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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gewerbe freigegeben  (Gelesen 8430 mal)

Gismo

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Gewerbe freigegeben
« am: 24. September 2007, 10:49:38 »

Hallo Leute,

Habe gerade ein Fax vom IV bekommen. Sie hat mein Gewerbe und alles was da so drum und dranhängt schriftlich freigegeben. Ich kann euch gar nicht sagen wie ich mich freue.  :juchu:.  :juchu:.  :juchu: Bleibt jetzt abzuwarten ob ein Gläubiger dem Widerspricht.  :gruebel: ich hoffe ja nicht ! Auf jeden Fall fängt die Woche gut an. Ich möchte euch nochmal allen Danken für die vielen hilfreiche Infos hier im Forum, ohne die hätte ich bestimmt einiges falsch gemacht. Vielen Dank.  :juchu:

Mfg.Gismo
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dobberstein

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #1 am: 24. September 2007, 11:53:33 »

Ich wünsch Dir, daß Dein Gewerbe auch klappt.  Viel Erfolg
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Gismo

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #2 am: 24. September 2007, 19:08:28 »

Hm,

Eine Frage beschäftigt mich dennoch.  :gruebel:

Durch die Freigabe meiner Firma aus der Insolvenzmasse kann ich ja nun frei über mein Unternehmen verfügen und neu anfangen. Aber wo ziehe ich den Schlussstrich und wo setze ich den Neuanfang.  :dntknw: Bei den normalen Gläubigern ist mir ja alles klar, aber beim FA.  :gruebel:
Ab wann muss ich jetzt den regelmäßigen Steuer verpflichtungen wieder nachkommen

1. Ab Eröffnung des Inso Verfahrens oder
2. Ab der freigabe des Unternehmens aus der Masse ( also heute )

ich hab ja nie aufgehört Umsätze zu machen. Am liebsten wäre mir ja eine neue Steuer Nr. dann kann mann sauber wieder Anfangen.

Kann jemand zu dieser Problematik etwas sagen, benötige dringend eine Aufklärung für dies für mich sehr wichtige Problem.   :dntknw::dntknw:

Vielen Dank im voraus

Gruß Gismo
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Gismo

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #3 am: 24. September 2007, 21:16:08 »

Hm

kann keiner Licht ins Dunkel bringen.  :dntknw:

Gruß Gismo
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Feuerwald

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #4 am: 25. September 2007, 00:14:02 »

hm,
es wäre ein Schlussstrich zu ziehen mit Eröffnung des Verfahrens. Die laufenden Steuern sind zu entrichten, die vor Eröffnung fälligen wären Insolvenzforderungen. Das FA kann jedoch aufrechnen mit zukünftigen Guthaben. Da wird es wohl noch Diskussionen geben.

Sie haben aber so oder so ein gutes Los gezogen, bislang. Die Freigabe des Gewerbs ist doch schon mal etwas erfreuliches. Die Altlasten sind Insolvenzforderungen. Würde es immer so glatt laufen, hm, das Leben wäre eine Freue.

Gruss
Feuerwald


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ThoFa

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #5 am: 25. September 2007, 01:02:11 »

Hallo,

und wenn ich nunmal etwas zur Verwirrung beitragen darf  :whistle: :

Eigentlich sind Forderungen des Finanzamtes von Eröffnung bis Freigabe Masseverbindlichkeiten, während Erstattung eigentlich zur Masse gehören....
Wie gesagt eigentlich... :cool:

MfG

ThoFa
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Gismo

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #6 am: 25. September 2007, 09:11:21 »

Hallo,

Das mit der Aufrechnung wusste ich, das werden die auch so machen.  :dntknw: soviel ist es ja auch nicht.  :whistle:
Da die Firma ja bis zur freigabe auch zur Masse gehöhrt hat, demnach auch alle Verbindlichkeiten dem FA gegenüber, denke ich das TohFa hier ganz richtig liegt.
Ich werde mit gestriegen Datum den Neuanfang setzen, wenn das nicht ganz korrekt sein sollte wird sich schon einer melden.  :dntknw: Oder was meinen Sie dazu ?

Gruss Gismo
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dobberstein

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #7 am: 25. September 2007, 09:36:44 »

Gismo, was sagt denn  eigentlich dein Insolvenzverwalter/Treuhänder(?) zu der ganzen Angelegenheit - dies sollte doch Dein erster Ansprechpartner sein - oder !?
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Feuerwald

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #8 am: 25. September 2007, 10:23:27 »

"von Eröffnung bis Freigabe"

viele Tage und Stunden zwischen Eröffnung und Freigabe waren es in diesem Fall ja nicht gerade. Was ist hier also zu befürchten ? Massive Steuerforderungen aus diesen paar Tagen ? Glaube ich kaum und falls ja, hm hm hm ... das wäre nicht gut, dann müsste man sich Gedanken machen, ob die Fortführung sich wirklich lohnt.

Gruss
Feuerwald
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Gismo

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #9 am: 25. September 2007, 12:11:27 »

Hallo,

Also wie Feuerwald schon gesagt hat, viele Steuern sind in den paar Tagen nicht angefallen, da ich mich mit Rechnungen schreiben etwas zurückgehalten habe.

Mein IV sagt, Sie mischt sich da nicht mehr ein. Die Firma ist freigegeben und alle Rechte und Pflichten habe ich wieder zu tragen.

