Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: frapo am 03. Mai 2012, 15:58:56
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Folgendes:
Durch Das FA erfolgt eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber und für die gleiche Sache erfolgt über die Stadtkasse, des Wohnortes, als Vollstreckungsbehörde eine Kontopfändung.
Ist das korrekt?
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Ja, zunächst.
Als Schuldner verbleibt Ihnen nur die Möglichkeit, dass Konto auf ein P-Konto umzustellen.
Oder aber dem GL (Vollstreckungstelle des FA) klar zu machen,
dass er sich aus dem Unpfändbaren bedient.