"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Gehaltsrückzahlung  (Gelesen 5272 mal)

Boromeus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Gehaltsrückzahlung
« am: 22. August 2007, 10:28:16 »

Hallo,

folgende Situation:

Aufgrund einer längeren Krankheit bin ich in diesem Frühjahr für mehrere Monate in Krankengeldbezug gekommen.  
Da die Post oder jemand in meiner Firma geschlampt hat, habe ich aber noch 2 volle Gehälter (Mai und Juni) erhalten.  
Mein Krankengeld habe ich auch erst Anfang Juli erhalten, so dass ich die beiden Gehälter dazu nutzen musste, um meinen Lebensunterhalt zu sichern.   Im Monat Juli habe ich dann ein Teil des Krankengeldes aus dem selben Grund verwand, da ich im Juli kein Gehalt bekam und einen Teil musste ich nutzen, da mich meine Krankheit dazu gezwungen hat meine Lebensumstände radikal zu ändern. 
Ich lebe schon seit langem in einer Schuldensituation, so dass ich auch keinerlei Rücklagen habe und mein Gehalt sowieso bereits gepfändet ist.  
Da ich im Juli aber auch wieder arbeiten war, habe ich meinem Arbeitgeber gesagt, dass er das Juligehalt direkt als Rückzahlung verrechnen soll.  
Ich scheide aufgrund eines befristeten Vertrages mit Ende September aus dem Unternehmen. 
Seit 10.  07.   suche ich den Dialog mit meinem Arbeitgeber um eine für beide Seiten akzeptable Rückzahlungslösung für das noch offene überzahlte Gehalt zu erzielen.   Leider ist mein AG hier zu keiner Einigung bereit und sagt, dass er die restliche Summe über die letzten beiden Gehälter einbehalten will.  
Wohlgemerkt das Gehalt ist eh schon gepfändet.   Die Lösung meines AG sieht vor das ich in diesem und kommendem Monat nur 556 € ausgezahlt bekomme.  .   Also weit unter meiner Pfändungsgrenze.  .  .  
Für mich bedeutet das auch eine Versorgungslücke von rund 300€.   Das habe ich meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt und ihm im Gegenzug angeboten, dass wir noch 3 Ratenzahlungen über mein Dienstzeitende hinaus vereinbaren.   Damit würde er mir immernoch nur 850€ auszahlen, aber meine Kosten wären gedeckt und die Rückzahlung nach meiner Dienstzeit hab ich ihm auch mit ALG (für den Fall das ich nicht sofort eine Anstellung bekomme.  .  .  ) berechnet, so dass ich diese auch wirklich bedienen könnte. 
Nun stellt sich mein Arbeitgeber aber quer und eigentlich hätte ich am 15.   dieses Monats Geld bekommen sollen und habe immer noch nichts erhalten.  
Laut der Personalbuchhaltung würde das über eine Abschlagszahlung laufen, da die Gehaltssoftware (SAP) in diesem Monat mein Gehalt voll einbehält und im nächsten dann die Restsumme auszahlt.  
Meine Frage jetzt: Darf mein AG ohne meine ausdrückliche Zustimmung mein Gehalt über die Pfändungsgrenze hinaus einbehalten?
Oder ist er hier ein "Gläubiger" wie alle anderen auch??

Bitte um professionelle Antwort.  .   Sprüche über moralischen Anspruch an mich selbst etc.   durfte ich mir bereits von meinem Chef anhören und selbst er musste da einen Rückzieher machen, da mich meine Krankheit dazu gezwungen hat an die Gelder zu gehen.  .  .   (Nur als vorsichtige Anmerkung am Rande)

Vielen Dank schonmal im voraus. 

Falls noch irgendwelch Fakten notwendig sind, die ich vergessen haben sollte, bitte einfach fragen.  
« Letzte Änderung: 23. August 2007, 13:24:04 von Boromeus »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Gehaltsrückzahlung
« Antwort #1 am: 22. August 2007, 11:19:09 »

Viel kann dazu nicht beitragen.
Das scheint wohl eher eine Frage des Arbeitsrechts zu sein. 
Zur Not anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen (ggf. über Beratungshilfe)
 

§ 394 BGB - Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung

Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt.


Will heißen, der Arbeitgeber kann eigentlich nicht einfach hergehen und mit dem  gesetzlich unpfändbaren Teil des Lohnes wegen eigener Forderungen aufrechnen.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Boromeus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Gehaltsrückzahlung
« Antwort #2 am: 22. August 2007, 11:40:09 »

Vielen Dank Feuerwald.

Ich bin von genau dem Umstand ausgegangen, aber mir fehlte der Paragraph dazu.  Ich will versuchen einen letzten Dialog hier mit meinem Arbeitgeber zu führen, bevor ich rechtliche Schritte über die Gewerkschaft einleite und dazu fehlte mir noch dieses Wissen.

Grüße Boromeus
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Gehaltsrückzahlung
« Antwort #3 am: 22. August 2007, 19:02:49 »

Nur mal so als Gedankengang auf Grund ihrer Schilderung:

Beweislast für den Wegfall der Bereicherung nach § 818 III BGB ...; Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung durch Verbrauch für den allgemeinen Lebensbedarf

BGH, Urt. v. 17. Januar 2003 - V ZR 235/02 - OLG Bamberg - LG Bamberg
...
b) Der Verbrauch von Geld zur Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs kann zum Wegfall der Bereicherung führen; Voraussetzung ist aber, daß das empfangene Geld restlos für die Lebensbedürfnisse aufgewendet wurde und nicht in anderer Form, etwa durch Bildung von Ersparnissen, durch Anschaffungen oder auch durch Tilgung von Schulden, noch im Vermögen vorhanden ist.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz