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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gerichtsvollzieher und WG.. darf er in mein Zimmer? Und an meine Sachen?  (Gelesen 6849 mal)

bandit75

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Ein Freund, mit dem ich zusammenwohne in einer WG hat nun ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bekommen.. dieser will hier vorbeikommen um zu pfänden...

ich selbst bin in der Wohlverhaltensphase und froh das ich diesen Mist mit Gerichtsvollziehern hinter mir habe.. nun habe ich Angst das dieser auch an meine Sachen geht.

Wir haben zwar getrennte Zimmer und ich denke doch das er in meinem nichts zu suchen hat, oder etwa doch?

Aber es gibt auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche, nicht das sich dort pfändbares befinden würde.. ich habe nach meiner Insolvenz auch noch niht so viel anspraren können.., jedoch möchte ich nicht das er an meine Sachen geht, da ich damit ja gar nichts zu tun habe und es mich immer genug belastet hat mit meinem eigenen Kram, darf er also im Bad in meinen Parfums stöbern oder im Flur mein Bücherregal durchwühlen etc.?

Mich belastet das sehr, muss ich sonst tatsächlich ausziehen (ich weiß gar nicht wie ich das finanzieren sollte)..., denn ich will endlich meine Ruhe haben.

Wie muss ich mich gegenüber dem Gerichtsvollzieher verhalten? Muss oder sollte ich da sein? Oder wenn ich nicht dabin mein Zimmer abschließen, damit dort keiner eindringt? Ich fühle mich verdammt unwohl bei dem Gedanken, das hier jemand durch die Wohnung schleicht.

wie soll ich mich jetzt bloß verhalten???
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Der_Alte

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Wenn es eine echte WG ist hat der Gerichtsvollzieher bei Ihnen nichts zu suchen. Seien Sie freundlich zu ihm und erklären die Situation.
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bandit75

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natürlich ist es eine echte WG.. meinen MietAnteil zahlt die Grundsicherung und die wollten es auch alles ganz genau wissen.., jeder hat sein eigenes Zimmer, aber im Flur stehen auch Sachen von mir, im Bad sowieso und im Kleiderzimmer ebenso.. und ich hätte es auch nicht sogerne wenn der Herr meine Kleidung durchwühlt..
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Feuerwald

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und ich hätte es auch nicht sogerne wenn der Herr meine Kleidung durchwühlt..

- es wird eh nichts durchwühlt. Hausrat ist unpfändbar. Machen Sie sich keinen unnötigen Kopf.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Ehefrau


Meine Schwester ist Gerichtsvollzieherin.

Ja, er darf in das gemeinsame Bad und generell in alle Gemeinschaftsräume.
Alle Dinge welche sich in den Gemeinschaftsräumen eindeutig zuordnen lassen. sind pfändbar.
Ihr Zimmer ist nicht der Pfändung unterworfen, das Zimmer des WG Partners schon.
Sie sollten dem Gerichtsvollzieher nicht das Betreten der Räumlichkeiten, also der Wohnung generell untersagen, dann gibt es einen Durchsuchungsbeschluß und er kommt mit einem Schlosser wieder. Kostet nur Zeit, Nerven und Geld.

Also am besten, da sein, erklären, das das eine Zimmer Ihnen gehört, freundlicherweise einen kurzen Blick gestatten, damit sich der GV davon überzeugen kann, dass es dort tatsächlich ein zweites Bett gibt und damit ist Ruhe. Widerstand a la , mein Zimmer mache ich nicht auf, ist zwar okay, aber wenn Sie wirklich Rughe wollen, dann lassen Sie den GV einen kurzen Blick werfen damit er sich davon überzeugen kann. Er wird das dann für die Zukunft wissen und Sie nicht belästigen.
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bandit75

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das er die Gemeinschaftsräume betreten darf ist klar, nur befinden sich eben auch meine Sachen..und vieles lässt sich zumindest nicht auf den ersten Blick zuordnen.. wobei ich hoffe das dieses belangslos sein wird, weil nichts von großem Wert.. aber bei Büchern oder DVD ist es einfach nicht möglichm einen Besitzer zuzuordnen und ich habe von diesen Dingen natürlich keine Quittungen aufgehoben und ich kann es überhaupt nicht leiden wenn irgendjemand an meine Sachen geht...

ein Blick in mein Zimmer werfen? Wie bitte? Wieso sollte der Gerichtsvollzieher einen Blick in mein Zimmer werfen? Es geht hier überhaupt nicht um mich? Ich verbitte mir das, selbstverständlich habe ich ein Bett, aber meiner Meinung nach hat das niemanden zu interessieren, schon gar nicht wegen einer Sache mit der ich absolut nichts zu tun habe, ich überlege nun schon mein Zimmer mit einem Schloss zu versehen.. normal schließe ich mein Zimmer ohnehin lieber ab, aber hier fehlt leider der Schlüssel und die Vermieterin hat ihn auch nicht..

ich denke der Gerichtsvollzieher sollte sich an den halten, wegen dem er kommt.. und mein Mitbwewohner zahlt ja auch nur die halbe Miete hier.. und das Amt für mich die andere Hälfe.. und auch die haben eingesehen, das sie meinen Mitbewohner in Ruhe zu lassen haben, da habe ich doch sicherlich die gleichen Rechte, der wollte nämlich auch nicht, das die wegen meiner Grundsicherung auch in sein Zimmer rennen.. und hätte sie in hohem Bogen rausgeschmissen.

