"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Hilfe !  (Gelesen 5847 mal)

momom

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Hilfe !
« am: 19. Januar 2010, 20:55:45 »

Hallo an alle ,

Ich / Wir haben folgendes Problem und hoffen das Ihr uns da vielleicht mit Tips weiterhelfen könnt.

Mein Bruder/Schwager ist vor 3 Jahren von Deutschland nach Schweden ausgewandert .

In Deutschland hatte er beits Schulden und war auch arbeitslos deshalb hat er auch Deutschland verlassen ..
Jezt sind 3 Jahre vergangen und er möchte gerne wieder mit seiner Familie uns besuchen doch wie sieht das aus .


Ich denke mal seine Gläubiger werden schon auf ihr warten oder nicht .
Kann er einreisen und wieder ausreisen oder kann er verhaftet werden.

Wo kann man erfahren ob ein Haftbefehl offen ist und wie gross ist das Risiko das er nicht ein oder ausreisen kann?


Bitte nicht falsch verstehen es war nicht die feine englische art udn er versucht auch wen es finanziell gehen  würde sofort die schulden bgleichen aber im moment geht es noch nicht ..


Bitte um Rat udn Hilfe ,,,

Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Re: Hilfe !
« Antwort #1 am: 19. Januar 2010, 21:41:30 »

 :hi:

Beim zuständigen Amtsgericht vom letzten Wohnort oder zuständigem Gerichtsvollziehers vom letzten Wohnort.Er kann doch auch von Schweden telefonieren u mit dem GV einen Termin machen u den zuständigen Richter bitten den Haftbefehl aufzuheben. :thumbup:
Aktenzeichen geben lassen.
Selbst schon gemacht,gab keine Probleme. :whistle:
Wenn das nicht geschieht,bleibt es eine riskante Gradwanderung!!!!!! :nono:
                                               

gruss
mean.......
« Letzte Änderung: 19. Januar 2010, 22:08:41 von meanmachine »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Hilfe !
« Antwort #2 am: 19. Januar 2010, 22:14:52 »

u mit dem GV einen Termin machen u den zuständigen Richter bitten den Haftbefehl aufzuheben.

- unnötig. Der sogenannter "Haftbefehl" zur Abgabe der Eidesstattlichen Verischerung ist völlig ungefährlich und hindert nicht am Ein- und Ausreisen.  Man kann auch davon ausgehen, dass keiner der Gläubiger irgendwo auf den Besucher "wartet".





Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

momom

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Hilfe !
« Antwort #3 am: 19. Januar 2010, 22:36:09 »

Danke fuer die antwort ,aber was ist jezt rein theoretisch die familie reist ein und ein gläubiger bekommt wind davon ?

Er hat ja nun auch eine arbeit in schweden die er nach gehen muss .
Und wen er in D verhaftet wuerde?
Oder wen er in D die EV abgeben muesste dann wuessten ja die Gläubiger das er in Schweden wohnt kämen dann keine Lohnpfändungen etc? Ich weiss das er /sie deshalb auch mal in D arbeit verloren haben..
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Re: Hilfe !
« Antwort #4 am: 19. Januar 2010, 23:20:06 »

 :hi:
moin

Woher sollen die Gläubiger wissen,das er in Deutschland ist,wohnen sie nebenan o im gleichen Ort?
Eine Lohnpfändung im Ausland vorzunehmen ist immer eine kostenintensive u länderübergreifende Massnahme die lange Zeit in Anspruch nimmt.
Normal lohnt nicht der Aufwand.(Müssen alle Kosten vorstrecken)

Die sollen sich mit ihren Gläubigern auseinandersetzen u verhandeln.Es gibt immer Möglichkeiten!!!

Spätestens wenn neuer Personalausweis benötigt wird platzt die Bombe.
Gespeichert
 

momom

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Hilfe !
« Antwort #5 am: 20. Januar 2010, 07:25:49 »

Guten Morgen

Danke für die antwort ,mal schauen..

