Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: lpz-sun am 31. Juli 2007, 21:57:06
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hallo ,
bin neu hier und hab bereits eine wichtige Frage ! Ich werde morgen einen Arbeitsvertrag unterschreiben und musste jedoch vor 1 Woche die Eidesstattliche Versicherung abgeben . Habe auch bereits eine Kontopfändundung laufen. Was ist wenn mein neuer chef das rausbekommt und ich wieder fliefge . . . Kann ich irgendwie mit den gläubiger und der GV reden? DAnkle euch ist sehr wichtig für mich
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zu Erst mal willkommen im Forum PWN
Wichtig wäre, ob nach solchen Sachen beim Einstellungsgespräch oder bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen gefragt wurde.
Haben Sie denn in der EV den "neuen" Arbeitgeber benannt?
Wenn bereits Kontopfändung läuft, dann dürfte der Gläubiger erst mal nicht an den AG herantreten, wenn er ihn nicht kennt.
Möglichkeiten zur Verhinderung haben sie aber nicht.
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Danke paps . zu ihrer frage
ich habe die EV am 28. 07. 07 abgeben und am 02. 08. 07 den Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich könnte mich doch mit den Gläubiger in Verbindung setzten und ihnen die Sache erklären und die forderung in raten begleichen. Das wäre das einzige angebot was ich machen könnte . Eine Bitte zum vollstreckungsschutz könnte ich auch beantragen. Oder ???
DAnke erstmal für deine Hilfe
MFG Lpz-sun
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Wenn Sie Raten zahlen können (!) wäre das eine Möglichkeit.
Da durch die EV der neue Arbeitgeber noch nicht bekannt ist(?), könnte man auch versuchen einen Vergleich zu erzielen.
Besser wäre jedoch ein offenes Wort mit dem neuen Arbeitgeber.
Wie sieht denn insgesamt mit Forderungen und Einkommen aus?
Ist das die einzigste Forderung?