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Autor Thema: Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?  (Gelesen 5153 mal)

opti001

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Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?
« am: 13. August 2011, 15:58:23 »

Hallo alle miteinander,

leider bin ich etwas in Zahlungsschwierigkeiten geraten und somit sind Schulden in Höhe von ca. 17.000,- beim Finanzamt aufgelaufen.

Ich bin als selbständiger Berater im IT Vertrieb in NRW tätig und bekomme von meinen Klienten eine feste Pauschale monatlich zzgl. Provision.

Durch den Zahlungsengpass (hohe persönliche finanzielle Verpflichtungen durch z. B. Beerdigung von Verwandten im Ausland) konnte ich auch dem Steuerberater einige Honorare nicht bezahlen und dieser hält nun auch meine ganzen Belege für das Finanzamt zurück so dass neben den FA-Schulden auch noch der negative Beigeschmack der nicht eingereichten Ust.-Anmeldungen hinzu kommt.

Nun habe ich also vom Ordnungsamt ein Schreiben erhalten, dass das Finanzamt ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 eingeleitet hat, was mich dann letzten Endes wohl entgültig killen würde.

Es ist ja nicht so, dass das Finanzamt nie Geld bekommt. Erst im April hatte ich fast ausgeglichen mit einer Zahlung von ca. 25.000,-. Leider sind noch die Abrechnungen seit November und noch die Einkommensteuerabrechnung von 2009 offen. Alles liegt schon fertig in der Schublade des Steuerberaters. Der rückt das aber nicht raus. Auf der anderen Seiten würden dann natürlich auch noch einmal zusätzlich ca. 40.000,- hinzukommen, was die ganze Sache auch nicht einfacher machen würde.

Vor einem Monat hatte ich einen Stundungsantrag für dei 17.000,- gestellt, der aber abgelehnt wurde. Eigentlich wurde schon immer alles abgelehnt. Auch schon anfang letzten Jahres wo es gerade mal um 7.000,- ging wurde mir eine Stundung (Abzahlung in 6 Monaten) abgelehnt. Damals machte es keinen Sinn, aber jetzt stehen ja noch Schätzungen ins Haus, so dass man es nachvollziehen kann. Nützt mir aber nichts. Unabhängig wäre es dennoch immer besser auch für das Finanzamt etwas zu bekommen als gar nichts.

Es ist also alles ziemlich kompliziert und habe ich mir natürlich zum größten Teil auch selber eingebrockt.

Das einzige was das Finanzamt in schöner Regelmäßigkeit macht ist eine Konto- bzw. Gehaltspfändung.
Die Gehaltspfändung wird von meinen Klienten generell als sehr negativ eingestuft und viele springen ab. Was zur Folge hat, dass ich neue suchen muss und noch mehr Geld verliere. Das interessiert das Finanzamt aber herzlich wenig.

Mein aktueller Klient schickt zwar im Moment Geld rüber an das Finanzamt, aber jetzt kommen die mit der Gewerbeuntersagung.

Und das obwohl ich gerade mit zwei möglichen Klienten in Kontakt stehe mit denen ich ab September loslegen könnte. Dies würde mir alleine 10.000,- monatlich festes Gehalt einbringen und die Rückzahlung wäre dann auch viel einfacher.

Was könnte ich tun ? Soll ich diese berühmte Ltd. gründen oder wäre eine Mini-Gmbh in der z. B. mein Schwager Chef wäre und ich nur ausführe ? Die Frage ist nur wie würde dann ein möglicher Klient die Sache sehen bzw. wie könnte ich erklären, dass diese Rechtsform am lukrativsten für mich ist, ohne von meinem Gewerbeverbot zu reden.

Bei Selbstständigen ist eine Insolvenz wohl schwieriger oder ?

Für ein kurzes Feedback wäre ich dankbar, nachdem ich meine Lebensgeschichte erzählt habe.

MfG

Opti
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Feuerwald

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Re: Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?
« Antwort #1 am: 13. August 2011, 20:29:25 »

Bei Selbstständigen ist eine Insolvenz wohl schwieriger oder ?

Wenn es nicht zu retten ist, ist das der beste Weg:

- a) Die Untersagungsverfahren wird ausgesetzt.
- b) Das Finanzamt bekommt genau das, was es heraufbeschworen hat, nichts!
- c) Mit etwas Glück und guter Beratung erwirken Sie bereits im eröffneten insolvenzverfahren die sog. Freigabe und sind „frei“
- d) Und falls nicht, können Sie immer noch über andere „Konstrukte“ nachdenken.

Ansonsten würde ich im rahmen der Anhörung nachweisen, dass die Forderungen des FA mittels eines Sanierungsplans bereinigt werden können und wenn das nichts hilft, in das Klageverfahren gehen.

Von Ltd. + Co halte ich nichts.

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opti001

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Re: Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?
« Antwort #2 am: 13. August 2011, 23:05:56 »

Hallo,

danke für die interessante Ausführung.

Ich glaube das größte Problem ist, dass der genaue Betrag noch nicht feststeht. Mein Steuerberater hat zwar die Belege seit November letzten Jahres und könnte genaue Zahlen abliefern, aber da noch einige Forderungen offen sind, gibt er Sie nicht ab.

Bis jetzt habe ich nur ein Schreiben, dass das Gewerbeuntersagungsverfahren beantragt wurde. Wie lange dauert so etwas ? Man hat mir gesagt, dass man auf mich zukommt und Stellung nehmen kann. Kann ich in NRW dann auch Rechtsmittel einlegen und dann bis zur entgültigen Entscheidung noch weiterarbeiten, um Geld zu verdienen ?

Ich weiß das habe ich mir leider alles selber eingebrockt, aber durch die möglichen Aufträge ab September könnte ich auf jeden Fall eine Rückführung der Schulden innerhalb von 6 Monaten anbieten.

Danke schon einmal für das Feedback.

MfG

Opti
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Pauli

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Re: Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?
« Antwort #3 am: 14. August 2011, 19:09:28 »

Wie hoch sind denn die Schulden beim Steuerberater?
Sind da keine Raten drin?
Er ist  doch bestimmt Empfangsbevollmächtigter und sieht, was das FA mit Ihnen
macht?
Vom FA ist es unverhältnismäßig, Raten abzulehnen, wenn Sie innerhalb von 6 Monaten tilgen könnten,
vor allen Dingen mit neuen Auftraggebern! (So dass Zahlungen gesichert sind).

PS: Ich habe Ihnen eine PN geschickt!
« Letzte Änderung: 14. August 2011, 19:11:01 von Pauli »
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tomwr

Re: Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?
« Antwort #4 am: 17. August 2011, 00:04:10 »

Meines Wissens nach kann man doch Steuerrückzahlungen auch abtreten.
Warum nicht eine Abtretung in Höhe der Steuerberaterkosten an den Steuerberater und der reicht es dann ein ?
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Insokalle

Re: Gewerbeuntersagung - Limited gründen ?
« Antwort #5 am: 17. August 2011, 11:50:51 »

Ganz einfach: Es wird keiner machen.
1. sind die Steuern ja gerade nicht voll gezahlt. Es ist also mehr als fraglich, ob es überhaupt eine Erstattung geben wird.
2. setzt sich der Stb der Gefahr aus, dass die Abtretung in solchen Fällen für unzulässig gehalten wird.
3. Für eine mögliche Vorfinanzierung durch eine Bank wird er wegen 1. u.a. Gründe wohl kaum eine finden.
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