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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe! Es geht schon wieder los...  (Gelesen 8035 mal)

Snoopy

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« am: 21. November 2006, 21:15:53 »

... bald haben die mich wirklich soweit.  :wall:

Dabei dachte ich, ich hätte die schlimmste Zeit hinter mir...

... ich hoffe es findet sich jemand, der sich die Zeit nimmt und das durchliest, ich weiss nämlich nicht mehr ein noch aus. Ich glaube zwar nicht, dass ich wirklich fähig wäre mich umzubringen, aber mit verheulten Augen über die Autobahn zu brettern kann ähnlich enden...

Ich brauche ein paar Ratschläge, insbesondere ob ich jetzt doch eine Privatinsolvenz beantragen soll oder eben nicht.

Also, es fängt an wie bei vielen:
- gescheiterte Ehe
- alleinerziehender Vater eines 2-Jährigen kann seinen Regeljob nicht weiterführen
- gescheiterte Selbständigkeit

Insgesamt habe ich über 55.000 € Schulden, davon
- 12.000 € beim Finanzamt
- 28.000 € Restkredit und aufgelöstes Girokonto (in Abwicklung mit Schuldeingeständnisserklärung)
- 1500 € Autokredit (in Abwicklung)
- 800 € Stadtkasse Kindergarten-Beiträge (Nachzahlung)
- 700 € Prozesskostenhilfe
- der Rest sind nicht nachweisbare Privatschulden (Schwiegereltern und so)

Bis vor 2 Jahren habe ich den Kopf in den Sand gesteckt, Rechnungen nicht bezahlt, Mahnungen in den Wind geschlagen, etc.
Auch das Finanzamt hat mich nicht besonders interessiert, weniger aus Ignoranz, sondern ehr wegen \"nicht können\"

Zu diesem Zeitpunkt habe ich schon ALG II bezogen.

Mit meiner neuen Partnerschaft (inzwischen sind wir verheiratet) kam dann die Wende, ich musste meine Lage in den Griff bekommen, alleine schon für meinen Sohn und meine neue Liebe.

Also habe ich trotz ALG II angefangen ALLE Gläubiger zu befriedigen, bin von Pontius zu Pilatus gerannt, habe hier abgezahlt und dort gestundet, alles TROTZ ALG II !

Ich habe die Privatinsolvenz abgelehnt, da ich er Meinung war, ich käme mit meinem Regelgehalt (wenn ich mal wieder Arbeit habe) auch so da heraus.

Inzwischen habe ich seit 1 1/2 Jahren wieder einen Job, verdiene rund 2160 € netto, meine Frau bekommt bis Mai noch ca. 430 € ALG  I, wer weiss, was sie, wenn überhaupt an ALG II bekommen wird.

So zahle ich im Moment bei den Gläubigern insgesamt zwischen 350 und 550 €) im Monat ab.

Nach allen Abzügen (Miete, Strom, Telefon, Zeitung und Schulden) belieben uns von meinem Geld nur ca. 450 - 600 € zum Leben.

Nicht viel, aber man kommt irgendwie klar.
Von den kleineren Summen kommt man so auch herunter, aber die beiden großen Batzen fressen uns auf.

Das Finanzamt schlägt mal eben 1%-Verzugszinsen PRO MONAT auf die 12.000 €, das ist mehr als ich denen im Moment zahlen kann. Bei der Sparkasse sieht es ähnlich aus.

Jetzt kommt der Clou: Ich habe wirklich immer und durchgehend das Geld beim Finanzamt gezahlt, nur im August einmal habe ich es wegen einer Kontoumstellung verpeilt (klar meine Schuld, aber kann wirklich mal passieren, danach ging es per Dauerauftrag weiter, ich habe s noch nicht einmal bemerkt, sonst hätte ich es wirklich nachüberwiesen)

Heute steht der Gerichtsvollstrecker vor der Tür und will 12.000 € haben, meine Frau ist natürlich aus dem Häuschen gefallen...

Antwort vom Finanzamt: Es gibt keine schriftliche Abmachung, ausserdem wäre bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung sowieso alles Usus und bei dieser Höhe Steuerschuld müsste man immer mal damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher das Einkommen prüft oder dass das Konto gepfändet wird.

