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Autor Thema: Gehaltsabrechnung  (Gelesen 2461 mal)

gelb40

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Gehaltsabrechnung
« am: 14. Januar 2009, 21:24:45 »

Hallo, liebe Forumleser,

ich verfüge von einem Bruttogrundgehalt von 1043 Euro hinzu kommen Zeitzuschläge für Schichten. Jetzt habe ich eine Nachzahlung von 6 Monaten bekommen, weil die Pflegezulage vergessen worden ist. Mein Brutto lag dann bei 1243 Euro. Davon wurden 178 Euro gepfändet und ich bekam netto 889,-Euro ausgezahlt. Das verstehe ich nun nicht, denn ich dachte bis zu 989,-Euro bei einem Alleinstehenden darf nicht gepfändet werden. Im nächsten Monat werden mir Überstunden ausgezahlt, würde das bedeuten, dass mir das ganze Geld verloren geht? Besten Dank für eine klärende Antwort.
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paps

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Re: Gehaltsabrechnung
« Antwort #1 am: 14. Januar 2009, 22:29:39 »

Bei einem Netto von 1243 sind 178 Euro pfändbar, dass ist richtig.
Nachzahlungen sind aber auf die Monate, wo sie hätten gezahlt werden müssen umzulegen und die Monate neu zu berechnen.

Die Auszahlung kann also nicht stimmen.

Was wurde Netto (gesetzliches) ausgewiesen?
Wurden die letzten 6 Monate neu berechnet?

Überstunden werden vom gesetzlichen Netto mit dem 1/2 Bruttowert der Überstunden abgezogen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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gelb40

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Re: Gehaltsabrechnung
« Antwort #2 am: 14. Januar 2009, 22:39:21 »

Summe Nettobezüge 964,00 Abzüge 178,-Pfändung und 36,-Euro persönliche Abzüge für pädag.Essen.  Überweisungsbetrag 889,-Euro. Also lohnt es sich demzufolge die Lohnbuchhaltung zu kontaktieren? Besten Dank für die schnelle Antwort.
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paps

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Re: Gehaltsabrechnung
« Antwort #3 am: 15. Januar 2009, 17:15:48 »

Das sollten Sie dringend tun.
Bei 964,- Netto gibt es nichts zu pfänden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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