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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Haftet die Ehefrau auch?  (Gelesen 14388 mal)

supergoerschi

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Haftet die Ehefrau auch?
« am: 05. Juni 2007, 00:00:44 »

Hallo,
bei meinem MAnn wurde im März die Insolvenz eröffnet (Firma) und die zieht automatisch die Private Insolvenz mit. So mittlerweile wurden unsere Autos (Firma und privat) geholt und alle Sachen der Firma. In diesem Monat ist die Gläubigersitzung und dann mal sehen was noch mit unserem Haus passiert. Unser Insolvenzverwalter lässt von sich garnichts hören und wenn man sich an ihn wendet ist er genervt.
Jetzt hat mein Mann ab nächsten Montag einen neuen Job und ich bin noch arbeitslos (habe in der Firma mitgearbeitet) wir haben zwei Kinder (eins aus meiner ersten Ehe und eins gemeinsam) und mein Mann hat noch ein Kind (wohnt bei der Mutter) aus seiner ersten Ehe. Wie sieht es bei uns aus mit dem Pfändbaren Betrag, gilt er bei meinem Mann mit 3 oder 4 Unterhaltspflichtigen? Und was ist mit mir, muss ich mithaften für die Insolvenz (habe nicht gebürgt usw. und er hatte die Firma schon vor unserer Ehe) wird mein Einkommen mitangerechnet und darf ich was neues anschaffen, z.B. Auto.  Bin völlig ratlos der Insolvenzverwalter fragte mich schon (Februar) nach meinem Schmuck (bringt doch alles Geld) darf man an meine Sachen. Wie sieht es aus sollen wir einen Ehevertrag machen (Gütertrennung)?

Für Hilfe bin ich sehr dankbar
Biene
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Feuerwald

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Re: Haftet die Ehefrau auch?
« Antwort #1 am: 05. Juni 2007, 00:33:47 »



Grundsätzlich: Ein Insolvenzverwalter ist kein Insolvenzberater. Aussagen von einem Insolvenzverwaltern müssen zudem nicht automatisch auch den Tatsachen entsprechen.

Insolvenzverwalter, die einen nichtinsolventen  Ehegatten den Schmuck abverlangen, sollten ohnehin nicht weiter um Auskunft ersucht werden.

Bzgl. der Zahl der zu berücksichtigenden Personen ist folgendes zu sagen

"§ 850c ZPO ... Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt"

Das nicht leibliche Kind gehört nicht zu diesen Personen, solange keine gesetzliche Verpflichtung für den Unterhalt besteht, leider.

Das leibliche Kind  aus erster Ehe, wohnhaft bei der Mutter, gehört dann zu diesen Personen, wenn tatsächlich Unterhalt geleistet wird

Personen, die existenzsichernde, eigene Einkünfte haben, können auf Antrag teilweise oder gänzlich unberücksichtigt bleiben.

Konstellation: Ehepartner hat  k e i n e  Einkünfte, es gibt 2 leibliche Kinder, denen Unterhalt gewährt wird, ergibt im Ergebnis zusammen also 3 zu berücksichtigende Personen (Spalte 3 der Lohnpfändungstabelle).

Das Einkommen des Ehepartner wird nicht angerechnet.  Das Einkommen/Vermögen des nicht insolventen Ehepartners unterliegt auch nicht dem Insolvenzbeschlag.  Vielmehr kann, wie beschrieben, auf Antrag hin   eine Nichtberücksichtigung als unterhaltspflichtige Person erfolgen.


Gruss
Feuerwald

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Immohelfer

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Re: Haftet die Ehefrau auch?
« Antwort #2 am: 05. Juni 2007, 22:14:50 »

Hallo,
den Beitrag von Feuerwald finde ich gut.
Denken Sie daran dass Sie auch rechte haben und nicht nur pflichten und nutzen sie ihre rechte aus.


Ihr Haus wollten Sie das verlieren oder warum haben Sie das so geregelt?
Wer hat das mit der Insolvenz so bei Ihnen geregelt?

mfg
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paps

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Re: Haftet die Ehefrau auch?
« Antwort #3 am: 05. Juni 2007, 23:05:22 »



Grundsätzlich: Ein Insolvenzverwalter ist kein Insolvenzberater. Aussagen von einem Insolvenzverwaltern müssen zudem nicht automatisch auch den Tatsachen entsprechen.

Insolvenzverwalter, die einen nichtinsolventen  Ehegatten den Schmuck abverlangen, sollten ohnehin nicht weiter um Auskunft ersucht werden.

