Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Pro-Mode am 19. November 2007, 19:21:41

Titel: Hartz 4 und Schulden
Beitrag von: Pro-Mode am 19. November 2007, 19:21:41
Hallo Mitglieder,

ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen das ich nicht darauf hinaus bin Hartz4 für mich und meine Familie zu empfangen.
Ich bin nicht durch Eigen verschulden Hartz 4 Empfänger geworden, deshalb möchte ich euch fragen wie es aussieht mit einer 4-köpfigen Familie (Frau 37 arbeitslos, Ich 46 arbeitslos, Sohn 19 arbeitslos, Sohn 4), wieviel ich verdienen darf, ohne das mir der Schuldner etwas vom Lohn pfänden darf?

Mein Sohn hat vielleicht nächstes Jahr eine Lehrstelle, wie sieht das dann aus? Wird ihm oder mir dann etwas vom Gehalt gepfändet?
Mein Sohn hat mit meinem Gläubiger nichts zu tun.

Titel: Re: Hartz 4 und Schulden
Beitrag von: Feuerwald am 19. November 2007, 19:56:46
Wegen dem Bezug von Sozialleistungen braucht sich kein Mensch zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.

Dem Sohn wird nichts gepfändet.

Je nach Höhe der Einkünfte kann der Sohn jedoch auf Antrag bei der Berechnung des Pfändungsbetrag unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt für die Ehepartner, wenn dieser eigene Einkünfte hat.

Solange keiner der unterhaltspflichtigen Personen Einkünfte hat, wäre die Spalte mit der Nr.  3 (= 3 unterhaltspflichtige Personen) der Lohnpfändungstabelle zunächst maßgebend, d.h. erst ab einem monatlichen  Nettoeinkommen von 1.769,99 Euro wäre bei 3 unterhaltspflichtigen Personen der Betrag darüber hinaus anteilig pfändbar.

Kindergeld bleibt außen vor, das ist unpfändbar.

Eine ganz andere Fregae ist, wie viel man zum Hartz IV Satz anrechnugnsfrei hinzuverdinen darf. Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.