Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: hanshabenix am 24. Juni 2012, 00:42:29
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Hallo,
Habe hier einen Fall wo ich mal Hilfe brauche.
Ein Paar, nicht verheiratet bewohnen eine gemeinsame wohnung ( mietvertrag steht auf beide)
ER will jetzt ausziehen.
Sie hat das Problem, dass sie nur eine kleine Rente bekommt und 120,- eur als Aufstockung zur Grundsicherung.
Sie kann die Wohnung alleine nicht mehr halten hat aber auch kein Geld für Umzug usw.Dazu kommt noch dass sie seit Jahren (scheidungsbedingt) die EV abgegeben hat.Zuständig ist für sie ja das Sozialamt. Aber welche Möglichkeiten hat sie bekommt sie den Umzug bezahlt? Welche gesetzliche Grundlage besteht ? Tipps?
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Hallo Hans,
sobald er ausgezogen ist, sollte sie zum Amt und die Übername der kompletten Miete beantragen. Daraufhn wird das Amt ihr mitteilen, dass die Kosten der Wohnung unangemessen ist. Dann muss sie umziehen und erhält auch die Umzugskosten. Googlen mal nach Wohnungsbeschaffungskosten, da findest Du einiges.
MfG
ThoFa
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Das Problem ist, dass die da was gekungelt haben, so das das Amt dann warscheinlich denen auf die Schliche kommt und sie wohl alles gestrichen bekommt odr nachzahlen muss.
Ist nicht so einfacht. Sie muss da irgendwie raus ohne zusätzliche Nachteile.