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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Chinthya am 26. Februar 2008, 17:28:11

Titel: getrennte oder gemeinsame Veranlagung?
Beitrag von: Chinthya am 26. Februar 2008, 17:28:11
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Steuererklärung für das Jahr 2007.
Mein Mann ist in der Privatinsolvenz und hatte im letzten Jahr einen Minijob wo er nicht mehr als 700,- Euro verdient hat. Dadurch hat er auch keine Steuern gezahlt.
Ich hingegen habe voll gearbeitet und auch, logisch, Steuern gezahlt.

Nun geht es darum, ob wir getrennte veranlagung machen können, oder gemeinsam.
Meine befürchtung ist, das bei der gemeinsamen veranlagung das ganze Geld weg ist, also auch das von mir, oder müßen wir eh alles bekommen, da mein Mann ja gar keine Steuern gezahlt hat?
Ich weiß nicht ob das auch noch relevant ist, wir haben per Ehevertrag geregelte Gütertrennung.

Im Jahr davor war mein Mann arbeitslos und hat auch keine Steuern gezahlt. Da hatten wir auch gemeinsame Veranlagung und haben auch alles ausgezahlt bekommen.

Hoffe auf Antworten
LG
Katrin
Titel: Re: getrennte oder gemeinsame Veranlagung?
Beitrag von: paps am 01. März 2008, 23:04:20
Sie sollten wegen der möglich höheren Erstattung gemeinsam varanlagen.
Dazu ein kurzes Schreiben, dass getrennte Berechnung gewünscht ist.

Dann  erhalten Sie ihre Erstattung.