Der Wortlaut: Die Freigabe bedeutet, dass das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehöhrt und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Dies hat auch zur Folge, dass Sie für die Wahrnehmung aller Pflichten, welche sich aus der o.g. selbständigen Tätigkeit ergeben, ausschließlich selbst Sorge zu tragen haben. Dies gilt sowohl für gesetzliche Verpflichtungen insbesonders steuerlichen Erklärungen.

Ich muß jetz Monatlich einen kleinen  mindest Betrag an Sie abführen und alle Jahre eine Einahmen Überschußrechnung und Einkommenssteuerbescheit einreichen.

Mehr sagt Sie dazu nicht.  :dntknw:

Also kann ich das so machen wie ich es oben bereits geschrieben habe, oder beweg ich mich auf dünnem Eis.  :gruebel: Wenn ich die Steuern von der Eröffnung bis zur Freigabe bezahle, auch wenn es nur ein paar Euro sind würde ich doch einen Gläubiger ( FA ) bevorzugen. Oder nicht.  :gruebel:

Gruß Gismo
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ThoFa

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #10 am: 25. September 2007, 16:37:12 »

Hallo,

Ich muß jetz Monatlich einen kleinen  mindest Betrag an Sie abführen und alle Jahre eine Einahmen Überschußrechnung und Einkommenssteuerbescheit einreichen.

wenn ich mich richtig erinnere wurde das Verfahren nach dem 01.07. eröffnet, dann ist obige Aussage der IVin Blödsinn.  :whistle:

MfG

ThoFa
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Gismo

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #11 am: 25. September 2007, 17:41:20 »

Hallo TohFa,

Wie soll ich das denn jetzt Verstehen, ich setz mal den restlichen Text noch ein,

Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin, dass sie als selbständiger Schuldner gem § 35 Abs. 2 Satz 2 iVm. § 295 Abs. 2 InsO bereits im eröffneten Insolvenzverfahren die gesetzliche Verpflichtung haben, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an die Insolvenzmasse  so zu stellen, wie wenn Sie ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wären.

Also in der InsO steht das etwas anders ( obliegt es im ).  :gruebel:

Ich schlage daher eine regelmäßige monatliche Abschlagzahlung Ihrerseits in Höhe von mindestens 50,- € vor, welche auf folgendes Insolvenzanderkonto zu leisten ist.

So nun haben Sie den kompletten Wortlaut.

Mfg Gismo
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Feuerwald

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #12 am: 25. September 2007, 19:34:25 »

"Ich muß jetz Monatlich einen kleinen  mindest Betrag an Sie abführen und alle Jahre eine Einahmen Überschußrechnung und Einkommenssteuerbescheit einreichen"

man kann auch sagen, entweder oder.
 
Entweder § 295 Abs. 2 InsO, d.h. Sie sollten den Betrag angemessen bestimmen und nicht der/die IV/ZH oder es wird nicht freigegeben, dann greift §850 i ZPO (für die Zeit des Insolvenzverfahrens). Was aber nicht sein kann, Sie die Offenlegung der Überschussrechnung zu verlangen (wozu?) und gleichzeitig gem. § 295 Abs. 2 InsO zu verfahren.

Nur wie schon gesagt, da alles ganz friedlich läuft, würde ich es laufen lassen.

Ermitteln Sie dennoch selbst, wie viel Sie am Arbeitsmarkt "wert" sind und wie viel Sie netto in Fall einer abhängiger Beschäftigung verdienen würden und berechnen Sie dann selbst, wie viel davon gem. Lohnpfändungstabelle abzuführen wäre.  Das sollte schlüssig und nachweisbar sein, damit später keiner querschießt.

Gruss
Feuerwald

Den betrag nach § 295 Abs. 2 InsO zu ermitteln, obliegt schließlich dem Schuldner, nicht dem IV oder TH!

Gruss
Feuerwald
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ThoFa

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #13 am: 25. September 2007, 23:51:08 »

Nur wie schon gesagt, da alles ganz friedlich läuft, würde ich es laufen lassen.

Genau aus diesen Grund machen Verwalter was Sie wollen, weil alles so schön friedlich sein soll. :rougi:

MfG

ThoFa
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ThoFa

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #14 am: 25. September 2007, 23:57:35 »

Ich schlage daher eine regelmäßige monatliche Abschlagzahlung Ihrerseits in Höhe von mindestens 50,- € vor, welche auf folgendes Insolvenzanderkonto zu leisten ist.

Das ist ein guter Vorschlag. Den Einkommensteuerbescheid werden Sie in der eröffneten Insolvenz auch abgeben müssen, da Rückerstattungen massezugehörig wären. In der WVP geht sie das nichts mehr an. Und eine EÜR hat sie nun schon gar nicht mehr zu verlangen.

MfG

ThoFa
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Gismo

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Re: Gewerbe freigegeben
« Antwort #15 am: 26. September 2007, 08:19:22 »

da alles ganz friedlich läuft, würde ich es laufen lassen.

genau so werde ich es auch halten, jeden Monat die 50,-€ einzahlen und meinen wert am Arbeitsmarkt mal selbst für mich ermitteln.  :cheesy:
Das eingezahlte Geld kommt ja in erster Linie mir selbst zu gute, da ja davon an erster Stelle die Verfahrenskosten bezahlt werden. Oder ?

Vielen Dank für die Infos.  :thumbup:

Mfg Gismo
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