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Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: meinde am 27. Mai 2011, 16:37:13

Titel: Haus aus der Insolvenzmasse freigeben
Beitrag von: meinde am 27. Mai 2011, 16:37:13
Hallo erstmal .
Ich werde in den nächsten Tagen Inso anmelden .Ich habe ca 120000 Eur Schulden , ca 70000 aus einer gescheiterten Selbständigkeit und ca 50000 für das haus in dem ich und meine Familie leben.
Das Haus hat lt einem etwas älteren Gutachten keinen Wert mehr und ist auch nicht so einfach abzureissen um dann nur das Grundstück zu veräussen.
Die laufenden Kosten , sowohl als auch die Raten fürs Haus konnten wir bisher immer bezahlen , nur die 70 aus der Selbständigkeit brechen uns nun das Genick.
Nun zu meinen Fragen: hat meine Frau (haben vor 3 Monaten geheiratet ) eigentlich ein
Wohnrecht wenn das Haus zwangsversteigert werden sollte ?
Wie schnell geht so ein Verfahren , ab wann muss ich mich nach einer Wohnung umsehen ?
Oder kann ich mir doch Hoffnungen machen das das Haus aus der Inso Masse freigegeben wird , und wir mit den Kids dort wohnen bleiben können ?
Titel: Re: Haus aus der Insolvenzmasse freigeben
Beitrag von: Angestellte80 am 27. Mai 2011, 18:01:07
Also ich mag mich täuschen, aber bin schon der Meinung, wenn du die Raten für das Haus (wenn es komplett deins ist, sonst nur anteilig) nicht weiter zahlst, dass es dann ZV wird. Aber da warte lieber auf den Rat von den Experten hier.
Titel: Re: Haus aus der Insolvenzmasse freigeben
Beitrag von: Der_Alte am 27. Mai 2011, 18:10:05
Wenn im Insolvenzverfahren das Haus nicht zu veräußern ist, also weder freihändig noch durch Zwangsversteigerung, kann der Insolvenzverwalter es freigeben. Dann ist die Bank am Zug, der das Haus ja durch die Grundbucheintragungen quasi gehört. Wenn man sich dann mit denen auf einen Modus einigt kann man das Haus vielleicht behalten. Aber diese Chance erscheint mir sehr gering.

Mit Eröffnung des Verfahrens dürfen keine Gläubiger mehr bedient werden, also auch die Raten für die Hauskredite nicht. Nebenkosten sind natürlich nicht betroffen.

Ein Wohnrecht besteht nicht; man kann solange wohnen bleiben, bis das Haus verkauft ist und der neue Eigentümer eigene Rechte geltend macht. Es ist sozusagen ein mietfreies Wohnen für die nächste Zeit. Spart Geld, was man, weil es vom unpfändbaren Einkommen zu zahlen wäre, so geschickt in bar weglegt, dass der Insolvenzverwalter davon nichts erfährt. Spare in der Zeit, dann hat man Geld für eine Mietkaution und den Umzug.
Titel: Re: Haus aus der Insolvenzmasse freigeben
Beitrag von: meinde am 28. Mai 2011, 09:32:17
warten wir mal ab was mein Anwlt sagt , kommt ja wohl auch immer auf den IV , was der für ein Typ ist. Ich denke mal mit der Bank hinterher neuzuverhandeln wäre möglich , da sie immer ihr Kohle gekriegt haben und bei 1ner ZV wahrscheinlich nicht alles bekommen werden .