu tragen haben.

Hans
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Sarti07

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Guten Abend,

danke für eure Beiträge / Infos!

Das ich verunsichert bin ob das Verfahren schon eröffnet wurde ohne es im Internet bekannt zu geben liegt an der bisherigen Vorgehensweise des IV / Gutachters mir gegenüber.
Er will auf jeden Fall das ich in die Insolvenz gehe und möglichst mit 6 Jahren Ihn als Begleiter.  Es ging schon soweit das er mich bei einer sehr fragwürdigen Hausdurchsuchung mich versuchte dazu zu bringen die Restschuldbefreiung zu unterschreiben. Das diese mit einem Eigenantrag verbunden ist hatte er nicht erwähnt und ich somit selbst bestätige das ich Zahlungsunfähig bin.

Ich will schon seit Wochen zahlen darf bzw. kann es nicht durch die Vorläufige Insoverwaltung, er vermutet das ich Millionen versteckt habe unter mein Kopfkissen-)   
Dann ist das FA auch nicht ganz einfach, jeden Tag kommen die mit einem anderen Betrag und zahl ich 2 Euro zu wenig ein war es umsonst.

Dem Gutachter interessiert meine aktuelle Lage nicht, ich könnte Ihm Aufträge und Außenstände  vorlegen die würde er gleich nutzen für Kostendeckung Verfahren.
Ich hatte den selben 2008 schon einmal und er hatte anhand von 1 Ordner ein Gutachten verfasst bei dem die hälfte der Angaben nur Vermutungen waren oder seine Phantasie.  Ich konnte es mit Hilfe Dritter durch Zahlung gerade noch abwenden das es eröffnet wird.
Wie sich herausstellte suchte er nach möglichen anderen Gläubigern die einen Antrag stellen könnten oder bei Zahlung der Forderung vom FA mir trotz Erledigungserklärung das Verfahren weiter läuft.

Wäre es möglich das ich bei weiteren Gläubigern im Antragsverfahren außergerichtlich mit diesem eine Vereinbarung treffe?

Jeder will sein Geld und bei einer Inso sind die Gläubiger genau so im Nachteil wie ich und das dürfte den auch bewußt sein,hoffe ich zumindestens.

Dieses neue Gesetz mit Anfechtung der Zahlung macht mir Sorgen, ich zahle ans FA und Verfahren läuft weiter und ich bin ruiniert. 

Ich habe keine Kostenstundung Unterschrieben und auch kein Antrag auf Restschuldbefreiung , das würde mich 6 Jahre an den IV binden.  Er schadet mir jetzt schon wo es nur geht , Hausdurchsuchung unter anderem Steuerbescheide einfach entwendet...was war die Folge die Bescheide waren Schätzungen und ich natürlich Frist nicht eingehalten.  Konnte ich nicht wissen weil mir diese Unterlagen fehlten, erst nach Anruf Finanzamt wurde mir gesagt letzte Schätzung Fist verpasst und ca. 1000 Euro mehr auf die Forderung. 

Ein IV muss doch die Masse/Vermögen schützen und nicht durch solche Aktionen mir Mehrkosten und Schaden bereiten..oder verstehe ich die Aufgaben eines IV falsch?

Er handelt im Sinne der Gläubiger und natürlich auch im Eigeninteresse...Geld will er natürlich auch verdienen und ich dachte so größer die Masse um so Höher seine Vergütung??



     
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ThoFa

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Hallo,

ohne den genauen Zeitablauf zu kennen und ohne zu wissen, ob nun a) ein Gutachter b1) ein vorläufiger schwacher oder b2) ein vorläufiger starker Insolvenzverwalter bestellt worden ist, ist es wie Fischen in Trüben.

MfG

ThoFa

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