Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: gelb40 am 15. Februar 2008, 14:46:34

Titel: Gerichtsvollzieher???
Beitrag von: gelb40 am 15. Februar 2008, 14:46:34
Hallo liebe Forumleser,
heute war ich bei einem Anwalt. Er sagte, dass er jetzt als ersten Schritt alle Gläubiger von meiner Zahlungsunfähigkeit informiert. Wie geht es denn weiter? Sperrung aller Konten etc.? Und ab wann kann ich dann mit den GV rechnen? Muss ich den bei Nichtankündigung in die Wohnung lassen? Bin dankbar für jeden Tip.
Titel: Re: Gerichtsvollzieher???
Beitrag von: paps am 15. Februar 2008, 21:41:42
In aller Regel sollte der Antrag in 6 Wochen beim Gericht sein.
Die meisten Gläubigr werden aber nichts mehr unternehmen, wenn die Schreiben vom beauftragten Anwalt kommen.
Ab Einreichen des Antrages können Sie Vollstreckungsschutz beantragen.

Vor dem GV brauchen Sie keine Angst zu haben, es wird wohl ehr nicht mehr dazu kommen.
Titel: Re: Gerichtsvollzieher???
Beitrag von: gelb40 am 15. Februar 2008, 23:36:36
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Aber was bedeutet den Vollstreckungsschutz beantragen und wo wird das gemacht. MfG gelb40
Titel: Re: Gerichtsvollzieher???
Beitrag von: paps am 16. Februar 2008, 20:19:54
Sie könne , wenn Sie den Antrag eingereicht haben, die Einstellung der Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen nach § 21 Abs. 2 Ziffer 3 InsO beantragen.
Nach der Eröffnung kann sowieso nicht mehr gepfändet werden, § 89 InsO.