Also hier ein paar Fragen:

1. wird bei einer PrivInso das Kindergeld für meinen Sohn mit aus das Einkommen angerechnet?

2. Kann man sich mit dem Finanzamt überhaupt einigen, insbesondere was die 12% Zinsen im Jahr angehen und auch bez. des Gerichtsvollziehers und Pfändungen, da muss doch eine verbindliche Abmachung machbar sein.

3. Wenn ich dass richtig verstehe, würden mir bei meinem Gehalt (2160 €) mit einem Unterhaltspflichtigen 440 € gepfändet werden, wenn meine Frau keine ALG (430 €) mehr bekommt, nur noch 274 €, richtig?
Aber wie sieht es aus, wenn meine Frau wider erwarten eine Vollzeitstelle antritt und dann ca. 1000 € netto verdient, wie berechnet sich dann die Pfändungsgrenze, insbesondere da sie ja keinen Anteil an den Schulden hat, nur eine Unterhaltsverpflichtung mir gegenüber.

4. Lohnt es sich in meinem Fall überhaupt eine PrivInso anzugehen? Letzten Endes verdiene ich zwar nicht schlecht, aber selbst wenn die kleineren Summen alle weg wären, mit den Zinsen und Verzuggebühren bin ich mindestens noch 20 Jahre am zahlen... ein Fass ohne Boden...

5. Weiss jemand zufällig, ob ich eine Sachbearbeiterin beim Finanzamt ablehnen kann, weil ich bei ihr (leider nicht begründbare ) Nachteile befürchten muss, ausserdem abreiten die zwar im Team, aber sämtliche (mündlichen) Abmachungen habe ich mit einem Kollegen getroffen

Ich brauche wirklich Hilfe, ich war schon mal vor ein paar Jahren 3 lange Monate in einer Psychatrie weil ich keinen Ausweg mehr wusste, ich möchte nie mehr soweit kommen...  :wall:


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paps

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #1 am: 21. November 2006, 23:39:57 »

Erst mal herzlich willkommen im Forum.
Und ja es findet sich immer jemand, der auch längere Beiträge liest.
Allerdings wird die erste Antwort nicht allzu umfassend werden.

Beim jetzigen Einkommen wären dann 239,- Euro pfändbar
Bei allen Möglichkeiten die es zur Einigung mit dn Gläubigern gibt;
bei einer möglichen Rate von 239,- Euro und der Einfrierung der Schulden auf den jetzigen Stand, würden Sie gut 20 Jahre brauchen. Eine Einigung auf eine Einmalzahlung kommt ja sicherlich nicht in Betracht.
Eine Insolvenz dauert mit allem drum und Dran etwa 6,5 Jahre.

Zu den Ursachen für die beiden Großen Kredite haben Sie sich noch nicht geäußert. Vielleicht gibt es ja da auch Möglichkeiten die Forderung zu reduzieren.

Zu ihren Fragen:
1.) nein
2.) ja, hier sollte eine schriftliche Einigung getroffen werden, die die Forderung einfriert und den Verzicht auf weitere Zinsen und Kosten beinhaltet, sofern regelmäßig ratierlich abgezahlt wird.
Die Rate sollte dann aber entsprechend hoch sein.
3.) nicht ganz. Ihre Frau zählt jetzt schon als unterhaltsberechtigt.
Wie kommen Sie auf 274,-? Bei dem angegebenen Einkommen sehe ich 239,-  (ev. alte Tabelle?)
4.) Ob sich eine Privatinsolvenz lohnt? Das kann nicht die Frage sein. Wenn sie mit Miniraten und 20 Jahren (oder länger) zusätzlicher Belastung leben können, geht es auch ohne.
5.) Wenn Sie mit der Sachbearbeiterin nicht klar kommen, wenden sie sich an deren Vorgesetzte(n). Sie müssen nur hartnäckig bleiben

Also stellen Sie ruhig weiterhin ihre Fragen und die Mauer vor ihrem Kopf wird sich in Luft auflösen.  :wall:  :nein: [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Snoopy

