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Autor Thema: Gibts bei Kontopfändung nur die 1028,?? Euro?  (Gelesen 2650 mal)

hexhex4444

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Gibts bei Kontopfändung nur die 1028,?? Euro?
« am: 22. Juli 2012, 22:23:01 »

Hallo,

ich verdiene 2000 Euro netto und habe somit eine höhere Pfändungsfreigrenze laut Tabelle. Wenn jetzt eine Kontopfändung rein kommt (P-Konto), bekomme ich dann nur die 1028,?? Euro?

Für die Beantwortung Danke schon mal im vorraus.
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Insoman

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Re: Gibts bei Kontopfändung nur die 1028,?? Euro?
« Antwort #1 am: 23. Juli 2012, 16:30:31 »

Sie sollten auf jeden Fall bei den Rechtspflegern Ihres Amtgerichts vorsprechen und nachfragen, wie dies dort gehandhabt wird.

Die Bescheinigungen nach 850k ZPO, die von Arbeitgebern etc. ausgefüllt werden können, beziehen sich eben i.d.R. nur auf die "Sockelbeträge" (siehe http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf)

In Frage käme, zumindest wenn das Nettoeinkommen keinen Schwankungen unterliegt, eine Festsetzung des pfändungsfreien Betrages eben durch die Rechtspfleger, auf Grundlage des § 850k (4) Satz 1 und 2 ZPO.

Hier ist auf jeden Fall Hartnäckigkeit angezeigt..

Beschlüsse gibt es, wenn überhaupt, erst wenn eine Pfändung vorliegt!
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