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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?  (Gelesen 3211 mal)

auchpleite

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Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?
« am: 03. Oktober 2009, 05:18:46 »

Hallo liebe Community!

...was lange währt wird endlich gut - zumindest im Bezug auf meine "Entdeckung" dieses schönen Forums :thumbup:!

Als Newbie darf ich mich kurz zu meiner Person vorstellen:
Männlich, 44 Jahre jung, geschieden, ich habe einen Sohn (14 J. alt - leider seit 3 Jahren ohne Kontakt zu ihm  :sad:...), bin gelernter Groß- u. Außenhandels-Kaufmann und Gerüstbaumeister, stehe seit 2 Jahren im ALG 2 Bezug. Mein EFH wurde im Juli d.J. zwangsversteigert.

Ab dem Zeitpunkt der Trennung/Ehescheidung, in Verbindung mit einer Umgangsvereitelung (meiner entzückenden Exgattin) zu menem Sohn, ging es, auch auf Grund meines Arbeitsplatzverlustes, finanziell rapide Berg ab.

Nach dem Motto: "Schlimmer geht's nimmer" sehe ich meine finanz. Situation heute eher "gelassen" - auch entgegegen.
Im vergangenem Jahr habe ich Gläubiger (8) bei einer Gesamtverbindlichkeit i.H.v. ca. € 13.500,--, mit einem mit einem mir damals zur Verfügung stehenden Betrag von € 2.500,--, im Rahmen von ausserger. Vergleichszahlungen befriedigt; meine Schufa war somit auch wieder verhältnismässig sauber.

Bereits Anfang des Jahres war zu erkennen, dass die ZV des Hauses nicht mehr abwendbar war.
Wohl wissend, diese Sache mit einem Sack voll Schulden zu beenden, habe ich auch keine anderweitigen Verbindlichkeiten weiter bedient...

Vergangene Woche hatte ich einen Erst-Beratungstermin bei der hiesigen Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale. (Einen weiteren Termin werde ich jedoch erst mitte diesen Monats bekommen, dieser wird mir dann telefonisch genannt!) Die Inso wird für mich wohl unumgänglich sein.
 
Nun geben sich die GV bei mir wieder die Klinke in die Hand, u.a. mit HB'len zur Abgabe der eV. Der 1. Termin zur eV wird sein, BEVOR ich einen erneuten Beratungstermin bei der Schuldnerberatung bekomme!

Und nun komme ich (endlich :whistle:) zur Sache, meinem Anliegen und meinen Fragen:

    • Kann die Abgabe der eV die Eröffnung des Inso-Verfahrens neg. beeinträchtigen, oder gar unmöglich machen?
    • Ich kann den GV's keine Ratenzahlung anbieten um die eV vorerst ab zu wenden. Gibt es eine Möglichkeit (abgesehen von einer ärztl. Besch.)?[/b]
         
    Aus geg. Anlaß werde ich in Zukunft öfter, vermutich auch regelmässig hier aufschlagen. Deshalb hielt ich es für angebracht ein wenig ausführlicher zu posten. Ich hoffe, mit meinem 1. Thread keinen einförmigen Eindruck hinterlassen zu haben :coffee:!

    Ich freue mich über jede Antwort und Einlassung, und danke für Eure Aufmerksamkeit, und vorab für Eure Mühe![/list]
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    Viele Grüße

    auchpleite
     

    ThoFa

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    Re: Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?
    « Antwort #1 am: 03. Oktober 2009, 12:10:36 »

    Hallo,

    Kann die Abgabe der eV die Eröffnung des Inso-Verfahrens neg. beeinträchtigen, oder gar unmöglich machen?

    Nein.

    Ich kann den GV's keine Ratenzahlung anbieten um die eV vorerst ab zu wenden. Gibt es eine Möglichkeit (abgesehen von einer ärztl. Besch.)?

    Nicht notwendig. Machen Sie sich das Leben nicht so schwer.

    MfG

    ThoFa
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    auchpleite

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    Re: Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?
    « Antwort #2 am: 03. Oktober 2009, 12:37:23 »

    Ich kann den GV's keine Ratenzahlung anbieten um die eV vorerst ab zu wenden. Gibt es eine Möglichkeit (abgesehen von einer ärztl. Besch.)?
    Nicht notwendig. Machen Sie sich das Leben nicht so schwer.[/quote]

    Hallo ThoFa,

    danke für die Gelassenheit :lollol: - für die Antwort natürlich auch!!
    Ne, also davon bin ich mittlerweile zum Glück weit entfernt.
    Meinst Du damit, mal wieder einfach nicht hin gehen?
    Oder eV?

    Danke!
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    Viele Grüße

    auchpleite
     

    ThoFa

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    Re: Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?
    « Antwort #3 am: 03. Oktober 2009, 13:59:37 »

    Hallo,

    EV abgeben und gut ist. Soweit nichts pfändbar ist, spielt dies doch keine große Rolle.
    Sie werden sehen, es kehrt die Ruhe ein, welche man braucht, um die nächsten Schritte einzuleiten.

    MfG

    ThoFa
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    auchpleite

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    Re: Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?
    « Antwort #4 am: 03. Oktober 2009, 14:24:16 »

    Pfändbar ist nichts!

    Mir war es wichtig zu wissen, dass ich mir die Tür ins Inso Verf. nicht ggfls. selber verschliesse...
    Nun habe ich die Gewissheit die ich brauche.

    Haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre kompetente Einlassung.

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    Viele Grüße

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    dobberstein

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    Re: Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?
    « Antwort #5 am: 05. Oktober 2009, 13:54:19 »

    Schließ mich der kompetenten Einlassung von Thofa an. Es wird wirklich ruhiger. Dies werden Dir  hier alle Insolvenzler bestätigen!?
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    Re: Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?
    « Antwort #6 am: 05. Oktober 2009, 15:19:22 »

    Schließ mich der kompetenten Einlassung von Thofa an. Es wird wirklich ruhiger. Dies werden Dir  hier alle Insolvenzler bestätigen!?

    Unbedingt! Bei mir war es ein Unterschied wie Tag und Nacht. Endlich wieder leben und keine Angst mehr vor dem Briefträger!  :juchu:
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    auchpleite

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    Re: Kann eine eV ein angestrebtes Inso-Verfahren gefährden?
    « Antwort #7 am: 16. Oktober 2009, 00:35:21 »

    Schließ mich der kompetenten Einlassung von Thofa an. Es wird wirklich ruhiger. Dies werden Dir  hier alle Insolvenzler bestätigen!?
    Unbedingt! Bei mir war es ein Unterschied wie Tag und Nacht. Endlich wieder leben und keine Angst mehr vor dem Briefträger!  :juchu:

    ... habe ich denn jetzt vorgestern auch mal gemacht :coffee: ...

    Danke an Euch!!
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    auchpleite
     
     

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