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Autor Thema: Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft  (Gelesen 11986 mal)

Felicia07

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Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft
« am: 19. November 2007, 10:37:28 »

Hallo,

ich habe vor zwei Jahren bei Walmart was gekauft und der Betrag konnte nicht abgebucht werden.  Jetzt habe ich von Fülleborn und Real Inkasso Post bekommen, die natürlich kräftig draufgeschlagen haben.  Ich weiß nicht, warum die erst jetzt damit kommen, jedenfalls habe ich dann den Betrag an Intercard, die Firma von Walmart, überwiesen, und das Inkassobüro und den Rechtsanwalt ignoriert.  Vor 10 minuten ruft mich Fülleborn an und fragt nach den Raten, die ich ihnen versprochen hatte.  Ich habe ihnen dann erklärt, daß ich den Betrag an den Gläubiger überwisen hab, und die Sache für mich damit gegessen ist.  Für sie ist das natürlich nicht gegessen, denn sie kommen jetzt nicht zu ihren unverschämt hohen Forderungen. 
Die Frage: Kann jemand aus Erfahrung sagen, ob die vor Gericht gehen werden deshalb? Oder bin ich nicht verpflichtet, Inkassokosten und RA zu bezahlen, die ich nicht beauftragt habe?

Vielen Dank

Felicia
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DiPeCon

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Re: Fülleborn Rechtsanwaltsgesellschaft
« Antwort #1 am: 25. November 2007, 11:18:45 »

Hallo Felicia,
grundsätzlich gilt, dass man den entstandenen und entstehenden Verzugsschaden zu ersetzen hat.  (§§280 I, II, 286 BGB), dazu zählen auch Anwalts- und Inkassokosten.  Ob Fülleborn die gerichtlich eintreibt hängt sicherlich von der Höhe ab.  Aber bevor es so weit kommt, werden die nochmals auf Dich zukommen.  Ich würde im Moment gar nichts unternehmen.

Viele Grüße

Dirk Petersmann
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