Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: momom am 19. Januar 2010, 20:55:45

Titel: Hilfe !
Beitrag von: momom am 19. Januar 2010, 20:55:45
Hallo an alle ,

Ich / Wir haben folgendes Problem und hoffen das Ihr uns da vielleicht mit Tips weiterhelfen könnt.

Mein Bruder/Schwager ist vor 3 Jahren von Deutschland nach Schweden ausgewandert .

In Deutschland hatte er beits Schulden und war auch arbeitslos deshalb hat er auch Deutschland verlassen ..
Jezt sind 3 Jahre vergangen und er möchte gerne wieder mit seiner Familie uns besuchen doch wie sieht das aus .


Ich denke mal seine Gläubiger werden schon auf ihr warten oder nicht .
Kann er einreisen und wieder ausreisen oder kann er verhaftet werden.

Wo kann man erfahren ob ein Haftbefehl offen ist und wie gross ist das Risiko das er nicht ein oder ausreisen kann?


Bitte nicht falsch verstehen es war nicht die feine englische art udn er versucht auch wen es finanziell gehen  würde sofort die schulden bgleichen aber im moment geht es noch nicht ..


Bitte um Rat udn Hilfe ,,,

Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: meanmachine am 19. Januar 2010, 21:41:30
 :hi:

Beim zuständigen Amtsgericht vom letzten Wohnort oder zuständigem Gerichtsvollziehers vom letzten Wohnort.Er kann doch auch von Schweden telefonieren u mit dem GV einen Termin machen u den zuständigen Richter bitten den Haftbefehl aufzuheben. :thumbup:
Aktenzeichen geben lassen.
Selbst schon gemacht,gab keine Probleme. :whistle:
Wenn das nicht geschieht,bleibt es eine riskante Gradwanderung!!!!!! :nono:
                                               

gruss
mean.......
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: Feuerwald am 19. Januar 2010, 22:14:52
u mit dem GV einen Termin machen u den zuständigen Richter bitten den Haftbefehl aufzuheben.

- unnötig. Der sogenannter "Haftbefehl" zur Abgabe der Eidesstattlichen Verischerung ist völlig ungefährlich und hindert nicht am Ein- und Ausreisen.  Man kann auch davon ausgehen, dass keiner der Gläubiger irgendwo auf den Besucher "wartet".





Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: momom am 19. Januar 2010, 22:36:09
Danke fuer die antwort ,aber was ist jezt rein theoretisch die familie reist ein und ein gläubiger bekommt wind davon ?

Er hat ja nun auch eine arbeit in schweden die er nach gehen muss .
Und wen er in D verhaftet wuerde?
Oder wen er in D die EV abgeben muesste dann wuessten ja die Gläubiger das er in Schweden wohnt kämen dann keine Lohnpfändungen etc? Ich weiss das er /sie deshalb auch mal in D arbeit verloren haben..
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: meanmachine am 19. Januar 2010, 23:20:06
 :hi:
moin

Woher sollen die Gläubiger wissen,das er in Deutschland ist,wohnen sie nebenan o im gleichen Ort?
Eine Lohnpfändung im Ausland vorzunehmen ist immer eine kostenintensive u länderübergreifende Massnahme die lange Zeit in Anspruch nimmt.
Normal lohnt nicht der Aufwand.(Müssen alle Kosten vorstrecken)

Die sollen sich mit ihren Gläubigern auseinandersetzen u verhandeln.Es gibt immer Möglichkeiten!!!

Spätestens wenn neuer Personalausweis benötigt wird platzt die Bombe.
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: momom am 20. Januar 2010, 07:25:49
Guten Morgen

Danke für die antwort ,mal schauen..

Aber soweit ich weiss haben sie im Juni letzten Jahres bei der Botschaft neue Pässe gemacht und passiert ist nix ..

Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 21. Januar 2010, 16:39:11
Hallo,


Spätestens wenn neuer Personalausweis benötigt wird platzt die Bombe. Woher nimmst du nur immer diese Weisheiten??
Natürlich wird weder was passieren wenn er einreist noch wenn er ausreist oder neue Pässe beantragt. Dieser "Haftbefehl" ist zivilrechtlich und interessiert die Polizei nicht die Bohne. Auch wird der Gläubiger nicht gleich ne EV,... verlangen, da er ja im Normalfall nicht nebenan wohnt und nicht weiss wohin er den GV schicken soll.

Lohnpfändungen im Ausland sind möglich und der Gläubiger muss selbst entscheiden ob er die Kosten vorstreckt. Aber wenn die Forderungen hoch genug sind?? Auf jeden Fall lohnt es sich irgendwann mal Gedanken über eine Lösung der Problems zu machen.
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: meanmachine am 22. Januar 2010, 03:02:19
 :hi:

Moin,

 Spätestens wenn neuer Personalausweis benötigt wird platzt die Bombe.Woher nimmst du nur immer diese Weisheiten??

Ich habe in Mölndal bei Göteborg 3 Jahre gearbeitet,dann in den Ferien nach Hause,da Personalausweis abgelaufen.5 Tage später stand der GV vor  meiner Türe. Ich hab hier nur MEINE Erfahrung  und die eines Arbeitskollegen wiedergegeben.
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 22. Januar 2010, 16:41:53
Der GV kann kommen, aber es gibt sonst keine Probleme. Der GV geht ja auch wieder. Aber rechtlich passiert nichts, man bekommt seinen Ausweis und keiner hält jemanden auf wegen eines zivilen HB's.
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: momom am 22. Januar 2010, 19:48:12
Okay vielen Dank ...

Was faellt eigendtlich alles unter zivielen Haftbefehl?
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: Feuerwald am 22. Januar 2010, 21:30:37
gemeint ist der sog. Haftbefehl, der erlassen wird, wenn der Schuldner der Ladung / Terrmin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht nachkommt, bspw. nicht erscheint. Sollte der GV damit tatsählich vor der Türe stehen und tatsächlich eine "Verhaftung" vornehmen wollen, kann der Schuldner dies druch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sofort abwenden. Dieser Haftbefehl (über 400.000 davon gibt es pro Jahr!) wird nicht zur Fahndung ausgeschrieben und ist auch nicht im Polizeicomputer drin. Ausweise und Pässe und Grenzen sind kein Problem.







Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: momom am 22. Januar 2010, 22:21:56
Ah okay vielen dank ..
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: momom am 26. Januar 2010, 09:19:36
Also nun erfahre ich heute das als die familie ausgereist ist vielleicht eine betrugsanzeige vorliegt  wie sieht es den damit aus ?

Ich möchte der Familie helfen das sie ein und wieder ausreisen können ohne das sie am Flughafen verhaftet werden wäre ja auch f ür die Kinder nicht gerade angenehm Bitte um Antworten ..
Titel: Re: Hilfe !
Beitrag von: momom am 28. Januar 2010, 10:05:36
So das Thema kann geschlossen werden .

Nachdem man im Amtgericht nachgefragt hat  liegt im momnet nix vor bis auf im Jahr 2007 eine EDV aber die wird auch in 2 Monaten geloescht ..