Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: zwaluw am 27. April 2011, 13:17:35
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Hallo,
heute war der Gerichtsvollzieher da.Ich war nicht zugegen.Mein Mann teilte mir mit, dass der Gerichtsvollzieher noch Info über meine Einkünfte benötigt.sowie die Adresse unseres Vermieters und die Höhe der Mietkaution.Warum?Bisher hat noch nie jemand danach gefragt!Die Eidesstattliche Versicherung hat er unterschrieben!
Gruß
Zwaluw
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Habt Ihr die Mietkaution in der EV mit angegeben ??
Hättet Ihr zumindest machen müssen.
Adresse des Vermieters würde ich nicht rausrücken !!
Wer steht im Mietvertrag ??
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Ja,Mietkaution hat mein Mann wohl angegeben,ist ein Sparbuch dass auf meinen Namen läuft (860 Euro).Bin ich verpflichtet Angaben zu meinem Gehalt zu machen?
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Wer hat denn von euch beiden die EV abgegeben ??
Dein Mann?
Sind es gemeinsame Schulden?
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Bin ich verpflichtet Angaben zu meinem Gehalt zu machen?
- sofern sich die Zwangsvollstreckung nur gegen Ihren Mann richtet, sind Sie zu keinerlei Aussagen oder Angaben verpflichtet. Ihr Mann kann jedoch im Rahmen einer EV oder einer Ergänzung zur EV bzgl. Ihres Einkommens auskunftspflichtig sein.
D.h. aber nicht, das Ihr Einkommen gepfändet werden kann! Es geht darum feststellen zu können, ob ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO für den Gläubiger lohnenswert ist.