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Autor Thema: Haus Finanzierung / Pfandtausch zusätzlichen Eigentümer eintragen ?  (Gelesen 2751 mal)

chrisbln

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Hallo,

bin ein Neuer hier und hoffe (wie viele andere sicher auch) auf ein paar hilfreiche Infos.
Ich habe (noch) ein Haus. Aufgrund eines Unfalls wurde ich berentet. Nach einigem gerichtlichen Hin und Her aufgrund von nicht übernommenen Arzt- und Krankenhausrechnungen, kam für mich das unweigerliche finanzielle AUS und infolge davon die Abgabe der EV. Danach war es mir nicht mehr möglich meine bestehenden Verpflichtungen zu einer bezahlbaren Rate umzuschulden, so das bis auf die Baufinanzierung, alle anderen Verpflichtungen aufgekündigt wurden (Kreditkarten, Kredite, Girokonto).
Da "günstiger Weise" die Zinsbindung für das Hausdarlehen bald ausläuft und ich keine bezahlbare Anschlussfinanzierung erhalten würde, habe ich einen Pfandtausch bei der finanzierenden Bank durchgeführt, nun ist mein Schwager Darlehensnehmer und da dieser eine saubere Schufa hat, steht einer Weiterfinanzierung nichts im Weg.
Lange Rede... Sorry... mich würde nun interessieren(ich weiss, dass dies hier keine Rechtsberatung ist) inwieweit es einen Unterschied macht, auf eine eventuelle spätere Verwertung der Immobilie wenn mein Schwager sich aufgrund der übernommenen Finanzierung als 2. Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen würde. Hat jemand schon ähnlich mitgemacht....

DANKE
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eidechse

Re: Haus Finanzierung / Pfandtausch zusätzlichen Eigentümer eintragen ?
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2014, 16:02:16 »

Da wäre wahrscheinlich eine Beratung durch eine kompetente Stelle im Vorhinein besser gewesen.

Zunächst einmal sehe ich hier nicht, dass ein Pfandtausch vorgenommen worden ist. Bei einem Pfandtausch spricht man nämlich eingentlich von einem Austausch des Sicherungsobjekt, also hier z.B. Grundstück von Schwager. Bisher beschrieben ist aber nur, dass der Schwager Darlehensnehmer ist. Es hat also ein Schuldnertausch stattgefunden.

Der Schwager hat also jetzt die Schulden am Hals, hat aber keinerlei Absicherung dafür. Zumindest sehe ich nicht, dass bereits das Eigentum an dem Grundstück übertragen wurde. Geschieht dies jetzt im Nachhinein, kann das eine anfechtbare Rechtshandlung darstellen. Selbst wenn Eingentum übertragen wird, kann der Insolvenzverwalter dies herausverlangen, wenn die Voraussetzungen der Anfechtung erfüllt sind. Anfechtungsfristen können bis 10 Jahre vor der Insolvenzantragstellung zurück reichen.
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chrisbln

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Re: Haus Finanzierung / Pfandtausch zusätzlichen Eigentümer eintragen ?
« Antwort #2 am: 23. Oktober 2014, 16:30:08 »

Vielen Dank für die Info. Ich ging davon aus, dass es sich um einen Pfandtauschh handelt, da das entsprechende Formular so heißt. Allerdings macht die Erklärung Sinn, denn es wurde ja tatsächlich der Schuldner gewechselt.
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Insokalle

Re: Haus Finanzierung / Pfandtausch zusätzlichen Eigentümer eintragen ?
« Antwort #3 am: 23. Oktober 2014, 18:56:19 »

Hat die Bank von dem neuen Schuldner eine Sicherheit bekommen?
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chrisbln

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Re: Haus Finanzierung / Pfandtausch zusätzlichen Eigentümer eintragen ?
« Antwort #4 am: 23. Oktober 2014, 22:16:12 »

nein, es gibt nur den erstrangigen Grundbucheintrag der Grundschuld.
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