"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Für Schrott-Notebook weiterzahlen?  (Gelesen 2236 mal)

tom08

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Für Schrott-Notebook weiterzahlen?
« am: 18. April 2010, 13:18:35 »

Guten Tag !!
Im Sep.2008 habe ich ein NB Medion zu 705,-€ gekauft,seit der Zeit zum 4.Male zur Rep.eingeschickt und auf Umwandlung bzw.Rücktritt vom Kauf gefordert. durch verschidene Umstände (3 X Rep.  und Missverständnisse ist mit Medion kein Ratenvertrag zustande gekommen,im März 08 hatte ich auf Umwandlung bestanden ,stattdessen bekam ich durch die CREDITREFORM eine saftige Rechnung über 877,35 € und Ratenzahlung.   1.)Ich meine ,das 172,35€ zuviel berechnete Gebühren sind und 2 .) seit dem 22.Feb.2010 ist das NB zum 4.Mal eingeschickt worden und ich habe meine Forderung auf Umwandlung und Rücktritt erneuert.Muss ich die Raten weiterzahlen und wie lange??Medion hat bis heute sich nicht gemeldet und die Inkasso versteckt sich hinter Medion - auch keine Reaktion!!
          Was kann ich machen ?? :fuchsteufelswild:
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Für Schrott-Notebook weiterzahlen?
« Antwort #1 am: 18. April 2010, 14:07:34 »

1. mit wem ist der Kreditvertrag abgeschlossen worden? Medion oder einer Bank?

2. Das defekte Notebook hat erstmal nichts mit dem Kreditvertrag zu tun, das sind rechtlich 2 verschiedene Verträge, nämlich ein Kaufvertrag über das NB und ein Kreditvertrag über die Summe.

im September 2008 gekauft, im März 2008 um Wandlung gebeten. Irgendwas passt da nicht.

Ich würde sagen das natürlich die Raten weitergezahlt werden müssen da es, wie schon geschrieben hier um 2 Verträge geht!
Gespeichert
 

malud

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 159
Re: Für Schrott-Notebook weiterzahlen?
« Antwort #2 am: 18. April 2010, 21:29:28 »

Zwar stimmt es, dass der Kaufvertrag und der Kreditvertrag zwei Verträge sind. Es handelt sich aber höchstwahrscheinlich um ein sog. gebundenes Geschäft. Wenn das so ist, kann der Kunde des Kaufvertrags seine Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch im Rahmen des Darlehensvertrags geltend machen. Es kommt aber auf eine vernünftige juristische Prüfung an, weil sich die Creditreform sonst nicht beeindrucken lassen wird.
Gespeichert
 

tom08

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Für Schrott-Notebook weiterzahlen?
« Antwort #3 am: 18. April 2010, 23:02:24 »

Guten Abend
und Danke für die Antworten. Es ist richtiger so  ,gekauft Sep.08 Rep .Dez 08 ,2.Rep. Anfang Feb.09 ,Umwandlung März 2009 und Ablehnung .3.Rep im Aug 2009. Und im Feb.2010 gibt das NB.seinen Geist auf-Einsendung und Antrag auf Umwandlung.
Kreditvertrag ist NICHT zustande gekommen,zahle die Raten direkt an Creditreform.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz