Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lilly am 27. Februar 2008, 21:38:51

Titel: Hausumschreibung und Verkauf wegen Insolvenz des Lebensgefährten
Beitrag von: lilly am 27. Februar 2008, 21:38:51
hallo, meine situation ist folgende: ich habe mit meinem lebensgefährten 2003 zusammen ein haus gekauft.obwohl ich 10.000 euro bar bezahlt habe,stehen wir im grundbuch je zur hälfte drin.nun ist mein lebensgefährte mit 40.0000 euro verschuldet und geht in die insolvenz. das haus ist davon nicht betroffen, weil ich immer bezahlt habe. ich möchte das haus übernehmen.finaniert ist das haus über eine bank , darlehen 80.000 euro und kfw 40.000. mein ex-lebensgefährte, aufgrund verschiedener " misss-stände" habe ich mich von ihm getrennt, muss aus den verträgen raus. die schulden belaufen sich noch fast auf die höhe der darlehen. 40.000 euro stehen zur verfügung. wer hat einen rat, wie ich am besten   diese finanzielle hürde überstehe?
p.s. sie bank besteht auf zahlung der vorfälligkeitsentschädigung bei ablösung des/der kredite.welches kriterium muss man erfüllen, um dem zu entgehen?
lieben gruß an alle. kopf hoch, wir schaffen das!
lilly
Titel: Re: Hausumschreibung und Verkauf wegen Insolvenz des Lebensgefährten
Beitrag von: ThoFa am 27. Februar 2008, 21:42:44
Hallo,

wer steht in welchen darlehenverträgen drin und wie hoch ist der Verkehrswert ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Hausumschreibung und Verkauf wegen Insolvenz des Lebensgefährten
Beitrag von: lilly am 28. Februar 2008, 19:39:08
Hallo ThoFa
mein ex-Lebensgefährte und ich stehen in beiden verträgen gemeinsam drin. der verkehrswert beträgt ca.120000€

lg lilly
Titel: Re: Hausumschreibung und Verkauf wegen Insolvenz des Lebensgefährten
Beitrag von: ThoFa am 29. Februar 2008, 00:25:56
Hallo,

Sie müssen Ihren Ex auf dem Vertrag herauskaufen, heisst seinen Kreditanteil übernehmen. Sie solten sich vorab ein Wertgutachten machen lassen, damit Sie dem Insolvenzverwalter nachweisen können, dass kein Vermögen verschwendet oder verschoben wurde.

Um die Vorfälligkeitsentschädigung werden Sie nicht umhin kommen.

MfG

ThoFa