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Autor Thema: Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher  (Gelesen 3026 mal)

PleitegeierNRW

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Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher
« am: 06. Februar 2008, 17:30:01 »

Hallo ich brauche ganz ganz schnell einen Rat. Es handelt sich um meine Ex-Frau.
Sie hat Ihre Wohnung gekündigt und ist auch zum gekündigten Zeitpunkt aus der Wohnung ausgezogen. Angeblich hat sie die letzte Monatsmiete nur zur Hälfte bezahlt. Ihr nun beim Anwalt und dieser hat über dem Gerichtsvollzieher einen Haftb Befehl beantragt sollte Sie nicht bisen morgen früh um acht Uhr die eidesstaatliche Versicherung abgeben. Sie war ebenfalls beim Anwalt und Ihrem Anwalt liegen die Unterlagen dür eine Vollständige Bezahlung vor. E handelt sich hierbei also noch um ein schwebendes Verfahren (Rechtsstreit). Der Anwalt meiner Ex Frau hat versucht den gegnerischen Anwalt telefonisch zu erreichen um eine Rücknahme zu veranlassen. Dieser wurde aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreicht. Wie soll meine Ex Frau sich nun verhalten.  Unser gemeinsames Kind lebt bei Ihr. Sollte morgen der HAftbefehl rausgehen wi viel Zeit bleibt dann noch um diesen Rückgangig zu machen bevor sie verhaftet wird? Ich brauch ganz dringend rat. Sollte sie die eidesstaatliche Versicherung unterschreiben was genau würde das für Folgen haben.

Vielen Dank im voraus
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SchuldivomFeinsten

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Re: Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher
« Antwort #1 am: 07. Februar 2008, 13:11:56 »

Hallo,

also die Auskunft von deiner Frau wird sowieso schon schlecht sein. Was spricht also dagegen eine EV abzugeben? Oder könnte Sie bezahlen? Dann schnell mit dem Gläubiger sprechen.
Ansonsten ist es nur ein Haftbefehl mit dem der GVZ unter Umständen mit der Polizei deine Frau zum Gericht bringen kann um die EV abzugeben. Soweit ich weiss, würde sie dann bei nicht abgabe der Ev in Beugehaft gebracht werden. Bin mir aber nicht sicher.
Ich habe sofort die EV abgegeben, bzw in 2007 4 mal.

Dieser Haftbefehl steht nicht im Computer bei Flügen oder Reisen bei der Polizei, ist ein ziviler Haftbefehl
Gespeichert
Wenn 2 Partner ein Geschäft machen, heisst noch lange nicht das beide ein Geschäft machten.(von mir)
 
 

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