Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Gast am 01. Januar 2006, 19:16:00
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Hallo habe ca.1360€ Netto und eine Unterhaltspflichtiges Kind bekomme aber noch unterschiedliche Schichtzuschläge mal mehr mal weniger wie werden die mit in den Pfändungsbetrag eingerechnet?
Mfg ....
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Hallo,
gewisse Zuschläge und bestimmte Zulagen sind ganz oder teilweise unpfändbar, z. B.
- Einkommen aus Überstunden ist zur Hälfte pfändbar
- Urlaubsgeld ist unpfändbar
- etc.
Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, sowie für Schichtarbeit sind allerdings voll pfändbar!
Wie hoch Dein persönlicher Pfändungsbetrag ist, kannst Du mit unserem Pfändungsrechner >> hier << ausrechnen.
Hoffe, dass Deine Frage hiermit beantwortet werden konnte; ansonsten einfach noch mal melden.
Gruß
Jafern[addsig]
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ja Danke hat mir schon geholfen aber was ist wen ich nicht jeden Monat das selbe Verdiene durch die unterschiedlichen Schichten!
es liegen manchen Monat 200€ dazwischen die ich mehr oder weniger habe?
Mfg
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Hallo,
wenn Sie bereits in der Inso sind, werden jährlich die Summen ermittelt und entsprechend abgerechnet.
D.h., Sie müssen alle Einkommensbelege aufheben und spätestens am Jahresende Ihrem Inso-Verwalter übergeben.
Ob jeder Inso-Verwalter dies nur jährlich macht oder monatlich entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruss
Johann Schwab