Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: inphinity69 am 15. Juli 2012, 04:35:39

Titel: Haftpflicht Versicherung Schulden
Beitrag von: inphinity69 am 15. Juli 2012, 04:35:39
Hallo,

ich hatte ab 01/12 eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Beiträge konnten aber nie abgebucht werden (entweder Lastschrift zurückgegeben oder mangelnde Deckung). Nach wiederholten Zahlungsaufforderungen kam dann im Mai 2012 ein Brief von einer Anwaltskanzlei, wo wiederum verlangt wurde, die Rechnung zu zahlen, ansonsten würde man sie gerichtlich geltend machen.

Einen Monat später kam jedoch ein Brief der Versicherung, mit der sofortigen Kündigung. Ich könne aber den Versicherungsschutz wieder erlangen, wenn ich den Betrag binnen 4 Wochen überweise. Weiterhin steht drin, dass ich, keinen Schutz habe, wenn ein Schaden eingetreten ist....

Wie geht das nun weiter?


Ist mit der sofortigen Kündigung seitens des Versicherers jetzt Schluss und ich muss nichts zahlen oder kommt da noch was?






Titel: Re: Haftpflicht Versicherung Schulden
Beitrag von: Der_Alte am 15. Juli 2012, 08:41:54
Mit der sofortigen Kündigung des Versicehrungsunternehmens wird der Vertrag aufgelöst. Allerdings kann nach Versicherungsvertragsrecht die Versicherung den Beitrag für das erste Versicherungsjahr beanspruchen. Den werden Sie also zahlen müssen.