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #2 am: 22. November 2006, 20:39:33 »

Danke für das Hilfsangebot.

zu 2)...
a) wie soll ich eine entsprechend hohe Ratenzahlung vereinbaren, wovon?
b) ich habe heute mit dem FA telefoniert: Gerichtsvollzieher kommt eben ab und zu vorbei, damit muss ich eben leben und was die Zinsen angeht, da könnte er nichts machen. \"Wenn ich aber die Hauptlast abbezahlt habe, könnte man mal gucken, ob sich was mit den Verzugszinsen machen lässt\" ... genauso wie die Sparkasse: \"Zinserlass, mit diesem Einkommen, pauschal nein! Aber wenn Sie die Hauptlast weg haben....\"
Das nenne ich nicht \"Entgegenkommen\" oder \"Montivation\"? Ok, müssen sie auch nicht, würde mich aber motivieren, weiter selbständig zu versuchen aus der Misere zu kommen... ohne evntuell gleich PrivInso anzumelden.

zu 4)
Es es denn überhaupt eine Frage des \"lohnens\"?
Wenn ich mit 30 Jahren 200 -300 € Monatlicher Rückzahlung von den Schulden herunter bin, könnte man ja sagen:\" Da muss er durch, der kann das...!\"
Gibt es überhaupt die Option, dass ich auch Privatinsolvenzanmelden kann, wenn ich in diesem langen Zeitrahmen die Schulden auch so wegbekomme?  :denken:

Danke für das Feedback.

Grüße
Snoopy
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ThoFa

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #3 am: 22. November 2006, 21:01:38 »

Hallo,

haben Sie mehr als 19 Gläubiger und/oder Schulde aus Lohnverbindlichkeiten (z.B. Lohnsteuer).

Ansonsten gibt es überhaupt gar keine Frage, natürlich ist der Weg über die Insolvenz, der den Sie gehen sollten, alleine schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

MfG

ThoFa
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Snoopy

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #4 am: 22. November 2006, 21:46:15 »

Sie meinen ob für mich eine Regelinsolvenz in Frage käme:
Nein, inzwischen habe ich keine 19 Gläubiger mehr, ich stottere ja schon seit 2 Jahren ab... und Lohnverbindlichkeiten habe ich auch keine.

Nun, es mag aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwar günstiger für mich sein. Aber ich befürchte Probleme mit:
a) dem Arbeitgeber (der brauch nur hochmotivierte Mitarbeiter, die mit einer Überstundenauszahlung auch was anfangen können...)
b) der Bank (mit Konto und so)
c) mit dem Vermieter, ich habe ihm unterschrieben, dass ich nur 270 € Verbindlichkeiten im Monat habe, andersherum habe ich immer meine Miete bezahlt
d) wie sieht es mit meiner Strafsache aus: die Schuld habe ich zwar inzwischen abgezahlt, aber wegen der Restschuldbefreiung habe ich so meine Bedenken. Zwar habe ich damals keine Falschangaben gemacht, aber ich habe eben deratig spät meine Steuererklärung(en) abgegeben, das ich Rechtskräftig verurteilt wurde. Ist wegen \"Selbstanzeige\" zwar glimpflich abgegangen, aber das Urteil steht...

Grüße,
Snoopy
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ThoFa

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #5 am: 22. November 2006, 21:59:27 »

Hallo,

inzwischen habe ich die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber auf eine Insolvenz sehr verständisvoll reagieren. Zudem sind Überstunden nur zur Hälfte pfändbar und wie sind Sie mehr motiviert, wenn Ihre Schulden endlich reguliert sind oder Sie nur noch dafür arbeiten, um Löcher zu stopfen ?

Konten gibts an jeder Ecke.

Der Vermieter wird natürlich angeschrieben, aber so lang es keine problem bei der Mietzahlung gibt, interessiert es die nicht weiter. Man muss halt manchmal Unwissenden die genaue Situation erklären.

Nur Falschangaben führen dazu, dass man nach 290 InsO drei Jahre warten muss, bis man Insolvenz anmelden kann. Gar keine Angaben haben daruf keine Auswirkungen.

