Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Gast am 01. Januar 2006, 19:16:00

Titel: Hi Frage zum Lohn.
Beitrag von: Gast am 01. Januar 2006, 19:16:00
Hallo habe ca.1360€ Netto und eine Unterhaltspflichtiges Kind bekomme aber noch unterschiedliche Schichtzuschläge mal mehr mal weniger wie werden die mit in den Pfändungsbetrag eingerechnet?

Mfg ....
Titel: Hi Frage zum Lohn.
Beitrag von: jafern am 05. Januar 2006, 03:28:00
Hallo,

gewisse Zuschläge und bestimmte Zulagen sind ganz oder teilweise unpfändbar, z. B.

- Einkommen aus Überstunden ist zur Hälfte pfändbar
- Urlaubsgeld ist unpfändbar
- etc.

Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, sowie für Schichtarbeit sind allerdings voll pfändbar!
Wie hoch Dein persönlicher Pfändungsbetrag ist, kannst Du mit unserem Pfändungsrechner >> hier << ausrechnen.

Hoffe, dass Deine Frage hiermit beantwortet werden konnte; ansonsten einfach noch mal melden.

Gruß
Jafern[addsig]
Titel: Hi Frage zum Lohn.
Beitrag von: Gast am 11. Januar 2006, 15:12:00
ja Danke hat mir schon geholfen aber was ist wen ich nicht jeden Monat das selbe Verdiene durch die unterschiedlichen Schichten!
es liegen manchen Monat 200€ dazwischen die ich mehr oder weniger habe?

Mfg
Titel: Hi Frage zum Lohn.
Beitrag von: jschwab am 12. Januar 2006, 18:02:00
Hallo,
wenn Sie bereits in der Inso sind, werden jährlich die Summen ermittelt und entsprechend abgerechnet.

D.h., Sie müssen alle Einkommensbelege aufheben und spätestens am Jahresende Ihrem Inso-Verwalter übergeben.

Ob jeder Inso-Verwalter dies nur jährlich macht oder monatlich entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruss
Johann Schwab