Ich will mich mit dem Gerichtsvollzieher nicht streiten, ich weiß schon das er auch nur seinen Job macht, aber damit Menschen zu belästigen, die damit nichts zu tun haben ist eine Unverschämtheit,

natürlich wirke ich nur so zickig.. weil ich mich nach Jahren ähnlicher Torturen für die Insolvenz entschieden habe und unendlich froh war endlich meinen Frieden zu finden, das ganze ist für mich nun als wenn alles wieder von vorne beginnt.. der totale Horror, deshalb möchte ich eigentlich nie wieder einen Gerichtsvollzieher sehen.
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doktor mabuse

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Hallo,

machen Sie sich keine Sorgen, der geübte Blick wird ihm sagen, daß ohnehin wohl nur die Dinge des täglichen Bedarfs und üblicher Hausrat da sein werden und somit wird nichts gepfändet( auch keine Bücher und DVDs)

Die Rechtsstellung einer WG wird sehr unterschiedlich interpretiert, gilt aber als 1 Wohnung, unabhängig ob die Zimmer einzeln vermietet sind.

Habe dazu folgendes gefunden:

Wenn der Gerichtsvollzieher mit dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss kommt, bezieht sich das auf die Wohnung, einschließlich sämtlicher Nebenräume (z.B. Keller,) und nicht nur auf einzelne Zimmer. Er darf überall hinein und darf dieses mittels Gewalt durchsetzen. Er kann alles pfänden was sich in den Räumlichkeiten befindet. Man spricht dabei von Gegenständen in Gewahrsam des Schuldners. Und im Gewahrsam ist nun mal alles was da ist. Es muß sich nicht mit der Aussage zufrieden geben, dass nur bestimmte Dinge im Eigentum des Schuldners stehen. Wenn vor Ort der Beweis angetreten werden kann, mittels Rechnungen mit Namen des Erwerbers, oder durch Kontoauszüge, wird er diese Gegenstände natürlich außen vor lassen. Kann dieser Beweis vor Ort nicht erbracht werden, droht das Pfandsiegel und dem unbeteiligtem Dritten bleibt nur die Drittwiderspruchsklage.


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bandit75

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wenn das wirklich so wäre.. würde ich definitv dagegen klagen.. gilt als eine Wohnung? Mein Mitbewohner bewohnt nur sein Zimmer, nicht meines und in meinem hat auch dieser überhaupt nichts zu suchen.. das ist mein Bereich! Wenn man in einer Wohnung mit Partner zusammenlebt etc. ist das eine Sache, da kann man ja kaum darstellen wem was gehört, aber in getrennten Zimmern ist das jawohl ein Witz, ich werde wohl noch einen Anwalt befragen müssen.. denn ich lasse mich sogar ungerne besuchen, weil ich nicht damit leben kann das jemand in meinen Bereich eindringt..., ich kann mir das aber auch überhaupt nicht vorstellen..

das hieße ja ein Gerichtsvollzieher kommt ein eine WG, wegen einem Bewohner und rennt dann in die Zimmer sämtlicher unbeteiligter Mitbewohner? Ich glaube ja eh in manchen Punkten nicht an dieses System, aber das erscheint mir trotzallem völlig unlogisch.

Ich glaube diese Ausführung gilt eher für das Leben in Partnerschaften, als ich damals verheiratet war, war der Gerichtsvollzieher ja auch mal bei mir und hat erklärt das er vermuten darf, das wertvollere Dinge wohl mir gehören.. was ein Witz war, da ich Hausfrau und mein Mann beruftätig war und ich kein Einkommen hatte..

allerdings ist er trotzdem nicht an die Sachen meines Mannes gegangen.. sonst hätte er ihm ja auch gleich seine Autos pfänden können, oder nicht? Ich habe gelernt, das man noch nicht mal für die Schulden des Partners haften muss, sondern jeder für sich selbst haftet.

nun habe ich noch ein wenig mehr Angst und werde wohl doch einen Anwalt zu Rate ziehen...ich will meine Ruhe, stehe zu meiner Vergangenheit und kümmere mich um alles, aber sehe nicht ein, mich in den Ärger von anderen auch noch mithineinziehen zu lassen

Wieso sollte er eigentlich einen Beschluss für eine Wohneinheit bekommen, in der der Schuldern nicht lebt? Dann könnte ja wenn man das im größeren Rahmen sehen würde, er auch einen Beschluss fürs Haus bekommen... dann kann er bei unserer Vermieterin auch gleich pfänden.., ich wette das er da erheblich rechtliche Probleme bekommen würde.
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Feuerwald

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§118 GVGA ....2. Sachen, die sich nicht im Gewahrsam des Schuldners befinden, können vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden, wenn der Gewahrsamsinhaber zur Herausgabe der Sachen bereit oder wenn der Gläubiger selbst Gewahrsamsinhaber ist. Befindet sich eine Sache im gemeinsamen Gewahrsam des Schuldners und eines Dritten, so darf sie nur mit Zustimmung des Dritten gepfändet werden.Die Erklärungen des Dritten, dass er zur Herausgabe bereit sei oder der Pfändung zustimme, müssen unbedingt sein, sofern nicht die gestellten Bedingungen von allen Beteiligten angenommen werden; sie müssen auch ergeben, dass er mit der Verwertung der Sachen einverstanden ist. Nach Durchführung der Pfändung können die Erklärungen nicht mehr widerrufen werden. Auf die Bereitschaft des Dritten zur Herausgabe oder seine Zustimmung kommt es nicht an, wenn er zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt ist oder wenn die Zwangsvollstreckung auf Grund des Urteils gegen den Schuldner auch gegen ihn zulässig ist.


BGH, Urteil vom 14. 12. 2006 - IX ZR 92/05; OLG Düsseldorf (Lexetius.com/2006,3539)

Die gesetzliche Vermutung, dass die im Besitz beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner allein gehören, ist auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht entsprechend anzuwenden.

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