Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Charon_Shiva am 22. August 2007, 21:08:45
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Hallo!!
Bin seit ca. 1 Monat in der PrivatInsolvenz :Oh_no: :cry:
Meine Fage ist ob ich die GEZ auch angeben muß???
Man hört ja so viele sachen das sie nicht Legal arbeiten und keine Anwälte für sie Arbeiten würden und man somit auch keine Gebühren bezahlen muß??
Stimmt das alles???
Oder muß ich sie mit als Schulden angeben und muß ich sie dann weiter zahlen??
Danke
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Hallo Charon_Shiva
Sie schreiben, dass Sie seit einem Monat in der Privatinsolvenz sind. Das klingt so, als ob das Verbraucherinsolvenzverfahren schon eröffnet wurde. Wo wollen Sie denn dann Forderung noch angeben ?
Bestand zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Rückstand bei der GEZ ? War das etwas an Gebühren offen ? Dann hätte man diese im Eröffnungsantrag im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis angeben müssen ! Ihre Frage käme dann recht verspätet.
Wenn es aber so ist, dass sich Ihre Frage auf die monatlich laufenden Gebühren richtet, so sind dieses auch im Insolvenzverfahren wie Miete, Strom usw. weiter zu bezahlen, da die Gebühren ja jeden Monat neu entstehen.
Gruss
Feuerwald
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Hallo!!!
Danke, für die schnelle Antwort!!!!
Ja, der rückstand bestand schon vor eröffnung habe es bloß erst jetzt gemerkt!!!
O. K wie komm ich da jetzt am besten raus ohne noch schlechter dazustehen???
Gruß
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Sende die GEZ Rechnung/Mahnung an Deinen Treuhänder - der wird sich darum kümmern.
Gruss
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Nehmen Sie den Gebührenbescheid und legen sie diesem den TH/IV vor.
Sie sollten ihre "Vergesslichkeit" auch kurz begründen.