MfG

ThoFa
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Snoopy

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #6 am: 22. November 2006, 22:16:23 »

Danke,

dann bin ich erst einmal erleichtert.

Wie sieht es dann aber mit meiner \"Falschasusage\" beim Vermieter bez. meiner Verbindlichkeiten aus, kann mir das bei der RSB eventuell den Hals brechen?

-------------

PS:
An den Admin , falls der mitliest:
Entweder auf dem Webserver oder aber im PHP-Admin ist die Uhrzeit, bzw. die Sommerzeit falsch eingestellt. Im pers. Usermenü kann ich es jedenfalls nicht ändern und ich habe bei allen eEinträgen eine Stunde Minus...

Ist nicht schlimm und soll auch kein Gemeckere sein, aber es irritiert manchmal doch.
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paps

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #7 am: 22. November 2006, 22:31:49 »

Zum Vermieter:
Die eigentliche Frage ist doch, wenn sie trotz jetzt höherer Belastung immer Ihre Miete gezahlt haben, ist dies in der Inso doch erst recht möglich.
Sofern Sie ein einigermaßen Verhältnis zum Vermieter haben, suchen sie vorab das Gespräch erklären allgemein die Situation.
Andererseits kann der Vermieter keinen Antrag auf Versagung stellen, da er ja kein Gläubiger ist.
Drittens kann das Mietverhältnis nicht wegen der Inso ansich gekündigt werden. Nach neuester Rechtsprechung wäre die
Falschaussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen aber ein Kündigungsgrund.
Ich würde abwarten ob der vermieter überhaupt etwas unternimmt. [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Snoopy

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #8 am: 23. November 2006, 19:44:51 »

Ok, vergessen wir mal den Vermieter...

irgendwie ist mir immer noch nicht klar geworden (und ich habe es auch noch nirgenswo finden können) wie das Einkommen meiner Frau mitzählt  :denken: -> Sie hat keinen Anteil an den Schulden, im Gegensatz zu meiner Exfrau (zumindest teilweise)

Vorrausgesetz meine Frau zählt mit ihrem Einkommen komplett mit rein, wobei ich eben das nicht weis und auch keine Tabelle hierzu finde...

Fall 1: heute
Ich habe 2160 € + 430 € ALG I von meiner Frau ergibt
2590 € Gesamteinkommen auf 2 Unterhaltsberech wären 411 € Pfändungsbetrag

Fall 2: in 5 Monaten
Ich 2160 € + 0 € ALG II wegen Unterhaltspflicht meinerseits
ergibt 2160 € auf 2 Unterhaltsberechtigte und wären 239 € Pändungsbetrag, oder?

Fall 3: in Zukunft ja durchaus mal möglich
Meine Frau verdient 1000 € Netto...
Wird mein EK 2160 € und Ihr EK 1000 € verrechnet
sprich 3160 € Ek und 723 € Pfändungsbetrag

Wenn die Rechnung tatsächlich so aussähe, würde meine Frau ja durchaus mit für meine Schulden aufkommen müssen, was ja nicht ganz in Ordnung wäre, schließlich melde ich ja Inso an und nicht meine Frau...

Kann mir das mal jemand schlüssig erklären und mir Beispiele oder Tabellen zeigen? das wäre echt klasse...  :applaus:

Grüße
Snoopy



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ThoFa

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #9 am: 23. November 2006, 20:13:12 »

Hallo,

Ihre Frau hat mit Ihren Schulden nichts am Hut.

Der pfändbare Betrag wird ganz alleine von Ihrem Einkommen gerechnet. Also bei Stand heute, wird er von 2.160.00 € berechnet.

Wo Ihre Frau eine Rolle spielt ist bei der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Wenn Ihre Frau ein eigenes Einkommen erzielt, fällt Sie als unterhaltsberechtigte Person raus und Sie haben mit Ihrem Sohn nur noch eine unterhaltsberechtigte Person. Leider ist nicht 100 % geregelt, wie Hoch das Einkommen sein muss, damit eine unterhaltsberechtigte Person rausfällt. Dies liegt so zwischen 400,00 € und 990,00 €. Ich würde Ihre Frau mit den derzeitigen Einkommen noch als unterhaltsberechtigte Person durchgehen lassen, dafür gibt es aber keine Garantie.

