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Autor Thema: Gerichtsvollzieher  (Gelesen 3145 mal)

Balea

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Gerichtsvollzieher
« am: 27. Mai 2011, 13:11:10 »

Hallo,

das nun ist eine etwas längere Geschichte.

Vorgeschichte:

Ich sollte bei einer Gerichtsvollzieherin eine eidesstattliche Versicherung abgeben, konnte aber nie zu den Büroöffnungszeiten zu ihr gehen, da ich Vollzeit berufstätig bin.

Aktuelle Geschehnisse

Ich befinde mich gerade im Umzug. Bin auch schon seit knapp 1 Monat polizeilich umgemeldet. Ich habe allerdings noch die Schlüssel zur alten Wohnung, da ich diese noch herrichten muss und nächste Woche dann die Übergabe stattfinden soll.
Nun wollte ich vorgestern in die alte Wohnung gehen um noch ein paar Sachen raus zu holen und konnte nicht rein. Es steckte etwas im Schließzylinder, so dass ich meinen Schlüssel nur noch bis zur Hälfte reinstecken konnte.
Dann habe ich den Vermieter angerufen (gestern) und ihn gefragt ob er da etwas wüsste. Doch er wusste auch nichts. Er hat sich das angeschaut und meinte es würde nach einem Einbruch aussehen.

Dann hab ich mich dort mit ihm getroffen und er hat die Polizei gerufen. Diese hat dann im Endeffekt die Türe aufbekommen und drin lag ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Benachrichtigung, dass die Wohnung zwangsgeöffnet wurde.

Nun sagt die Polizei, dass sie mich anzeigen wollen wegen Vortäuschung einer Straftat.

Nun dazu ein paar Fragen:
1. Darf eine Gerichtsvollzieherin bei der Zwangsöffnung den Schließzylinder derart kaputt hinterlassen, dass man die Wohnung nicht mehr betreten kann?
2. Was kann ich erwarten wegen der Anzeige der Polizei? Der Beamte sagte, dass ich davon wissen hätte müssen, und sagte mir dass ich eine Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe bekommen könnte.
3. Ich bin seit knapp einem Monat in der Wohnung nicht mehr polizeilich gemeldet, darf die Gerichtsvollzieherin ohne sich zu informieren einfach diese Wohnung öffnen lassen?

Danke schon mal für die Antworten.

Liebe  Grüße

Balea
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Der_Alte

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #1 am: 27. Mai 2011, 13:28:43 »

Wenn die Gerichstvollzieherin einen entsprechenden Beschluss hatte durfte sie die Wohnung auch betreten. Eigentlich hätte dann ein neues Schloss in die Tür eingebaut werden müssen.

Die Aussage des Polizisten ist - Entschuldigung - Schwachsinn. Das ist weder Vortäuschen einer Straftat noch sonst etwas anderes. Wenn Anhaltspunkte bei demjenigen, der die Polizei zu Hilfe ruft, vorliegen, es könnte etwas unrechtes geschehen sein und die Polizei wird aufgrund seiner Schilderung tätig, dann kann ein Vortäuschen einer Straftat nur dann vorliegen, wenn man den tatsächlichen Sachverhalt kennt und wider besseres Wissen strafprozessuelle Handlungen der Polizei herbeiführt.
Hier fehlt es aber genau daran. Wenn man irrig annimmt, es sei ein Einbruch geschehen und dafür sogar noch den Vermieter als Zeugen hat, kommt ein Vergehen nach § 145 d StGB nicht in Betracht.
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Balea

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Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #2 am: 27. Mai 2011, 13:35:05 »

Die Sache ist die, dass der Polizist mich gefragt hat, ob ein Gerichtsvollzieher etwas von mir möchte. Ich habe aber gar nicht mehr an die Gerichtsvollzieherin gedacht, wegen Umzugsstress und so. Und auch da ich ja auch schon über einen Monat umgemeldet bin.
Der Schließzylinder sah aus als wenn jemand etwas aus Metall darin abgebrochen hätte.

Ich hab nun echt Angst, dass ich auch noch verurteilt werde. Da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin, würde ich dann wohl auch meinen Job verlieren.

Der Polizist meinte nun am Telefon, dass er die Anzeige schreibt. Die Kollegen von ihm würden eine Stellungnahme dazu tun. Und dann würde ich eine Ladung zur Zeugenaussage bekommen.

Dies ganze würde dann dem Staatsanwalt vorgelegt werden.

Ich bin echt durch den Wind und weiß nicht was ich denken soll.. Wenn es wirklich so weit kommt bin ich Job los...

Und wenn die Gerichtsvollzieherin ein anderes Schloss hätte einbauen sollen / müssen, wie wäre ich dann in meine Wohnung gekommen? Das Schreiben lag ja dann in der Wohnung. Es macht doch wenig Sinn, dass ich weder in die Wohnung und damit auch nicht an das Schreiben komme.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 13:37:07 von Balea »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #3 am: 27. Mai 2011, 13:54:20 »

Lassen sie die Polizei machen, es wird nichts dabei herauskommen. Mit der Polizei verhandelt man ohnehin nicht, Vorladungen sollte man grundsätzlich ignorieren. Aussagen bei der Polizei macht man als Beschuldigter niemals, man geht nicht einmal hin! Und das sage ich Ihnen als einer, der bei dem Laden arbeitet. Im Übrigen sind die das gewohnt, weil kaum einer kommt. Sollte, was ich für absolut unwahrscheinlich halte, eine Anklage der Staatsanwaltschaft erfolgen kann man vor Gericht die Sache immer noch klären. Sie haben mit dem Vermieter einen guten Zeugen.
Selbst wenn es dazu käme, dass Sie verurteilt würden, hat das für Ihre berufliche Stellung keine Auswirkung. Die Hürden für einen Entlassung aus dem öffentlichen Dienst sind sehr hoch.
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tomwr

Re: Gerichtsvollzieher
« Antwort #4 am: 27. Mai 2011, 19:28:58 »

Ich sollte bei einer Gerichtsvollzieherin eine eidesstattliche Versicherung abgeben, konnte aber nie zu den Büroöffnungszeiten zu ihr gehen, da ich Vollzeit berufstätig bin.

Also Gerichtsvollzieher hinterlassen immer ein Schreiben mit Telefonnummer zwecks Terminabstimmung und die sind soviel unterwegs, dass sicher auch mal ein Termin am Abend machbar wäre. Die meisten Schuldner sind ja eh tagsüber selten anzutreffen.

Wenn man sowas schleifen läßt, passieren eben komische Dinge. Wahrscheinlich hat sie auch schon einen Haftbefehl. Die Abgabe der EV sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

In der Tat ist die Standardvorgehensweise bei einer Wohnungsöffnung der Einbau eines neuen Schlosses, Abgabe des Schlüssels bei der nächsten Polizeistation und einen Hinweiszettel außen an der Tür.

Wenn man in die Wohnung nicht mehr reinkommt resp. der Schlüssel nicht mehr paßt ruft man in aller Regel aber auch nicht die Polizei sondern einen Schlüsseldienst. Was soll die Polizei da auch schon machen ?
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