Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: teute am 08. Januar 2010, 09:02:52
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Hallo
Wie sieht es aus wenn ich heirate.
Bin in der Privat inso seit 06.2009.
also noch nicht in der Wohlverhaltens phase.
meine zukünftige frau arbeitet selber verdient aber weniger als ich ca 900 Euro.
Würde sie als Unterhaltspflichtige mit angesehen.
Gruss Teute
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aus eigener Erfahrung kann ich sagen, nein, sie wird nicht anerkannt.
Wir haben 1 Monat nach Eröffnung geheiratet und durch den Steuerklassenwechsel in IV bekommt sie nur noch gute 600,-€ ausbezahlt.
Laut TH kann sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Nach Einspruch bei Gericht konnte ich zumindest einen Teilsieg erringen und
ich habe einen zusätzlichen pfändungsfreien Betrag erhalten
daMichi
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grundsätzlich wäre sie zumindest für den Übergangszeitraum, bis zur Entscheidung des Gerichts, zu berücksichtigen.
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Mein TH hat das zuwenig gezahlte Geld (meine Firma hat meine Frau als unterhaltsberechtigte Person angesehen) sich zurückgeholt.
Ging direkt über meine Firma, bekam in den betreffenden Monat erheblich weniger Gehalt ausbezahlt.
daMichi