MfG

ThoFa
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jafern

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #10 am: 23. November 2006, 20:35:59 »

Zitat:


PS:

An den Admin , falls der mitliest:

Entweder auf dem Webserver oder aber im PHP-Admin ist die Uhrzeit, bzw. die Sommerzeit falsch eingestellt. Im pers. Usermenü kann ich es jedenfalls nicht ändern und ich habe bei allen eEinträgen eine Stunde Minus...



Ist nicht schlimm und soll auch kein Gemeckere sein, aber es irritiert manchmal doch.<br>



Hallo,

ich lese selbstredend alles mit..., aber überlasse das Antworten meistens den fachkundigen Moderatoren  :still:

Schau\' bitte oben links auf unsere Seite, direkt unter dem Logo befindet sich die aktuelle Serverzeit, auf die ich keinen Einfluß habe. Allerdings weicht die dort angegebene Zeit lediglich einige Minuten z. B. von der auf meinem lokalen Rechner ab...!?!?

Gruß
Jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

Snoopy

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Hilfe! Es geht schon wieder los...
« Antwort #11 am: 23. November 2006, 21:13:51 »

@ThoFa:

Ok, das ist ja wenigstens mal eine Ansage...

erklärt auch, warum da so nichts weiter im Inet zu finden ist, wenn es keine festen Richtwerte gibt. Ist in eine reglementierten Land wie D auch selten und bedeutet ja auch irgendwie, das man auf die Gnade  /Willkür (ja von wem eigentlich , IV?) angewiesen ist, oder?
Ist ja schon ein erheblicher Unterschied 400 und 990 €! Wovon kann das denn nun abhängen?

Jetzt noch mal zum Vermieter (ja ich nerve): Wieso muss der von einer Inso überhaupt informiert werde, genausogut kann man das dann ja auch meiner Krankenvers, Nachbarn oder meinem Hausarzt erzählen...

Danke schon mal...

Grüße
Snoopy
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ThoFa

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« Antwort #12 am: 23. November 2006, 21:38:42 »

Hallo,

nun woran mag das bloß liegen, dass dies nicht so 100 % geregelt ist. So richtig weiß ich darauf auch keine Antwort. Innerhalb eines Insolvenzverfahrens beantragt der IV beim insolvenzgericht, dass Ihre Ehefrau nicht als unterhaltsberechtigt anerkannt wird. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens liegt das Antragsrecht bei den Gläubigern und die Entscheidung beim Vollstreckungsgericht.

Der Vermieter wird informiert, damit der Insolvenzverwalter nicht haftbar gemacht werden kann. Stellen Sie sich vor, dass Verfahren ist eröffnet und Sie zahlen keine Miete mehr, dann wäre die rückständige Miete eine Masseforderung. Damit das verhindert werden kann, würde dem Insolvenzverwaltzer nichts anderes übrig bleiben, als das Mietverhältnis zu kündigen.
Daher hat man mit der letzten Reform des Insolvenzrechtes mit eingebaut, dass der Insolvenzverwalter anstelle der Kündigung des Meitvertrages, dem Vermeiter informieren kann, dass die Insolvenzmasse nicht für zukünftige Mietforderung gerade steht. Eine gute Lösung, wie ich finde.
 
MfG

ThoFa
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Snoopy

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« Antwort #13 am: 23. November 2006, 23:01:33 »

Ok, danke schön erst mal für die vielen Infos.  :applaus:

Ich habe im Januar ein Termin bei der Schuldnerberatungsstelle bekommen.
Aber es kommen bestimmt noch so ein paar Fragen auf...

Grüße,
Snoopy
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paps

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« Antwort #14 am: 23. November 2006, 23:03:32 »

kein Problem. Fragen Sie ruhig.

Und der Termin ging ja schnell.  [addsig]
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« Antwort #15 am: 24. November 2006, 13:32:20 »

Zitat:


Und der Termin ging ja schnell.  <br>



Traurig aber wahr, für eine öffentliche ist dies tatsächlich schnell.  :manno:
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