Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Exfrau am 10. November 2016, 13:57:01

Titel: Hilfe bei Formulierung Widerspruch
Beitrag von: Exfrau am 10. November 2016, 13:57:01
Hallo von einer Neuen hier.
Ich habe lange gesucht und glaub jetzt das richtige Forum gefunden.
Also ich bin eine Exfrau und wir sind ein glücklich geschiedenes Ehepaar, wir verstehen uns super.  :wink:
Er hat jetzt endlich - nachdem ich ihm schon seit Jahren damit nerve - die Inso angemeldet.
Der Inso Anwalt war schon da und hat sich ein Bild von seiner Lebenssituation gemacht. Da war ich auch dabei.
Jetzt kommt ein Schreiben vom Gericht und da steht drinnen : Der Gläubiger xxxxx hat die angemeldete Forderung auf den Rechtsgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gestützt.
Das heisst wir müssen Widerspruch einlegen, aber jetzt meine Frage, was schreibt man da ?
Kann mir bitte mal jemand helfen ?

Danke 
die Exfrau
Titel: Re: Hilfe bei Formulierung Widerspruch
Beitrag von: waldi am 10. November 2016, 19:34:36
"Gegen den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung wird hiermit Widerspruch eingelegt.
Begründung: eine unerlaubte Handlung wurde im vorliegenden Falle nicht vorsätzlich begangen."

Titel: Re: Hilfe bei Formulierung Widerspruch
Beitrag von: Exfrau am 10. November 2016, 20:37:40
Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Titel: Re: Hilfe bei Formulierung Widerspruch
Beitrag von: Insokalle am 11. November 2016, 16:33:59
Das würde ich aber so pauschal nicht formulieren. Es hängt letztlich davon ab, um was für eine Forderung es sich handelt. Vielleicht muss sie insgesamt bestritten werden und nicht nur der Rechtsgrund der unerlaubten Handlung.
Außerdem stellt sich die Frage, ob es ein schriftliches Insolvenzverfahren ist oder nicht.

Zudem würde ich mir die Forderungsanmeldung besorgen, entweder vom Gericht oder eine Kopie vom IV erbetteln. Zuächst um zu sehen, was für eine Forderung es ist und dann um ggf. bei einer Feststellungsklage vorbereitet zu sein.

Titel: Re: Hilfe bei Formulierung Widerspruch
Beitrag von: tomwr am 25. November 2016, 23:12:36
Nach den letzten Urteilen des BGH zum Thema Forderungen mit vbuH ist dringend zu empfehlen der Forderung insgesamt zu widersprechen, sowohl der Höhe nach als auch dem Attribut vbuH. Anderenfalls kann der Gläubiger nach Erteilung der RSB dennoch einen Tabellenauszug anfordern und damit vollstrecken. Man braucht für den Widerspruch keinen Grund anzuführen.

http://www.caemmerer-lenz.de/aktuell/vollstreckung-derforderung-wegen-vorsaetzlich-begangener-unerlaubter-handlung-trotz-widerspruch-des-schuldners-gegen-den-forderungsgrund.html

Die Formulierung könnte lauten "Ich widerspreche der Forderung der Höhe nach und auch dem Merkmal der verbotenen unerlaubten Handlung". Je nach Verfahren muss man das bis zum Fristablauf schriftlich machen oder wenn eine mündlicher Prüfungstermin angesetzt ist, IM Prüfungstermin persönlich.