Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Penelope am 05. November 2007, 14:14:45

Titel: Geht es auch ohne Schuldnerberatung?
Beitrag von: Penelope am 05. November 2007, 14:14:45
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe nun die eine und auch andere Frage.
Meine Mann hat ca.  40. 000 Euro Schulden.   30. 000,- sind bei einem Inkasso-Büro und die vermutlichen restlichen 10. 000,- bei ca.  15-20 anderen Gläubigern.
Mein Mann hat ein Nettogehalt von 1400,- Euro bei Lohnsteuerklasse 3 ich bekomme 700,- Eúro arbeitslosengeld.  Im moment zahlen wir  knapp 400,- Euro mtl.  ans Finanzamt.  Wir hoffen jetzt auf Erlaß der Säumnisszuschläge.
Mein Mann hat kürzlich das Inkasso-Büro (30. 000,- ) angeschrieben, um einen Vergleich anzustreben( er hofft auf einen Bankkredit) :gruebel: .  Die wollen jetzt ein Einkommensnachweis.  Was ist wenn er den Kredit nicht bekommt (was ich glaube) und das Inkasso-Büro sagt, er soll 300,- mtl.  zahlen.  Ich denke die restlichen Gläubiger sollen und wollen auch bedient werden. 
Titel: Re: Geht es auch ohne Schuldnerberatung?
Beitrag von: Feuerwald am 05. November 2007, 14:33:23
Kinder ?
Verbindlichkeiten aus einer früheren Selbständigkeit ?
Titel: Re: Geht es auch ohne Schuldnerberatung?
Beitrag von: Penelope am 05. November 2007, 15:25:59
hallo,
Mein Mann hat aus erster Ehe erwaschsene Kinder.  Soweit ich weiß bestehen keine Unterhaltsansprüche.  Bin aber nicht  100% sicher.

Ja, mein Mann war selbsttändig, weiß aber nicht genau ob die 30. 000,- Euro Schuld
daher rührt.

Vielen dank, das sie sich meiner Annehmen.
herzliche Grüße
Titel: Re: Geht es auch ohne Schuldnerberatung?
Beitrag von: Feuerwald am 05. November 2007, 15:49:02


pfändbar gem. Tabelle bei  1.400 Euro netto und unterstellt, Sie  bleiben wegen eigenen Einkünften unberücksichtigt,
wären nach Spalte mit der Nr. "0" ca.  290,- Euro, zzgl. anteiliges Weihnachtsgeld.

Zu prüfen wäre ob ein Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren anzustreben ist. § 304 InsO lesen.

Alternativ: Mit den Gläubigern außergerichtlich einigen.
Bei 15 - 20 Gläubigern wird es jedoch schwer, alle unter einen Hut zu bekommen.
Schuldnerbergung macht Sinn, wenn ein Verbraucherinsolvenzverfahren angedacht ist.





Titel: Re: Geht es auch ohne Schuldnerberatung?
Beitrag von: Penelope am 05. November 2007, 16:11:46
Vielen DAnk für Ihre Hilfe.
Wie ist das eigentlich wenn ich wieder eine Arbeitstelle antrete und wir beide
die Lohnsteuerklasse 4 beantragen würden.  Ginge das?? Meine MAnn würde dann ja weniger verdienen.


viele  Grüße