Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Miss-S am 28. Dezember 2006, 20:50:34
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Hallo!
Seit zwei Jahren läuft meine Privatinsolvenz! Das Geld ist knapp, aber - naja, was will man machen :-?
Nun bin ich in der glücklichen Lage, dass ich einen Menschen kennen gelernt habe, der mich finanziell untestützen möchte. Wie verhält sich denn das mit der Pfändung? Kann man mir dieses Geld auch wegnehmen? In der Regel liege ich mit meinem Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Über eine Antwort wäre ich dankbar![addsig]
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In welcher Phase sind Sie denn?
Gegen Unterstützung zur Bestreitung des täglichen Lebens spricht erst mal nichts.
[addsig]
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Erst einmal Danke für die Info!
Die Verwertung des Vermögens durch den Inso ist so gut wie abgeschlossen. Es hat sich alles ewig gezogen, da es sich u.a. um den Verkauf/Versteigerung einer Ost-Immoblie handelte. Die finazielle Unterstützung soll u.a. auch für Weiterbildungsmaßnahmen gedacht sein, um wieder neu berufliche Perspektiven zu erlangen. Ich möchte der Person nämlich nicht so gern über diese Problematik berichten (peinlich :redface: ) Möchte aber auch vermieden, dass ggf. mein \"Gönner\" Probleme bekommt.Aufgrund der räumlichen Distanz ist eine \"Barzahlung\" leider nicht möglich - dass wäre ja dann natürlich der einfachste Weg. Ich habe gedacht bei der Postbank wo ich auch mein Girokonto führe, ein Sparkonto einzurichten.
Über weitere Infos zu meiner Frage wäre ich sehr dankbar oder um einen Hinweis auf eine Informationsquelle. Hier habe ich nichts gefunden..?!
Herzliche Grüße Miss S.[addsig]
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Wenn es über Barzahlung nicht geht und auch nicht über Zahlungen zB an den Bildungsträger direkt für Gebühren oder Ähnliches, dann würde ich empfeheln bis zur Aufhebung des Verfahrens zu warten bevor ich auf irgendeinem Konto \"Vermögen\" habe.
LG
Grisu[addsig]
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Hallo,
während der laufenden Insolvenz ist dieses ein Neuerwerb und voll pfändbar. nach beendigung der Insolvenz also nur noch in der WVP, verbleibt der Betrag ganz bei Ihnen.
MfG
ThoFa[addsig]