Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: blume45 am 04. September 2008, 11:04:27
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hallo zusammen
ich hätte mal eine frage,da meine beraterin von der schuldnerberatung mir azuch keine genaue auskunft geben konnte.
ich stehe kurz vor der insolvenz. :dntknw:
meine frage also:
wird der unterhalt den ich für meine kinder bekomme (bin gesch.)mit in den pfändungsbetrag mit eingerechnet oder ist er auch unpfändbar?
ich verdiene zur zeit (mit 21 std. in der woche) 1040euro,dazu kindergeld 308 euro +370 euro unterhalt für beide kids.steige da nicht so ganz durch.
was bleibt mir,wieviel wird abgezogen?
vielen dank schonmal
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Hallo, meines Wissens ist Kindergeld und auch Kindesunterhalt nicht pfändbar. Schau doch mal in die PfändungsTabelle links in der Leiste. Dein Nettoeinkommen und 2 unterhaltspflichtige Personen, so spontan würde ich sagen, da ist nichts zu pfänden.
LG
MissTraut
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hallo zusammen
ich hätte mal eine frage,da meine beraterin von der schuldnerberatung mir azuch keine genaue auskunft geben konnte.
ich stehe kurz vor der insolvenz. :dntknw:
:wallbash:
Tzzzz
Unterhalt ist nicht pfändbar bei Ihnen.
Kindergeld, naja; aber was solls sie bleiben ja unter der Pfändungsfreigrenze.
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Hallo @Paps ... brauchste Aspirin ? Immer so mit dem Kopf gegen die Wand :whistle:
Es ist aber schon immer wieder nett zu lesen, dass gerade die ganz wichtigen Fragen nicht so beantwortet werden, dass jeder sie versteht ... oder wird nicht explizit danach gefragt bis man es verstanden hat ?
LG
MissTraut