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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: HILFE  (Gelesen 3751 mal)

spraiser

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HILFE
« am: 04. Mai 2011, 14:00:28 »

Hallo zusammen,


ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben, ich weiß wirklich nicht mehr weiter.

Kurz zu meiner Situation:

Von 2002-2010 selbstständig
2009 von einem Mitarbeiter Waren im Wert von knapp 35.000€ gestohlen

Ich habe trotzdem versucht das Unternehmen aufrecht zu erhalten, 2010 habe ich aufgegeben.

Ich schulde dem Finanzamt knapp 20.000€ Steuernachzahlungen welche ich nicht leisten kann.
Mein Privatkredit von ebenfalls knapp 20.000€ wurde gekündigt. Hinzu kommen mehrere "Kleinbeträge" von insgesamt ca. 5000,-€.

Ende 2010 hatte ich die ersten Vollstreckungsbescheide bekommen. Letzten Monat musste ich eine Eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben.

Ich hatte mich bereits an die Schuldnerberatung gewandt. Diese lehnte jedoch ab da knapp die Hälfte meiner Schulden aus meiner selbstständigen Tätigkeit kamen.
Ich hatte daraufhin einen Antrag beim Amtsgericht auch Rechtshilfe gestellt um mich an einen Fachanwalt wenden zu können.Die Antwort steht seit nun knapp 3 Monaten immer noch aus.
Soweit ich es nun verstanden habe, wird mir der Rechtsbeistand auch "nur" für meine privaten Angelegenheiten zugeteilt bzw dessen Kosten übernommen.

Kann mir jemand sagen ob eine Kostenfreie Schuldnerberatung gibt welche in diesem Fall bereit ist mir zu helfen?

Ich wäre euch für Ratschläge mehr als dankbar!!!

Vielen Dank vorab und beste Grüße!!



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Inkassomitarbeiterin

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Re: HILFE
« Antwort #1 am: 04. Mai 2011, 14:59:28 »

Hallo,

soweit ich weiss kümmern sich caritative Schulderberatungen nicht um Ex/Selbstständige. Ihnen wird nur der RA bleiben. Ihre heutige Einkommenssituation?? Wieviele Gläubiger?? Ggf kommt für Sie noch das Regeinsolvenzverfahren in Frage und dazu könnten Sie einfach den Antrag ausfüllen und benötigen keinen AEV bzw. dessen Bescheinigung.
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spraiser

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Re: HILFE
« Antwort #2 am: 04. Mai 2011, 15:33:55 »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Nein, bei einer caritativen Schuldnerberatung hatte ich bereits angefragt.
Ich bin seit meiner Geschäftsaufgabe ALG II Empfänger da ich keine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen habe.

Kann es sein das man für privat und gewerblich "getrennte" Wege gehen muss?

Entschuldigen Sie die Frage aber was ist "AEV"?

Das mit der Gläubigeranzahl habe ich auch bereits gelesen. Die Frage ist ob zwischen privat und gewerblichen Gläubigern unterschieden wird. Gewerblich sind es 3 Stück. Privat sind es 9 Gläubiger.

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Viele Grüße
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Inkassomitarbeiterin

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Re: HILFE
« Antwort #3 am: 04. Mai 2011, 21:31:56 »

Hi,

AEV= ausserger. Einigungsversuch (Pflicht für die Beantragung einer PI nicht aber für die RI)

Wo genau der Grund liegt, dass car. Su-Beratungen keine Selbstständigen aufnehmen sollten Sie da erfragen. Da Sie aber keine 19 Gl. haben werden sie soweit mir bekannt in die PI müssen und da benötigen Sie einen AEV bez. Bescheinigung über dessen Scheitern. Fragen Sie doch mal andere hier ob diese wissen wer das noch macht ausser Schuldnerber. oder RA.

Viel Glück dabei
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Sam16

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Re: HILFE
« Antwort #4 am: 05. Mai 2011, 22:49:15 »

Hallo Spraiser,

also bei mir war es ähnlich. Bin mit meiner Selbstständigkeit gescheitert und habe ALG2 bezogen. Habe bei der Diakonie einen Termin vereinbar und befinde mich kurz vor der Eröffnung der Regelinsolvenz.
Die Kosten dafür waren 360,-euro. Du kannst auch einen Antrag beim Arbeitsamt zur Übernahme der Kosten stellen.

Du solltest prüfen, ob für dich nicht eine Regelinsolvenz in Frage kommt. Diese kannst du auch selber beantragen. Einfach die Formulare runterladen, ausfüllen und an das Gericht senden.

Aber ich denke hier im Forum werden die Experten dir noch andere Vorschläge machen.

Gruß
Sam
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Der_Alte

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Re: HILFE
« Antwort #5 am: 06. Mai 2011, 14:02:55 »

Da Sie aber keine 19 Gl. haben werden sie soweit mir bekannt in die PI müssen und da benötigen Sie einen AEV bez. Bescheinigung über dessen Scheitern.

Die Anzahl der Gläubiger ist nicht entscheidend, wenn die Schulden solche aus Arbeitsverhältnissen enthalten. Dazu gehören auch Lohnsteuerschulden der Arbeitnehmer. Dann wäre eine Regelinsolvenz der richtige Weg.

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paps

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Re: HILFE
« Antwort #6 am: 06. Mai 2011, 17:23:38 »

Davon steht hier aber erstmal nichts.

Da die Schuldenhöhe und die Anzahl der GL überschaubar ist, könnte es doch eine Verbraucherinsovenz werden.

Die Ablehnung durch die SB kann dann nicht nachvollzogen werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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spraiser

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Re: HILFE
« Antwort #7 am: 09. Mai 2011, 12:09:58 »

Hallo und vielen Dank für die Antworten!

Also aus der Selbststängigkeit bestehen Forderungen vom Finanzamt, zwei Monate Krankenkassenbeiträge für mich als freiwillig gesetzlich Versicherter und BGH. Arbeitnehmerforderungen gibt es nicht.

Es kommen fast wöchentlich neue Gläubiger hinzu welche allerdings privat sind. Hierbei handelt es sich neben meinem Kredit von ca 20.000€  fast ausschließlich um Versicherungszahlungen (Rechtschutz, Rente, Haftpflicht etc.)

Verstehe ich es richtig das eine Regelinsolvenz nur den Gewerblichen Teil meiner Schulden abdeckt? D.h. ich müsste im Falle dessen noch zusätzlich eine Private in die Wege leiten?

Vielen Dank vorab und einen schönen Tag!

Viele Grüße
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Feuerwald

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Re: HILFE
« Antwort #8 am: 09. Mai 2011, 17:30:04 »

Verstehe ich es richtig das eine Regelinsolvenz nur den Gewerblichen Teil meiner Schulden abdeckt?

- nein, bei natürlichen Personen werden alle Forderungen von der RSB erfasst, gleich welches Insolvenzverfahren durchlaufen wird.

- es scheint Sie sind ein Fall für die Verbraucherinsolvenz, zur Abgrenzung siehe § 304 InsO. D.h. Sie müssen den AEV durchführen und benötigen eine Bescheinigung nach § 305 Abs 1 InsO über das Scheitern des AEV, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen zu können.




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