Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: blume45 am 04. September 2008, 11:04:27

Titel: habe auch eine frage
Beitrag von: blume45 am 04. September 2008, 11:04:27
hallo zusammen
ich hätte mal eine frage,da meine beraterin von der schuldnerberatung mir azuch keine genaue auskunft geben konnte.
ich stehe kurz vor der insolvenz. :dntknw:
meine frage also:
wird der unterhalt den ich  für meine kinder bekomme (bin gesch.)mit in den pfändungsbetrag mit eingerechnet oder ist er auch unpfändbar?
ich verdiene zur zeit (mit 21 std. in der woche) 1040euro,dazu kindergeld 308 euro +370 euro unterhalt für beide kids.steige da nicht so ganz durch.
was bleibt mir,wieviel wird abgezogen?
vielen dank schonmal
Titel: Re: habe auch eine frage
Beitrag von: MissTraut am 04. September 2008, 17:53:52
Hallo, meines Wissens ist Kindergeld und auch Kindesunterhalt nicht pfändbar. Schau doch mal in die PfändungsTabelle links in der Leiste. Dein Nettoeinkommen und 2 unterhaltspflichtige Personen, so spontan würde ich sagen, da ist nichts zu pfänden.

LG
MissTraut
Titel: Re: habe auch eine frage
Beitrag von: paps am 05. September 2008, 00:08:20
hallo zusammen
ich hätte mal eine frage,da meine beraterin von der schuldnerberatung mir azuch keine genaue auskunft geben konnte.
ich stehe kurz vor der insolvenz. :dntknw:
:wallbash:
Tzzzz

Unterhalt ist nicht pfändbar bei Ihnen.
Kindergeld, naja; aber was solls sie bleiben ja unter der Pfändungsfreigrenze.
Titel: Re: habe auch eine frage
Beitrag von: MissTraut am 05. September 2008, 18:49:28
Hallo @Paps ... brauchste Aspirin ? Immer so mit dem Kopf gegen die Wand  :whistle:

Es ist aber schon immer wieder nett zu lesen, dass gerade die ganz wichtigen Fragen nicht so beantwortet werden, dass jeder sie versteht ... oder wird nicht explizit danach gefragt bis man es verstanden hat ?

LG
MissTraut