Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: heidi am 20. Juni 2006, 10:14:42

Titel: Haftbefehl Eidesstattliche versicherung Hilfe!!
Beitrag von: heidi am 20. Juni 2006, 10:14:42
Hallo,
ich habe am Donnerstag einen termin zur Abgabe der eidesstattlichen versicherung bekommen.Gegen mich liegt schon ein Haftbefehl vor. Nun habe ich aber den betrag von 72,86 schon an den Gerichtsvollzieher überwiesen, gleich nach ankunft des Schreibens.
Meine Frage habe ich damit nun die Abgabe übergangen oder muß ich diese trotzdem abgeben?Muß ich zum Termin erscheinen?
Habe da jetzt keine Geldforderung mehr offen. Bitte um dringenden rat.
Danke
Heidi
Titel: Haftbefehl Eidesstattliche versicherung Hilfe!!
Beitrag von: topsecret am 21. Juni 2006, 05:02:51
Hallo Heidi,

du musst in jedem Fall beim Gerichtsvollzieher erscheinen! Solltest du keine Zeit haben oder du bist der Meinung du hast ALLES gezahlt, dann rufe Ihn an!

Es ist aber meist nicht schlecht, wenn man seinen GV einmal kennen lernt, gerade dann wenn man bereits mehrmals negativ aufgefallen ist. Gerichtsvollzieher sind meines erachtens die freundlichsten Menschen! Sie sind nicht so wie sie oftmals dargestellt werden.

Keine Angst, ich hatte bereits zwei Haftbefehle, da ich zum Zeitpunkt des Termines nicht im Lande war.

Gruss
TS
Titel: Haftbefehl Eidesstattliche versicherung Hilfe!!
Beitrag von: ThoFa am 21. Juni 2006, 11:39:03
Hallo,

rufen Sie den G doch einfach an, keine Angst der beisst nicht. ;)

MfG

ThoFa