 :fuchsteufelswild:



 ergibt im Ergebnis zusammen also 3 zu berücksichtigende Personen (Spalte 3 der Lohnpfändungstabelle).

Also Spalte wäre 4  :whistle:  Da  0, 1, 2 ,3 ,  ..berücksichtigungsfähige...
Aber in allem anderen hast du recht.

@immohelfer:
wer soll was gewollt haben?
Es liegt doch wohl ehr an der Beratung vor  Insolvenz.
Und das sicherlich nicht erst in den letzten Monaten, da frau nicht gebürgt hat... Wieso gehört ihr nicht die Immo????
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Haftet die Ehefrau auch?
« Antwort #4 am: 05. Juni 2007, 23:21:02 »

"Also Spalte wäre 4    Da  0, 1, 2 ,3 ,  ..berücksichtigungsfähige...
Aber in allem anderen hast du recht."


Danke paps, das
könnte missverständlich von mir ausgedürck worden sien.

Gemeint ist die Spalte der Lohnpfändungstabelle mit der Nr. 3.

 0 - 1 - 2  - 3.

2 Kinder (sofern Kind bei Mutter auch real Unterhalt erhält vom Vater)
1 Ehefrau (sofern keine eigenen Einkünfte)

= die Spalte mit der  Nr. 3

1 Kin, das der Ehefrau aus 1. Ehe zählt leider nicht.

Gruss
Feuerwald
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supergoerschi

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Re: Haftet die Ehefrau auch?
« Antwort #5 am: 07. Juni 2007, 13:46:18 »

Hallo,
danke für eure Unterstützung, ich denke das es 3 Unterhaltspflichtige Personen sind bei uns: 1 Kind aus erster Ehe meines Mannes , unser gemeinsames Kind und ich. Meine Tochter wird nicht dazu zählen ich bekomme für sie Unterhalt.
Zur Immo. ist folgendes zu sagen: Mein Mann hatte die Firma vor unserer Ehe schon gehabt und es war ein Einzelunternehmen und da haftet man mit dem Privatvermögen und da ist das Haus mit drin. Er hatte das Haus schon vor unserer Zeit gehabt und dann nachdem alles gelaufen war kam ich erst.
Wir werden uns jetzt lieber noch einen Berater dazu holen, ich bin mir bei dem ganzen sehr unsicher. Den Insoverwalter haben wir von dem Insolvenzgericht (DA) zugewiesen bekommen. Mitterlerweile wissen wir das wir schon vor dem Gang dort hin erst mal einen Berater hätten einschalten sollen, aber normalerweise passiert einem das ja nur einmal und wir kennen uns damit überhaupt nicht aus.
Ich kann nur jedem gringend!!!!! raten vor dem Antrag der Insolvenz einen Anwalt oder Berater zu holen!! Egal ob Privat oger Geschäftsinsolvenz. Wir hatten von Februar bis April außer unser Kindergeld und den Unterhalt meiner Tochter sonst garnichts und mein Mann musste weiter arbeiten (ging vom Inso-Verwalter aus) und das Geld ging auf ein Konto bei Verwalter und was mit uns war, war ihm egal. Darauf hin hatte mein Mann dann Anfang April das Gewerbe abgemeldet und wir bekommen jetzt was von der Argre (Sozialamt) jetzt gehts trotz allem etwas besser und mein Mann hat auch schon wieder einen Job gefunden, ich mache ab Sep. meinen Friseurmeister und dann mal sehen wie wir alles wieder auf die Beine bekommen. Wir haben nur wahnsinnige Angst vor der Gläubigersitzung dann wird wohl auch entschieden was mit dem Haus passiert usw.
Grüße Biene
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Immohelfer

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Re: Haftet die Ehefrau auch?
« Antwort #6 am: 07. Juni 2007, 17:32:17 »

Hallo,

 ++Mitterlerweile wissen wir das wir schon vor dem Gang dort hin erst mal einen Berater hätten einschalten sollen, aber normalerweise passiert einem das ja nur einmal und wir kennen uns damit überhaupt nicht aus.
Ich kann nur jedem gringend!!!!! raten vor dem Antrag der Insolvenz einen Anwalt oder Berater zu holen!! ++

Das ist ja das was ich immer sage, aber es möchten ja nicht alle hören!!
Ich bin mir fast sicher, (zu 99,999%) dass wir hätten zumindest ihr Haus retten können, wenn nicht vielleicht sogar die Firma wenn Sie vorher gekommen wären...

Ich wünsche Ihnen alles gute und viel Kraft dies durchzustehen.

mfg
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