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Autor Thema: Gegen den Mahnbescheid wehren???  (Gelesen 3489 mal)

5xtattoo

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Gegen den Mahnbescheid wehren???
« am: 15. Februar 2011, 16:07:07 »

Ich habe mit meiner ehemaligen LG ein Gemeinschaftskonto eröffnet. Das Konto wurde bis zur Trennung nie genutzt. Nach der Trennung wahren die Girokarten und Kreditkarten in meinem Besitz. Die Bank wurde von der Trennung unterrichtet und gebeten das Konto zu schließen, was jedoch ohne Ihrer Unterschrift nicht möglich war.

Als die Kreditkarten wegen der Panne letzten Jahres neu verschickt worden sind, hat Madame schön 1000€ mit ihrer neu erhaltenen Kreditkarte abgeholt. Da ich ja dafür mithafte, habe ich mit meiner Kreditkarte ebenfalls 1000€ abgeholt. Daraufhin wurde die Bank nochmals davon unterrichtet, das die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, zusätzlich wurde zur Info ein Schreiben der Sparkasse beigelegt, wo wir vorher das Gemeinschaftskonto hatten, aus dem hervorgeht, das ich das Konto in der 3. Mahnstufe ausgeglichen habe und das Konto ohne Unterschrift der Mitkontoinhaberin gelöscht wurde. Ein Eingangsstempel meines Anwaltes war ebenfalls darauf.
Die Bank hat sich für die Info bedankt und das Konto gesperrt.

Ein Monat später holt Madame wieder 1000€ mit Ihrer Karte ab. Nach dem ich auch 1000€ abgeholt habe, fragte ich mal bei der Bank nach, da das Konto eigentlich gesperrt wäre, warum man doch Geld bekommt. Als Antwort folgte lapidar, "wir haben zwei Kontoinhaber und beide haben die selben Rechte!"

Das Spiel ging solange, bis das Konto 10000€ überzogen war. Dann wurde es doch mal von der Bank gesperrt. Auf dem Konto ging auch nicht eineinzigesmal ein Gehaltseingang ein.

Klar das die Bank ihr Geld wiederhaben will. Auf deren Schreiben habe ich reagiert, das ich halt 50% der Forderung übernehme. Ich habe es auch schriftlich von der Bank, das die meiner ehemaligen LG angeschrieben haben. Sehr wahrscheinlich wird Madame sich nicht gerührt haben, so dass ich gestern einen Mahnbescheid über 11200€ erhalten habe!

Macht es Sinn einen Widerspruch einzulegen?
Schließlich war ich von Anfang an daran interessiert das Konto zu sperren, desweiterem bin ich ja bereit 50% der Forderung zu begleichen. Der ganze Schriftverkehr mit der Bank liegt mir vor und meiner Meinung auch ein Mitverschulden der Bank.

Welche Möglichkeit habe ich um Madame zur Kooperation mit der Bank zu bekommen? Es kann ja nicht seien, das ich durch Ihr Verhalten (nicht reagieren auf Briefe), ggf. eine EV abgeben muß und eine Pfändung deswegen bekomme. Den Mahnbescheid wird sie auch bekommen (haben), das ist mir schon klar!

Gruss
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5xtattoo

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Re: Gegen den Mahnbescheid wehren???
« Antwort #1 am: 15. Februar 2011, 16:25:01 »

Zusätzlich zu Madame:

Unter Ihrem verheirateten Namen hatte Sie einen negativen Schufa-Eintrag, der nachdem Sie Ihrem Mädchenname angenommen hatte wieder weg war.

Gruss
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Insokalle

Re: Gegen den Mahnbescheid wehren???
« Antwort #2 am: 15. Februar 2011, 17:24:03 »

Ich glaube nicht, dass Sie aus der Nummer nur mit einem forum rauskommen.
Vor allem dann nicht, wenn die Sache vielleicht noch bei der Staatsanwaltschaft landet.
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makro

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Re: Gegen den Mahnbescheid wehren???
« Antwort #3 am: 15. Februar 2011, 20:32:27 »

Zusätzlich zu Madame:

Unter Ihrem verheirateten Namen hatte Sie einen negativen Schufa-Eintrag, der nachdem Sie Ihrem Mädchenname angenommen hatte wieder weg war.

Gruss

der Schufa-Eintrag ist nicht weg, es gibt evtl. nur einen neuen Datensatz, passiert sehr häufig. Die Schufa ist nicht bindend für eine Bank, vom Prinzip gibt die Schufa nur eine Info mit der eine Bank o.ä. dann entscheiden kann was diese macht.

http://www.finanztip.de/cgi-bin/rp/search.pl?dst=2&q=gemeinschaftskonto&s=R&stpos=0&t=1&verk=1&z=0
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robby61

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Re: Gegen den Mahnbescheid wehren???
« Antwort #4 am: 11. März 2011, 23:18:12 »

Zusätzlich zu Madame:

Unter Ihrem verheirateten Namen hatte Sie einen negativen Schufa-Eintrag, der nachdem Sie Ihrem Mädchenname angenommen hatte wieder weg war.

Gruss
Einfache Lösung
anruf bei der Kreditkarten Sperrzentrale unter angabe der Karten Nummer und diese karte ist umgehend gesperrt.
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Feuerwald

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Re: Gegen den Mahnbescheid wehren???
« Antwort #5 am: 12. März 2011, 00:07:47 »

Einfache Lösung
anruf bei der Kreditkarten Sperrzentrale unter angabe der Karten Nummer und diese karte ist umgehend gesperrt.

-> Die Karte(n) sind doch schon längst gesperrt. Was soll bitte so ein Kommentar.
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deagle

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Re: Gegen den Mahnbescheid wehren???
« Antwort #6 am: 12. März 2011, 08:24:39 »

So unrecht hat robby61 nicht.

Mit Sperrung der KK wäre diese für jede Art von Bargeldlosem Zahlungsverkehr nicht mehr zu gebrauchen gewesen (Die Karte wäre direkt am GAA eingezogen worden), dabei wäre es belanglos gewesen wie der Status des Kontos ist (Die Sperrung läuft über zentrale Server, nicht den der Bank)

Nurz dem TE allerdings nun auch nichts mehr...

Den Rest sehe ich ähnlich wie Insokalle, wenn es dem TE nicht gelingt mit Hilfe eines Rechtsbeistandes die Bank in die Haftung zu nehmen, hat er die vollen Kosten an der Backe
Ob die "Madame" nun kooperativ ist oder nicht

« Letzte Änderung: 12. März 2011, 08:27:20 von deagle »
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