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Autor Thema: Gerichtsprozeß geht verloren.......EUR 120.000.- Schulden...  (Gelesen 8254 mal)

unholy

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Re: Gerichtsprozeß geht verloren.......EUR 120.000.- Schulden...
« Antwort #20 am: 13. Oktober 2009, 11:35:58 »

Hallo zusammen,

ja es geht langsam dem Ende zu. Es wird ernst. Meine Ex-Schwiegermutter wird in die Pfändung gehen. Was erwartet mich nun???
An Abzahlung brauche ich gar nicht zu denken. EUR 120.000.- nebst nun Zinsen seit Ende 2007. Das Urteil wird ab 22.10.09 endgültig rechtsfähig??

Wann geht die Gehaltspfändung los???? Ach mist alles. Wann kommt der Gerichtsvollzieher...??? Soll ich sofort eine eidesstattlich Versicherung abgeben???

Den Termin bei der Schuldnerberatung habe ich erst Mitte November bekommen..?? Was kann bis dahin passieren???

Muss mich gegenüber meiner Familie wirklich zusammenreissen....könnte nur noch heulen........ach Leute.......

mein Nervenkostüm.....

unhoy :sad:

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Inkassomitarbeiterin

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Re: Gerichtsprozeß geht verloren.......EUR 120.000.- Schulden...
« Antwort #21 am: 13. Oktober 2009, 16:55:14 »

Hallo Unhoy,

wenn die Schwiegermutter weiss wo Sie arbeiten kann sie sofort nach Rechtskräftigkeit vollstrecken.

Wenn sie es nicht weiss, können Sie sie noch ein bisschen ärgern. Zuerst muss sie dann nämlich den GV kommen lassen (keine Angst der beisst nicht) und die EV verlangen. Das kostet die Schwiegermutter aber ersteinmal wieder Geld. Beim GV sind sie am 1. Termin krank, am 2. Termin krank und dann ist November.

Hätten Sie nicht das Geld um einen RA für dem AEV zu bezahlen, sollte bei nur einem Gl. nicht viel Geld kosten??
Gespeichert
 

paps

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Re: Gerichtsprozeß geht verloren.......EUR 120.000.- Schulden...
« Antwort #22 am: 13. Oktober 2009, 19:54:58 »

eine  vorsätzliche unerlaubte Handlung wird die Ex Schwiegermamma aus einem Kredit an die Exeheleute ja wohl nicht herzaubern können.

Ich würde mit dem Anwalt klären, was er noch bekommt.
Dürfte ja nach der Zusage  durch die RSV nur die mögliche SB sein.
Anschließend würde ich ihn bitten, das mit der Rechtschutzversicherung abzuklären, da die Zusage der Zahlung ja nur gegeben wird, wenn hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht.

Zu guterletzt würde ich wegen der geringen Erfolgsaussicht den Anwalt bitten, den Prozess auszusetzen und auf Basis einer außergerichtlichen Einigung eine Teilverpflichtung anzuerkennen (50%)

Danach schnellstens in die Insolvenz.
Exschwiegermutter schaut in die Röhre, wenn der TH die Forderung bestreitet oder nichts pfändbar ist.
Die Gerichts- und Anwaltskosten sind Insolvenzforderungen.

Sie gehen mit 3 Gläubigern in die Inso und freuen sich, ihren Kindern wieder ein gutgelaunter Vater zu sein.

So einfach ist manchmal das Leben.
Aus meiner Sicht hat sich doch seit damals nicht viel geändert.
Wären Sie jetzt in Insolvenz, hätte der Th den Prozess aufnehemn können oder es lassen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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