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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe  (Gelesen 3940 mal)

Pantherx

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« am: 23. April 2007, 12:52:07 »

Hallo alle zusammen,
ich bin seit heute auch Mitglied, da ich endlich meine Schulden in Griff bekommen möchte. ich habe folgendes Problem, ich denke ich habe etwas über 20tausend Euro schulden. Meine Frage ist, wie finde ich alle meine Gläubiger? Habe leider den Überblick verloren und habe keine Ahnung wie ich meine gesamtschuldensumme zusammen bekomme, da sich die mahnungen und Mahnbescheide seit fast 2 jahren bei mir sammeln und ich mich davor versteckt hatte und viele davon letztes jahr einfach weggeschmissen habe, da ich kein Platz mehr hatte für den ganzen Papierkram :wall: . Habe mittlerweile einen 11Monate alten Sohn und bin alleinerziehend und deshalb sehr bemüht meine Schulden für uns beide in Griff zu bekommen.. Wäre für Tipps und Ratschläge sehr Dankbar.... Vlg[addsig]
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merlinsdream

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« Antwort #1 am: 23. April 2007, 14:35:12 »

hallo

vieleicht hilft es beim zuständigen Amtsgericht anzufragen und/oder alternativ eine aktuelle Schufa Auskunft (Selbstauskunft) einzuholen.

Da sollte das wesentliche definitv enthalten sein.
Vielleicht hilfts..
cu[addsig]
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Pantherx

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« Antwort #2 am: 23. April 2007, 14:51:04 »

danke dir für die Antwort, habe noch ne Frage, mein zuständiges Amtsgericht oder das des Gläubigers? Habe schon Mahnung von anwälten aus ganz Deutschland in den Händen gehalten. Wie siehts aus mit Mahnungen die noch ohne gerichtlichen maßnahmen bei mir ankamen? wie finde ich die und ab wann ist eigentlich ne sache verjährt? Danke vlg[addsig]
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paps

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« Antwort #3 am: 23. April 2007, 16:57:39 »

Erst mal offiziell willkommen.
Einer unserer ersten Fälle hier bestand aus 3 Umzugskartons.
Nach einem kompletten Wochenende mühevoller Sortiererrei hatten wir dann den Überblick.

(auf unserer HP unter \"unsere Leistungen\", ist das Endprodukt der Sortiererei sichtbar)

1.) Beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht um Einsichtnahme bitten,
Alle im Zuge der Zwangsvollstreckung veranlassten Maßnahmen sollten dort gespeichert sein.

2.) Schufaauskunft, naja.

3.) Gerdächtnisprotokoll erstellen, via Net über das Impressum die Anschriften raussuchen.

4.) Alle noch vorhandenen Kartons, Schubladen usw. nach einschlägiger Post durchsuchen.

5.) Einnahmen und Ausgaben  auflisten und die Gläubiger auflisten.
Dann ab zur SB

Haben Sie dann immer naoch dass Gefühl, das etwas fehlt. Ist dies nicht ganz so schlimm.
Auch hier läßt sich zumindest bei einer Insolvenz einiges machen.

Für eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern natürlich schlecht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Pantherx

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« Antwort #4 am: 23. April 2007, 17:19:27 »

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, werde mich sofort an die arbeit machen ;-) wenn ich noch fragen habe melde ich mich nochmal, bis dahin Vielen Dank!!!

EDIT:sorry, den punkt Nr.3 habe ich nicht ganz verstanden wie mache ich das?[addsig]
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paps

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« Antwort #5 am: 23. April 2007, 17:28:07 »

Zitat:




EDIT:sorry, den punkt Nr.3 habe ich nicht ganz verstanden wie mache ich das?<br>



Nachdem Sie die Auskunftsmöglichkeiten erschöpft und die noch vorhandene Post sortiert haben, wird ihnen sicherlich der eine oder andere Gläubiger noch einfallen, für den es keine Unterlagen mehr gibt.

Den notieren Sie sich mit der nach Ihrem Kenntnisstand letzten Forderungshöhe.
Da die meisten Firmen und Institutionen eine Internetadresse haben, finden Sie dann im Impressum auch die notwendige Anschrift.


PS: Verjährung für Forderungen die keinen vollstreckbaren Titel haben, tritt mit Ablauf von 3 Jahren ein.
Sie müßten Ihre Frage dann schon genauer stellen, um zu entscheiden ob Verjährung bereits eingetreten ist.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Pantherx

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« Antwort #6 am: 23. April 2007, 17:35:20 »

ah ok, Danke hatte ich dann doch falsch verstanden. das mit der verjährung hat sich dann auch erledigt, habe heute eine Mahnung in höhe von 11.327.90€ erhalten, das eigentlich fast 2 1/2 Jahre alt ist, daher dann leider noch nicht verjährt...es war eine normale Mahnung, wie lange braucht es so im durchschnitt bis ich ein Titel bekomme? Mahnung habe ich heute erst ausm briefkasten geholt.[addsig]
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paps

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« Antwort #7 am: 23. April 2007, 17:48:52 »

auf dem Schreiben sollte eine Frist stehen.
Danach kann in Abhängigkeit vom Gläubiger der MB beantragt werden.

Nach Fristablauf kommt der Vollstreckungsbescheid.

Also 4-6 Wochen im günstigsten Fall[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Pantherx

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« Antwort #8 am: 23. April 2007, 17:53:47 »

oh, mmmh, frist ist der 26.04. also wirds wohl nix mit der verjährung, hat der anwalt doch noch pünktlich geschafft ;-( ...Naja ich werde nun deinen Hinweisen folgen und dann zur SB gehen Vielen Dank[addsig]
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