Aber soweit ich weiss haben sie im Juni letzten Jahres bei der Botschaft neue Pässe gemacht und passiert ist nix ..

Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Hilfe !
« Antwort #6 am: 21. Januar 2010, 16:39:11 »

Hallo,


Spätestens wenn neuer Personalausweis benötigt wird platzt die Bombe. Woher nimmst du nur immer diese Weisheiten??
Natürlich wird weder was passieren wenn er einreist noch wenn er ausreist oder neue Pässe beantragt. Dieser "Haftbefehl" ist zivilrechtlich und interessiert die Polizei nicht die Bohne. Auch wird der Gläubiger nicht gleich ne EV,... verlangen, da er ja im Normalfall nicht nebenan wohnt und nicht weiss wohin er den GV schicken soll.

Lohnpfändungen im Ausland sind möglich und der Gläubiger muss selbst entscheiden ob er die Kosten vorstreckt. Aber wenn die Forderungen hoch genug sind?? Auf jeden Fall lohnt es sich irgendwann mal Gedanken über eine Lösung der Problems zu machen.
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Re: Hilfe !
« Antwort #7 am: 22. Januar 2010, 03:02:19 »

 :hi:

Moin,

 Spätestens wenn neuer Personalausweis benötigt wird platzt die Bombe.Woher nimmst du nur immer diese Weisheiten??

Ich habe in Mölndal bei Göteborg 3 Jahre gearbeitet,dann in den Ferien nach Hause,da Personalausweis abgelaufen.5 Tage später stand der GV vor  meiner Türe. Ich hab hier nur MEINE Erfahrung  und die eines Arbeitskollegen wiedergegeben.
« Letzte Änderung: 22. Januar 2010, 03:21:41 von meanmachine »
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Hilfe !
« Antwort #8 am: 22. Januar 2010, 16:41:53 »

Der GV kann kommen, aber es gibt sonst keine Probleme. Der GV geht ja auch wieder. Aber rechtlich passiert nichts, man bekommt seinen Ausweis und keiner hält jemanden auf wegen eines zivilen HB's.
Gespeichert
 

momom

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Hilfe !
« Antwort #9 am: 22. Januar 2010, 19:48:12 »

Okay vielen Dank ...

Was faellt eigendtlich alles unter zivielen Haftbefehl?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Hilfe !
« Antwort #10 am: 22. Januar 2010, 21:30:37 »

gemeint ist der sog. Haftbefehl, der erlassen wird, wenn der Schuldner der Ladung / Terrmin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht nachkommt, bspw. nicht erscheint. Sollte der GV damit tatsählich vor der Türe stehen und tatsächlich eine "Verhaftung" vornehmen wollen, kann der Schuldner dies druch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sofort abwenden. Dieser Haftbefehl (über 400.000 davon gibt es pro Jahr!) wird nicht zur Fahndung ausgeschrieben und ist auch nicht im Polizeicomputer drin. Ausweise und Pässe und Grenzen sind kein Problem.







« Letzte Änderung: 22. Januar 2010, 21:32:17 von Feuerwald »
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

momom

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Hilfe !
« Antwort #11 am: 22. Januar 2010, 22:21:56 »

Ah okay vielen dank ..
Gespeichert
 

momom

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Hilfe !
« Antwort #12 am: 26. Januar 2010, 09:19:36 »

Also nun erfahre ich heute das als die familie ausgereist ist vielleicht eine betrugsanzeige vorliegt  wie sieht es den damit aus ?

Ich möchte der Familie helfen das sie ein und wieder ausreisen können ohne das sie am Flughafen verhaftet werden wäre ja auch f ür die Kinder nicht gerade angenehm Bitte um Antworten ..
Gespeichert
 

momom

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Hilfe !
« Antwort #13 am: 28. Januar 2010, 10:05:36 »

So das Thema kann geschlossen werden .

Nachdem man im Amtgericht nachgefragt hat  liegt im momnet nix vor bis auf im Jahr 2007 eine EDV aber die wird auch in 2 Monaten geloescht ..
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz