Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: paps am 26. Januar 2007, 19:59:58
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Hallo liebe Mitstreiter,
heute mal eine eigenartige Konstellation von mir zur Diskussion um Lösungsansätze.
Insolvenzferfahren läuft seinen üblichen Gang.
Immo wurde freigegeben.
Hauptgläubiger (Grundschuldgläubiger) meldet nicht zur Tabelle.
Schlußverteilung befriedigt alle anderen Gläubiger und deckt die Kosten.
Schlußbericht ist bereits beim AG.
Sofortige RSB soll lt IV in wenigen Tagen folgen.
Immo ist für ihn nicht mehr interessant.
Jetzt findet sich wieder Erwarten ein Käufer für die Immo zu
25%-Verkehrswert.
Grundschuldgläubiger nickt das ganze ab.
Aus meiner Sicht im Wissen, den Erlös wegen der bestehenden Grundschuld einzustreichen.
Grundschuld muß ja nicht gelöscht werden im Zuge der RSB.
Ist dem wirklich so?
Oder hat der Schuldner eine andere Möglichkeit, wegen dem dann sicherlich abgeschlossenen Verfahren mit RSB für nichtangemeldete Forderungen, doch an den Erlös zu kommen?
Und Bank hat sich einfach halt verzockt, da die restliche Masse eben zur Befriedigung der anderen Gläubiger geführt hat und dies für sie nicht so absehbar war.[addsig]
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Hallo,
die Grundschuld liegt auf der Immo und hat nichts mit der (persönlichen) Restschuldbefreiung zu tun. Die Bank hat sich also nicht verzockt.
MfG
ThoFa[addsig]
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heißt also, dass sie den Verkaufserlös bekommt?
Obwohl nur die dingliche Schuld auf dem Grundstückliegt?
Materielle Schulden sind ja nun nicht mehr und Ausfall wurde nicht angemeldet.
[addsig]
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Hallo,
das Wesen der Grundschuld liegt ja nunmal darin, für eine Schuld zu haften, die nicht beglichen wird. Was wäre dis für eine Sicherheit, wenn sie im Falle einer erteilten Restschuldbefreiung nicht mehr geltend gemacht werden kann ?
Nur den Ausfall kann die Bank nicht mehr eintreiben, dafür hätte sie Ihre Forderung anmelden müssen,
MfG
ThoFa
[addsig]
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danke[addsig]