"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: hallo bin überfordert mit meiner situation  (Gelesen 2144 mal)

sami1985

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
hallo bin überfordert mit meiner situation
« am: 11. Juli 2011, 16:54:29 »

was passiert mit der hinterbliebenenrente wen man eine kündigung mit abfindung kriegt.
fällt die hinterbliebenen rente weg oder kann ich die weiter hin bekommen
auserdem wen ich arbeitslos bin erhöht sich meine hinterbliebenen rente doch oder lieg ich da falsch.???

das wer für mich wie lotto gewonnen
meine insolvenz ist zu ende ich bekomme eine abfindung melde alg1 an und kan meine hinterbliebenenrente weiter hin bekommen sogar mit höhrem betrag weil ich alg1 beziehe???
ist das möglich wer kann mir dazu was sagen??=?
« Letzte Änderung: 11. Juli 2011, 17:52:39 von sami1985 »
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: hallo bin überfordert mit meiner situation
« Antwort #1 am: 11. Juli 2011, 23:08:23 »

Zitat
Die neuen Einkommensanrechnungsvorschriften sind anzuwenden,

wenn

    bei am 1.1.2002 bereits bestehenden Ehen beide Ehegatten nach dem 1.1.1962 geboren wurden oder
    die Ehe erst nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde.

Bei Waisenrenten gilt das Gleiche, wenn die Waise nach dem 31.12.2001 geboren ist.
Trifft eine solche Hinterbliebenenrente ab dem 1.1.2002 mit Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen oder Vermögenseinkommen
des Rentenbeziehers zusammen, ist das zu berücksichtigende Einkommen in einem bestimmten Umfang anzurechnen. Dies erfolgt in der Regel durch den Abzug von Pauschalbeträgen..
Übersteigt der Nettobetrag der im Gesetz genannten Einkommensarten einen dynamisch ausgestalteten Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Derzeit gelten folgende Freibeträge:

Witwen-/Witwerrente

    alte Bundesländer 1.077,12 EUR
    neue Bundesländer  955,55 EUR

Waisenrente

    alte Bundesländer   718,08 EUR
    neue Bundesländer 637,03 EUR

(Quelle: Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben)
http://www.lsv.de/nos/02leist/11tod/01lak/03hoeh/01anrech/index.html
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz