Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: benny0123 am 19. August 2012, 16:56:43

Titel: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: benny0123 am 19. August 2012, 16:56:43
Hallo

hab post bekommen von meinen TH soll betrag xxxx bezahlen weil meine firma zu wenig bezahlt hat ( mußte von einem ganzen jahr lohnzettel vorlegen )

und im gegen zug hat meine firma ein brief zur genissnahme bekommen wegen dem betrag xxxx dies wurde von meiner firma von meinem lohn auch an den TH bezahlt

wie soll ich da vor gehn zum TH gehn und mehr bezahlung zurück fordern ?????

keine ahnung was ich in diesem fall machen soll :wow:
Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: Der_Alte am 19. August 2012, 17:41:53
Stellen Sie mal die Beträge ein, die Sie vom Arbeitgeber bekommen (Brutto, Netto, Steuern, Sozialversicherung und Pfändung, also alles, was auf dem Lohnzettel steht. Dazu noch, wieviele Personen Sie unterhalten.

Dann kann man das hier mal nachrechnen und Ihnen einen Tipp geben.
Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: benny0123 am 19. August 2012, 17:48:42
unterhalt pflichtige personen keine

also von juli 2011 bis juli2012 sind es was ich 700 €  nachzahlen soll wo meine firma zu  wenig abgeführt wurde

nun hat meine firma das selbe bezahlt so das ich den monat auf die under grenze der pfändungs grenze komme 920 € toll

Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: Claus123 am 20. August 2012, 10:51:23
.....seltsame Antwort....
Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: benny0123 am 20. August 2012, 22:50:44
wie seltsame Antwort????????????????
Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: Der_Alte am 21. August 2012, 19:14:22
Mit Ihren sehr knappen Angaben kann man Ihnen nicht helfen. Das ist das seltsame an Ihrer Antwort.

Posten Sie einfach mal das, um was man Sie bittet, dann kommt eine qualifizierte Aussage.
Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 21. August 2012, 19:14:48
Das ist doch ganz einfach zu lösen: Wenn ihre Firma den pfändbaren Teil Ihres Lohnes an den TH selbsständig abführt, haftet auch ihr Arbeitgeber führ Fehler. Wenn der TH das bemerkt, ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, den noch fehlenden Betrag nachzuzahlen. Allerdings: er darf das nicht zu ihren Lasten machen. So wie ich verstanden habe, hat der Arbeitgeber den Differenzbetrag abgeführt und ihnen von dem laufenden Lohn abgezogen.
Weisen Sie ihren Arbeitgeber darauf hin, dass er den Fehler verschuldet hat und somit selbst für den entstandenen Schaden haftet.

Voraussetzung ist natürlich, dass sie dem Arbeitgeber alle benötigten Informationen zur Verfügung gestellt haben.
Wenn der AG nicht rechnen kann, soll das nicht ihr Schaden sein!

Der TH hat natürlich ersteinmal beide angeschrieben...der will ja den Differenbetrag haben.
Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: Der_Alte am 21. August 2012, 19:27:48
Das stimmt so nicht ganz. Der Arbeitgeber hat ist zwar für die Richtigkeit der Berechnung und der Abfuhr an den Treuhänder als Drittschuldner verantwortlich. Wenn aber der Schuldner feststellt, dass der Drittschuldner offenkundig fehlerhaft zuwenig abführt, ist er verpflichtet, den Ausgleich selbst herbeizuführen. Das kann sogar soweit gehen, dass deswegen die RSB versagt wird; so eine Entscheidung des BGH.

Ein Rückgriff auf den Arbeitgeber durch den SChuldner kann nur dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber den zuwenig abgeführten Betrag nicht an den Schuldner ausgekehrt hat, sondern "unterschlagen hat". Hat er das Geld aber, wie zu erwarten, an den Schuldner ausgekehrt, haftet für den noch abzuführenden Betrag der Schuldner.

Deshalb ist es für die Schuldner auch erforderlich, regelmäßig die Richtigkeit des Pfändungsbetrags zu überprüfen.
Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: benny0123 am 22. August 2012, 09:58:35
Hallo

das stimmt des der TH den differenz betrag von MIR will hat er auch bekommen hab ja keine andere wahl !!


es geht jetzt nur um die doppel bezahlung von meine AG , wenn ich bei dem TH anrufe und frage was mit dem zu viel bezahletem geld ist tun die mich nur vertößtet

wenn die was wollenmuß man gleich spingen  und wenn ich was will ist alles swlbst verständlich echt der hammer
Titel: Re: hilfe!!!!!!!!!!!!
Beitrag von: elga am 03. September 2012, 13:37:39
so ein dilemma kann man eigentlich ganz einfach umgehen. man muß nur in die pfändungstabelle reinschauen( jeden monat bei unterschiedlichen auszahlungsbeträgen) und dann sieht man, ob der ag zu viel oder zu wenig abgeführt hat.
es ist doch in deinem eigenen intersse, darauf zu achten, ob alles korrekt läuft.

gruß elga