Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: cgschmidt am 02. Mai 2009, 23:08:50

Titel: Geteiltes Weihnachtsgeld pfändbar?
Beitrag von: cgschmidt am 02. Mai 2009, 23:08:50
Hallo,
mein Weihnachtsgeld für 2008 wurde nur zur Hälfte im November 2008 gezahlt, die andere Häfte soll im Juli 2009 gezahlt werden.

Ich bin in der außergerichtlichen Einigungsphase, Gläubiger haben ihre Forderungen dem Arbeitsgeber offengelegt, der pfändet seit Februar aus dem Gehalt.

Frage: die Julizahlung bleibt bis auf 500 € unpfändbar. Im November 2009 wird wieder das WG hälftig ausgezahlt. Kann jetzt dieses komplett gepfändet werden, weil WG aus 2008 in 2009 gezahlt wurde und mit dem neuen WG nichts zu tun hat? Oder sind auch hier die 500 € unpfändbar?

2. Frage: Ist der AG verpflichtet, auf Nachfrage die Namen der Gläubiger zu nennen und die Beträge, die er ihnen gezahlt hat? Es gibt noch keinen Pfändungs- und Ü-Beschluss vom Amtsgericht, sondern nur Offenlegungen.

Danke für die Hilfe!
Titel: Re: Geteiltes Weihnachtsgeld pfändbar?
Beitrag von: paps am 03. Mai 2009, 11:13:39
Wenn das WG als solches ausgezeichnet ist, ist es auch bei 2 Zashlungen im Jahr freizustellen.
Alledrings nur 1x500,- max. für das Kalenderjahr der Fälligkeit.

Wird also im November mit 500,- Freibetrag gerechnet, kann dieser im Juni nicht naochmal angesetzt werden.


Ja sie haben ein Auskunftsrecht.
Schließlich müssen Sie ja die Möglichkeit des Widerspruchs bei dieser Maßnahme haben, das geht nur, wenn Sie den Grund und den betrag kennen.