"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Haftandrohung  (Gelesen 5530 mal)

Donald

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Haftandrohung
« am: 10. März 2011, 20:32:51 »

Hallo,

nachdem ich einen offenstehenden Betrag bei der Stadt in Raten abbezahlt hatte dachte ich eigentlich die Angelegenheit wäre erledigt.
Heute, 3 Monate nach der letzten Rate bekam ich einen Brief in dem steht das noch 200 Euro offen wären und ich jetzt noch 1 Woche Zeit
habe das in Bar vor Ort zu begleichen, andernfalls bekomme ich eine Haftstrafe.

Das Problem ist, dass ich ausgerechnet letzten Monat arbeitslos geworden bin und noch kein Geld erhalten habe, da beim Amt Unterlagen
verklüngelt wurden (dies war also nicht mal mein Vergehen). Folglich werde ich das Geld von 2 Monaten erst am Ende diesen Monats bekommen,
womit ich die 200 Euro natürlich locker bezahlen könnte. Nur weiß ich nicht was ich da jetzt nächste Woche sagen soll, kriegt man da wohl
noch eine "Gnadenfrist" oder muss ich dann direkt in Haft? Es ärgert mich, dass es an 2 lausigen Wochen scheitert :( Und macht, nebenbei
bemerktt, ne tierische Angst :(

Danke für alle Antworten.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Haftandrohung
« Antwort #1 am: 10. März 2011, 20:41:26 »

WER hat die Haftstrafe angedroht und mit welchem Wortlaut (Bezug) ?
Handelt es sich um eine Geldstrafe oder eine Ordnungswidrigkeit ?
Gespeichert
 

Donald

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Haftandrohung
« Antwort #2 am: 10. März 2011, 20:44:28 »

Die Haftandrohung habe ich vom Amtsgericht erhalten. Es handelte sich um ein Verkehrsdelikt für das ich zahlen musste.
Der Tagessatz wurde auf 30 Euro festgelegt, damals.

EDIT: eine Geldstrafte, keine Ordnungswidrigkeit.
Wortlauft "Haft droht", mit Marker-Stift markiert, unter der Zahlungsaufforderung.
« Letzte Änderung: 10. März 2011, 20:46:17 von Donald »
Gespeichert
 

tomwr

Re: Haftandrohung
« Antwort #3 am: 10. März 2011, 21:15:16 »

Wenns geht würde ich es bezahlen.
Letzlich steht ja im Strafbefehl drin, wieviele Tagessätze.
Wenn man die nicht zahlt, sitzt man halt ersatzweise die Anzahl der nicht bezahlten Tage ab.
Die sind da auch recht rigoros.
Eventuell kann ein Anruf oder persönliches Vorsprechen bei der Staatsanwaltschaft helfen und bitte um eine Stundung oder Ratenzahlung und Darlegung, dass man in einer finanziell schwierigen Situation ist.

Und natürlich wie immer die Frage, warum man sich erst so spät (kurz vor Ausstellung des Haftbefehls meldet).
Im günstigen Fall kommt man vielleicht mit kräftigem Kopfwaschen und einer Fristverlängerung oder Ratenzahlung davon.
Wenn die sich davon nicht beeindruckt zeigen muss man versuchen sich das Geld vorübergehend im Familien- oder Freundeskreis zu leihen.

Mehr Vorschläge hätte ich dazu auch nicht.
Gespeichert
 

Donald

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Haftandrohung
« Antwort #4 am: 10. März 2011, 21:18:31 »

Okay, tja alles Mist :) Freunde und Familie hab ich leider nicht (wer will schon was mit nem Pleitegeier zu tun haben *lach*). Werde mal morgen dort anrufen und hier berichten wie es weitergeht.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Nachtrag:
Habe heute mit denen telefoniert und den Aufschub bekommen, somit also keine Haft *Puh* :)
« Letzte Änderung: 11. März 2011, 09:04:06 von Donald »
Gespeichert
 

robby61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Re: Haftandrohung
« Antwort #5 am: 11. März 2011, 22:05:41 »

Denen ist auch Geld lieber wie Haft, Häftlinge kosten Geld.
Würde aber mir das flugs schriftlich besorgen den Aufschub. Nicht das der Rote Zettel schon bei Polizei liegt, die dich auf Ausflug einladen. Wenn du ssgt habe ja Tel aufschub hmmm würdest du das glauben  als Polizist?
Hin zu Staatsanwaltschaft und persönlich vorsprechen, dir das geben lassen das du Aufschub hast. Oder kleine Raten oder was auch immer.

Schreibe das aus Erfahrung.
Hatte bei mir auch Haftbefehl, so Anwalt sprach mit Richter der sagte Ok muss nicht sein. Ging um einen Gerichtstermin den ich wegen Todesfall im Freundeskreis nicht wahrgenommen hatte.
So, 3 Tage später am Sonntag stand Polizei vor Türe mit Vorführhaftbefehl, für Termin am Gericht Mittwoch 2 Wochen später,
die hatte nicht die Bohne interessiert was der Anwalt mit Richter vereinbart hatte, die wollten dazu Dokument sehen.
Gut wenn man Fax hat, Anwalt angerufen aus Bett geworfen, der musste sich erst mal am Fax einarbeiten weil das nur seine Mädels machten.
Dann kam endlich das Doku.
So in der Zeit sitzt da und denkst wo bin ich .
Daher nur Schwarz auf Weis . Alles andere vergiss
Gespeichert
 

tomwr

Re: Haftandrohung
« Antwort #6 am: 14. März 2011, 23:21:27 »

Denen ist auch Geld lieber wie Haft, Häftlinge kosten Geld.

Die die kein Geld haben, leben häufig sowieso auf Staatskosten (Sozialhilfe, Hartz IV) da ist es im Grunde egal ob die das Geld für die Leute so oder so zahlen. Im Falle der Haft fallen dafür eben keine anderen Sozialausgaben an. Außerdem darf das auch nicht das Kriterium sein, schließlich soll ja ein Strafe verhängt werden. Entweder man entbehrt Geld oder man entbehrt Zeit (im Gefängnis absitzen). Ohne Entbehrung keine Strafe. Sonst würden die Leute ja auch nichts daraus lernen, wenn sie die Strafe im Grunde nicht trifft.

Im Übrigen können Häftlinge auch an den Kosten beteiligt werden. Nennt sich dann Haftkostenbeitrag.
« Letzte Änderung: 14. März 2011, 23:23:27 von tomwr »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz