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Autor Thema: Hilfe ! Steuerguthaben von Gläubiger gepfändet ; Arbeitslos neuer Job in Sicht  (Gelesen 5210 mal)

ThatsLife

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Hallo Zusammen !

Bin relativ neu hier und muß mich nun leider der Informationsflut des Internets geschlagen geben und versuche es einmal hier. Ich hoffe Ihr könnt da ein wenig helfen !

Meine Situation :

Vor Jahren war ich als Franchisenehmer für ein deutsches Unternehmen tätig. Der Vertrag wurde beendet. Ergebnis ca. 100K Verbindlichkeiten. Ich habe dann Prozessiert. Beim Landesgericht verloren beim OLG Berufung abgelehnt.

So nun hangel ich mich seit Jahren irgendwie durch, habe stets einen Job gehabt und strebsam gearbeitet als Angestellter : 7 Jahre . . . danach war ein Arbeitgeberwechsel nicht so erfolgreich und ich befinde mich wieder in der Arbeitslosigkeit seit knapp nem halben Jahr.

Ich werde nun auch faktisch in die Insolvenz gehen.


Jetzt Quälen mich 2 Dinge :

1. Mein Hauptgläubiger hat anfallende Steuerguthaben gepfändet. Ist ja auch sein gutes Recht. Nun meine Frage : Gibt es da sowas wie einen unpfändbaren Freibetrag ? Wenn ja, ist dieser einmalig bzw. jährlich gültig sofern machbar ?
Ich hatte da mal irgendeinen Beitrag gelesen ( Qualifikation unbekannt ! )

2. Mein ehemaliger Arbeitgeber würde mich eventuell wieder einstellen. Was kann er mir an unpfändbaren Einkommensbestandteilen zukommen lassen. Die Pfändungstabelle ist mir bekannt. Wie sieht es mit den ca. 40 Euro monatlichen Freibetrag betreffend des geltwerten Vorteils aus.
Gibt es Beispielsweise sowas wie einen Fahrtkostenzuschuß. Altersvorsorge etc. ?
Was kann ein Arbeitgeber im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten tun um mich zu fördern ?

Ich frage, da mein Arbeitsweg je Tour täglich 130km sind. Vom pfändbaren Rest ca. 1200 Euro Unpfändbar kann ich mir die monatlichen Fahrtkosten schwer leisten.

Hoffentlich bin ich hier mit meinen Fragen nicht falsch. Vielleicht hat ja jemand ein paar gute und gern qualifizierte Ideen !?

Hat irgendjemand mal einen vollständigen Pfändungsrechner gesehen einschließlich solcher Dinge wie Firmenwagen etc ?


Viele Grüße

ThatsLife
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paps

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Einen guten Pfändungsrechner gibt es hier:
http://www.gehalt.de/Pfaendung/Index.htm

M.E. kann das Steuerguthaben nicht freigestellt werden.

was der AG zusätzlich ausweisen kann, sofern angefallen finden Sie hier
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html

Bezüglich der Altersvorsorge müßte eine betriebliche Altersvorsorge vor InsO abgeschlossen sein.

Geldwerter Vorteil wird beim Netto wieder dazugerechnet. Es erhöht sich also der Nettobetrag der der Pfändung zugrunde zu legen ist.

Bei 130km Arbeitsweg sollten Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThatsLife

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Hallo Paps !

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort und die guten Links die Du hier eingestellt hast. Installiert und geprüft habe ich. Leider nur mit mäßigem Erfolg.

Mir gehts im Grunde genommen um folgendes und vielleicht lege ich mal die Fakten auf den Tisch :

Die Firma zahlt ein Budget von 5.000 - 10.000 Euro für den Kauf eines Firmenwagens aus, den man dann auch nutzen darf auch zur privaten Nutzung. Bedingung ist, das man 15.000 km im Jahr für die Firma fährt. Tankkarte und Privatfahrten sind damit incl. ( gemäß Aussage eines EX-Arbeitskollegen. )

Ich werde dort als Vertriebler arbeiten ( Innen und Außendienst )

Mein Einkommen wird je nach Ziel bzw. Erfolg 2000-25000 Euro betragen. Einfache Entfernungskilometer sind 59 für die Fahrt von der Wohnstätte zum Arbeitsplatz.

Ich habe nicht genau verstanden wie es sich mit dem Gehalt und dem Firmenwagen verhält.

2000 Euro Brutto entspricht 1307,00 netto ohne Freibetrag
2000 Euro Brutto entspricht 1415,00 netto mit Freibetrag

2500 Euro Brutto entspricht 1538,00 netto ohne Freibetrag
2500 Euro Brutto entspricht 1657,00 netto mit Freibetrag

Die Tatsache mit der 1% Regel hab ich ja verstanden. 1% vom Fahrzeug + Privatkilometer OnTOp und dann den gleichen Betrag wieder netto abgezogen. Plump ausgedrückt.

Die Frage die ich jetzt habe ist : Wie hoch wäre dann der Geldwert Vorteil den ich zusätzlich nochmal zahlen muß von dem mir verbleibenden netto ? Verstehen tue ich natürlich auch den Freibetrag. Dieser erhöht ja immerhin auch mein Netto um ca. 100 Euro. Dieser erhöht dann auch den mir verbleibenden Teil sowie den Pfändungsbetrag. Hab ich verstanden.

Würde ehrlich zu gern wissen was mir dann errechnet bleiben würde, da sich danach richtet ob ich mir diesen Job leisten kann oder nicht . . . kein Spaß.

Mit dem Pfändungsfreibetrag kann ich gerade so überleben und nicht mehr. Gilt diese Grenze auch noch wenn man einen Firmenwagen hat als eiserne Grenze ?

Das ist alles so schwer zu verstehen und verunsichert mich, obwohl ich kaufmännisch nicht auf den Kopf gefallen bin.

Hast Du eine Idee wie man am schlausten herausbekommt ob Steuerrückvergütungen ( Reine Werbungskosten für die Fahrt zur Arbeit. ) unpfändbar sind, sofern diese aus Werbungskosten resultieren ? Hintergrund hierbei. Einer derjenigen die das Gehalt gepfändet haben hat auch das Steuerguthaben gepfändet. In diesem Zeitraum habe ich ja nun alles abgeführt im Sinne des Gesetzgebers. Und die Fahrtkosten waren hier für mich eine extreme finanzielle Belastung. Da von 1100 Euro 250 Euro Fahrtkosten monatlich bezahlt wurden.

Versteh mich nicht falsch, ich will mich auch nicht wirklich drücken. Jedoch nützt mir ein Job nichts den ich nicht bezahlen kann, bzw. der mich weiter in schulden reißen muß !

Ich bin deswegen bemüht, da ich die Chance habe zu arbeiten und unbedingt auch will.


Vielen Dank nochmal für Deine Mühe !!! :thumbup:

ThatsLife
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paps

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nehmen wir mal das volle Budget für den Firmenwagen.
Bei  10.000. bekommst du ja einen vernünftigen Jahreswagen/Zweijahreswagen.
Im Extremfall mit Listenpreis 20.000 (Neuwert)

Wird dieser Wagen auch privat genutzt, ist monatlich 1 % geldwerter Vorteil zu versteuer.
Dieser geldwerte Vorteil wird dem Netto aufgeschlagen (hier also 200,-)
Daraus berechnet sich der pfändbare Betrag:

Nehmen wir Ihre ungünstigste Variante mit 1657,- Netto
+ geldwerter Vorteil                   1857 Euro, Pfändungsnetto = 605,- Pfändung
ausgezahltes Netto = 1052,-


Bei der Steuer bin ich mir nicht ganz sicher, würde as aber mal mit einem Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze (850f ZPO) versuchen, da die Erstattung ja nur Leistungen betrifft, die aus den unpfändbaren Beträgen erbracht wurde.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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