Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: kalamar am 07. Dezember 2008, 19:26:32
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Hallo und schönen guten abend zusammen !!
Ich bin seit letzte woche in der Insolovenz. Ietzt habe ich die Möglichichkeit, mir ein billigen Gebrauchtwagen zu kaufen, pracktisch im tausch gegen meinem alten. Mein alter ist 13 jahre alt, also kein Neuwagen.
Jetzt meine Frage ! Muß ich meinem Insolovenz berater sagen, das ich mir ein neuen Gebrauchwagen zulege ??
edit by jafern: treffenderen Betreff gewählt (statt "Hab da mal ne Frage") :wink:
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Hallo und herzlich :Welcome:
Ja !
LG
MissTraut
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Mit ERöffnung des Insolvenzverfahrens haben Sie praktisch kein Eigentum. Also ist "Ihr" alter gar nicht Ihr alter Wagen. Erst ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens können Sie wieder Eigentum erwirtschaften.
Ausnahme: "Ihr" alter Wagen wird aus der Insolvenzmasse freigegeben, da Sie den Wagen z.B. beruflich unbedingt benötigen. Erst danach können Sei evtl. über einen Tausch nachdenken.
Evtl. kann der "neue" durch eine dritte Person gekauft werden...
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Soory, hatte ich vergessenum was für eine Insolvenz es sich handelt.
Es ist eine Privatinsolvenz. Der Kaufvertrag ist auf meinem Bekannten ausgeschrieben. Es geht mir im grunde nur darum, ob ich Problemebekomme wenn das Auto auf meinen Namen zugelassen wird.
Mein Insolnenz-begleiter hat es bejat, das ich ein Auto brauche um zur Arbeit zu kommen.
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Wenn das Auto auf den Namen des Schuldners zugelassen wird, fällt es in die Insolvenzmasse und wird a) an eine Dritte Person verwertet oder b) der Schuldner behält das Auto und bezahlt stattdessen ein Ablösebetrag
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Wenn ich dss richtig lese, ist der Bekannte Käufer (Kaufvertrag) und Darlehensgeber.
Damit dürften die Eigentumsverhältnisse klar sein.
Wird das Auto nun kalmar zur Nutzung überlassen unter der Bedingung, dass er es versichert und sich als Halter eintragen läßt, ändert das noch immer nichts an den Eigentumsverhältnissen.